Man kann Rechtinformationen zu Spanien auch über Bücher und
Medienbeiträge vermitteln.
So finden sie beispielsweise auf unserer Rechtsratgeber-Seite
im Internet
www.erbrechtskanzlei-spanien.de über 250 Medienbeiträge
unserer Kanzlei zu Thematiken des deutsch-spanischen
Rechtsverkehrs (Stand 2006); ebenso Rechtsinfo-Bereiche für
Immobilieneigentümer, zeitlich chronologisch geordnet in die
Phasen „Vor dem Immobilienkauf“ – „Hausbau“ – „Verkaufsphase“
respektive „Vor und nach dem Erbfall“.
Gleichwohl, so unsere Erfahrung aus mehreren .Jahren der
Fachreferententätigkeit, verbleibt dem persönlichen Kontakt
zum Rechtsanwalt im Rahmen von Vortragsveranstaltungen eine
wichtige Funktion. Dies gilt in ähnlicher Weise auch für
andere Dienstleister. Man will wissen, mit wem man es zu tun
hat, nachfragen können und sich zudem einer angenehmen
Gesprächsebene versichern. Rechtsinformation ist deshalb nicht
gleich Rechtsinformation
Rechtshinweise und Rechtstipps zu aktuellen Rechtsänderungen,
namentlich aktuell im Steuerrecht, sind naturgemäss als Anlass
von Vertragsveranstaltungen ebenso von besonderer Bedeutung.
Auf den Balearen, Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera,
stehen mit Beginn des Jahres 2007 wichtige Änderungen vom
Erbschaftssteuerrecht vor der Tür, spanienweit wird die
Verkaufsgewinnsteuer bei Immobilien modifiziert, zentrale
Orientierungspunkte also für jeden Immobilieneigentümer in
Spanien.
Wenden Sie sich nun als Bank, Immobilienmakler,
Seminarveranstalter oder Finanzdienstleister, um nur einige
Beispiele zu nennen, an die gleiche Zielgruppe mit Ihrem
Angebot, so könnte für Sie eine gemeinsame
Fachvortragsveranstaltung von besonderem Interesse sein.
Dann kontaktieren Sie uns einfach, sprechen wir mal drüber.
Anwaltskanzlei MENTH für Spanien
RA und Abogado
inscrito Günter Menth
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
Tel.: 971 – 55 93 77 / Fax: 971 – 55 93 68
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