Erst im Nachhinein haben wir erkannt, dass wir ein
wertloses Unternehmen gekauft haben.
Eine häufige Erkenntnis, wenn keine adäquate Prüfung
vorgeschaltet war. Oft kann man dann froh sein, wenn man neben
dem ohne Gegenwert aufgewandten Kaufpreis oder Traspaso-Preis
nicht noch für Verbindlichkeiten des früheren Unternehmensbetreibers
haftet.
So bleibt Ihnen als neuer Restaurantübernehmer beispielsweise
oft nichts anderes übrig, als offene Rechnungen von dessen
Lieferanten vorab zu begleichen, um von diesen Lieferanten
weiter beliefert zu werden.
Grundlegende Sicherheit bringt Ihnen ein Check des Immobilienwertes
und der Vertragssituation.
Zusammen mit einem Immobiliensachverständigen können
wir Ihnen diesen Wertcheck bieten. Kontaktieren Sie uns bei
Interesse unter Kurzschilderung des Kaufgegenstandes.
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