Wer in Spanien
ein Unternehmen gründet, eine Immobilie erwirbt oder eine Erbschaft
annimmt, muss seit dem Jahre 2007 jetzt die spanische Steuernummer,
NIE, NIF oder CIF, bereits beim notariellen Akt vorlegen.
Ohne spanische Steuernummer kann man also praktisch nichts
relevantes „unternehmen“.
Die Wege der NIE-Nummer-Beschaffung, ebenso wie deren Zeitbedarf
haben sich in der Vergangenheit ständig verändert. Eine oft
ärgerliche Situation bei gewünschter zeitnaher Abwicklung.
Wir haben Sie auf unserer Website unter
www.copp-menth.de/spaninfo/die_beschaffung.htm auf die
Möglichkeit der eigenen Beantragung per Internet und über ein
spanisches Konsulat hingewiesen.
Wenn Sie über den jeweils aktuell schnellsten Weg informiert werden
wollen und die Beschaffung über unsere Kanzlei organisiert haben
möchten, können wir Ihnen dies auf der Basis eines Pauschalhonorars
von 150 € zgl. IVA tätigen.
Schreiben Sie uns einfach eine email oder rufen Sie uns an (Tel.:
0034-971-55 93 77) oder nutzen Sie dieses
Formular.