»
Erbrecht
»
Immobilienrecht
»
Informationen für besondere Personen-
gruppen
»
Spanien- und Mallorcainfos
»
Medienbeiträge
»
Unser Rechtsservice
»
Unternehmerservice
»
Sprachservice
»
Literaturtips
»
Newsletter
»
Kooperationsnetz
»
Interaktive Website
»
Weiterempfehlen dieser Webseite
TIPP´S UND INFORMATIONEN ZUM ERBRECHT
UND VERMÖGENSNACHFOLGE 2004
zurück
Newsletter 5/2004:
Newsletter I
Infoblatt kostenlos abrufen "Erbrecht & Vermögensnachfolge Spanien"
Newsletter II
Optimierte Vermögensnachfolge als Baustein Ihrer Lebensqualität in Spanien
Newsletter III
Die richtige Testamentsgestaltung als ideales Steuersparmodell in Spanien
Top
Newsletter 4/2004:
Newsletter I
Revision alter Testamente ist bei Spanienvermögen noch wichtiger ?
Newsletter II
Letzte Frist zur steuergünstigen schenkweisen Immobilienübertragung in Deutschland ?
Newsletter III
Spanisches notarielles Testament - auch in Deutschland erstellbar ?
Top
Newsletter 3/2004:
Newsletter I
Lebensversicherung: Wer ist die "begünstigte Ehefrau" ?
Newsletter II
Networker sollten auf die Vererbbarkeit ihrer erworbenen Rechtsstellung achten
Newsletter III
Wegen eines Irrtums über den Beweggrund einer testamentarischen Verfügung kann man sein Testament selbst anfechten; die Rechtsprechung zieht hier die Grenze zwischen "altersbedingt verbohrter Meinung" und Wahnidee"
Top
Newsletter 2/2004:
Newsletter I
Vollmacht über den Tod hinaus ist keine praktische Lösung mehr zur Vermeidung der spanischen Erbschaftssteuer
Newsletter II
Die "psychische Testierfähigkeit" ein Problem der Rechtspraxis
Newsletter III
Ausländische Erbschaftssteuer wird nur teilweise angerechnet -
laut Finanzgericht Rheinland-Pfalz kein Verstoss gegen Gemeinschafts- und Verfassungsrecht
Top
Newsletter 1/2004:
Newsletter I
Auch Bankfilialen im Ausland sind beim Todesfall dem Finanzamt zur Auskunft verpflichtet
Newsletter II
Sie kennen die Vermögenslage des Vererbers nicht
- Welche Erbschaft nehmen Sie dann in Spanien an?
Newsletter III
Eine geerbte spanische Immobilie kann bei einer Miterbengemeinschaft mitunter auch ohne Erbschaftsannahmeerklärung eines der Miterben überragen werden.
Top
©
webDsign.net