Spanische Steuernummer
muss jetzt schon bei praktisch jedem notariellen Akt
vorliegen
Wer in Spanien ein
Unternehmen gründet, eine Immobilie erwirbt oder eine Erbschaft annimmt, muss
seit dem Jahre 2007 jetzt die spanische Steuernummer, NIE, NIF oder CIF, bereits
beim notariellen Akt vorlegen.
Ohne spanische Steuernummer kann man also praktisch nichts Relevantes
„unternehmen“.
Die Wege der NIE-Nummer-Beschaffung, ebenso wie deren Zeitbedarf haben sich in
der Vergangenheit ständig verändert. Eine oft ärgerliche Situation bei
gewünschter zeitnaher Abwicklung.
Wir haben Sie auf unserer Website unter
www.copp-menth.de/spaninfo/die_beschaffung.htm auf die Möglichkeit der
eigenen Beantragung per Internet und über ein spanisches Konsulat hingewiesen.
Wenn Sie über den jeweils aktuell schnellsten Weg informiert werden wollen und
die Beschaffung über unsere Kanzlei organisiert haben möchten, können wir Ihnen
dies auf der Basis eines Pauschalhonorars von 150 € zgl. IVA tätigen.
Schreiben Sie uns einfach eine email oder rufen Sie uns an (Tel.: 0034-971-55 93
77) oder nutzen Sie dieses
Formular.