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Erbrechts-Newsletter II 1/2004  zurück
strichel_hori

Sie kennen die Vermögenslage des Vererbers nicht - welche Erbschaft nehmen Sie in Spanien an ?

Ihr Onkel ist in Spanien verstorben und hat Ihnen dort wohl nicht unerhebliche Vermögenswerte hinterlassen.

Nach der neuen spanischen Rechtslage müssen all diese Vermögenswerte in die notarielle Erbschaftsannahmeerklärung aufgenommen werden. Wie nun können Sie diese aufnehmen lassen, wenn Sie diese im einzelnen noch gar nicht kennen ?

Ein Beispiel: Sie ahnen, das Ihr Erbonkel noch Kontengelder hatte, aber Sie wissen nicht, welche Beträge auf welcher Bank liegen.

Die Lösung: Sie beschaffen sich das notarielle spanische Testament oder bei Nichtexistenz einen deutschen Erbschein, ins spanische übersetzt und apostilliert, und eine internationale Sterbeurkunde. Damit ausgestattet erteilen Ihnen die in Betracht kommenden Banken über die Kontostände zum Todestag Auskunft.




strichel_hori

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