Sie kennen die Vermögenslage des
Vererbers nicht - welche Erbschaft nehmen Sie in Spanien
an ?
Ihr Onkel ist in Spanien verstorben und hat Ihnen dort wohl
nicht unerhebliche Vermögenswerte hinterlassen.
Nach der neuen spanischen Rechtslage müssen all diese
Vermögenswerte in die notarielle Erbschaftsannahmeerklärung
aufgenommen werden. Wie nun können Sie diese aufnehmen
lassen, wenn Sie diese im einzelnen noch gar nicht kennen
?
Ein Beispiel: Sie ahnen, das Ihr Erbonkel noch Kontengelder
hatte, aber Sie wissen nicht, welche Beträge auf welcher
Bank liegen.
Die Lösung: Sie beschaffen sich das notarielle spanische
Testament oder bei Nichtexistenz einen deutschen Erbschein,
ins spanische übersetzt und apostilliert, und eine
internationale Sterbeurkunde. Damit ausgestattet erteilen
Ihnen die in Betracht kommenden Banken über die Kontostände
zum Todestag Auskunft.