Verstanden hat es niemand, warum der spanische Staat die
Beantragung einer spanischen Steuernummer, - als
Voraussetzung für die sicher erwünschte Steuerzahlung in
Spanien -, in der Vergangenheit immer wieder mit kaum
erträglichen bürokratischen Hürden ausgestaltet hatte:
Persönliche Beantragung, Schlangestehen, Vorlage/Übersendung
des Originalausweises oder eines zuvor notariell
beglaubigten Ausweises u.a.,
Jetzt endlich hat der Spuk ein Ende. Wenn Sie in Deutschland
wohnen und in Spanien eine Geschäftstätigkeit beginnen, eine
Immobilie erwerben oder eine Erbschaft annehmen wollen,
immer dann benötigen Sie eine spanische NIE-Nummer.
Jetzt lässt sich dieser Verwaltungsvorgang vom eigenen
Arbeitszimmer in Deutschland mit einem einfachen Schreiben
an ein spanisches Konsulat in Deutschland erledigen, wenn
Sie mit diesem folgendes übersenden:
1. |
Einfache Kopie Ihres Passes oder Personalausweises
|
2. |
Das
Antragsformular in
Druckbuchstaben ausgefüllt und vom Antragsteller
unterschrieben. Danach an das zuständige spanische
Konsulat senden. |
Nach
interner Abwicklung des Konsulates mit der zuständigen
Stelle in Spanien erhalten Sie dann Ihre spanische
Steuernummer direkt an Ihre deutsche Adresse zugestellt.
Im Internet finden Sie das Formular zur Beantragung der
spanischen Steuernummer unter
www.mir.es . Es kann direkt zur Beantragung vor Ort in
Spanien sowie über das zuständige spanische Konsulat in
Deutschland verwendet werden.
Zum Formular gelangen Sie dort über folgende Klicks:
información sobre tramites -> extranjeros –> modelos de
solicitud -> click im rechten Feld – modelos de solicitud
-> solicitud de NIE (número de identidad de extranjero) (EX-14).
Die Kommunikationsdaten der
spanischen Konsulate in Deutschland finden Sie hier.