Wenn Ihnen Kunden Rechtsfragen in unseren Tätigkeitsschwerpunkten
Spanien und Vermögensnachfolge stellen, dann verweisen
Sie diese auf unsere Website www.copp-menth.de.
Gerne können Sie Ihren Kunden auch eine Visitenkarte
von uns überreichen, auf welcher die Website-Adresse
vermerkt ist oder zu diesem Zweck deren Impressum ausdrucken.
Dieses finden Sie als Link unten auf unserer Eingangsseite
unter Angaben zu unserer Kanzlei nach § 6 Teledienstgesetz.
So können Sie Ihrem Klientel einen Zusatzservice bieten,
ohne dass sie für deren Aufbau/Vorhaltung Zeit und Kosten
investieren müssen.
Wann Sind diese Informationen für Ihren Kundenkreis
interessant ?
Natürlich müssen die Informationen auf unserer
Website auch für Ihren Kundenkreis von Interesse sein.
Wenn dies der Fall ist:
1.
Ihre Kunden besitzen eine Immobilie in Spanien oder wollen
eine solche erweben
2.
Sie sind im aller von 50 60 Jahren und die Vorbereitung
der Vermögensübertragung auf die Nachfolgegeneration
ist ein aktuelles Thema
3.
Unternehmerinnen und künftige Unternehmensnachfolgerinnen
Welche Inforubriken der Website eignen sich als spezieller
Hinweis ?
Dies sind zum einen die Newsletterarchive zu den Themen Erbrecht
und Vermögensnachfolge, Praxis und Rechtstipps
zu Spanien sowie Info´s für Unternehmerinnen;
ausserdem die über 100 Medienbeiträge und die drei
Themenschwerpunkte:
- Immobilienerwerb in Spanien
- Kanzleischwerpunkt Erbrecht & Vermögensnachfolge
- Unternehmerservice
|