1. |
Ist
der Rechtsanwalt auf das Land Spanien spezialisiert ?
Ohne eine solche Spezialisierung ist eine fachgerechte
Fallbearbeitung praktisch unmöglich. Zudem impliziert
eine solche Spezialisierung mindestens eine
deutsch-spanische Zweisprachigkeit.
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2. |
Besteht weiterhin eine Spezialisierung auf das meine
Rechtsangelegenheit betreffende Rechtsgebiet ?
Etwa Immobilienrecht, Erbrecht, Steuerrecht oder
Arbeitsrecht. Ohne eine solche fachspezifische
Spezialisierung sind Sie schnell bei der falschen
Adresse.
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3. |
Arbeitet der Anwalt tatsächlich vom spanischen
Kanzleistandort aus ?
Dies bürgt gemeinhin, zumindest bei bereits
längerjähriger Tätigkeit, für entsprechende
Praxiserfahrung.
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4. |
Wer
ist tatsächlich Ihr Sachbearbeiter in der betreffenden
Kanzlei ?
Dies bleibt zunächst bei grösseren Kanzleien des öfteren
im Unklaren.
Auch bei Rechtsanwälten mit gleichzeitig jeweils
mehreren Standorten in Deutschland und Spanien wird man
sich darauf einstellen dürfen, häufig anstelle vom
ausgewiesenen Experten den mehr oder weniger
eingearbeiteten Vertreter vor Ort als Ansprechpartner
vorzufinden.
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5. |
Qualität und Schnelligkeit der Sachbearbeitung ?
Eine direkte Vorabbeurteilung ist hier sicherlich
schwierig. Mitunter wird man auf der Anwaltswebsite
Anhaltspunkte dafür finden, ob die Kanzlei auf zügige
Fallbearbeitung eingerichtet ist. Komplizierter, aber
nicht unmöglich, erscheint es hingegen Anhaltspunkte für
die Bearbeitungstiefe und –qualität aus den Inhalten
einer anwaltlichen Internetseite abzulesen.
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6. |
Spielt die regionale Nähe des Kanzleistandortes für
meine Angelegenheit eine Rolle ?
Diese Frage ist je nach Rechtsgebiet unterschiedlich zu
beantworten. Während im Bereich des spanischen Internet-
oder Wettbewerbsrechtes diese Thematik praktisch zu
vernachlässigen ist, ist bei baurechtlichen
Angelegenheiten der persönliche direkte Kontakt zur
Behörde in Spanien sicherlich noch wichtiger als in
Deutschland.
Erbrechtliche Nachfolgeberatungen oder
Erbfallabwicklungen widerum sind in Spanien weitgehend
unabhängig von der Nähe des Vermögenslageortes zum
Kanzleistandort möglich.
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7. |
Liegen Sie mit dem fallbearbeitenden Anwalt auf einer
Linie ?
Aufschluss können Ihnen hierzu Formulierungen des
Rechtsanwaltes in Medienbeiträgen oder dessen Auftreten
bei Vortragsveranstaltungen bringen.
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8. |
Bei
verbleibenden Restzweifeln Telefonat mit dem
Rechtsanwalt oder Erstberatung ?
Im Telefonat, das ist der Vorteil, können Sie den
verbleibenden Restzweifel direkt ansprechen.
Die Erstberatung, - per Telefon, email oder persönlich
-, bietet Ihnen die beste Möglichkeit zum Test „passt
der Anwalt“. Dies ist zwar entsprechend deutschen
Anwaltshonorierungsgrundsätzen mit einem Honorar von 190
€ plus IVA (MWSt.) verbunden, gibt Ihnen aber zugleich
orientierende Hinweise für Ihre Rechtsangelegenheit;
mitunter führt sie bereits zur vollumfänglichen Klärung.
Hierbei ist davon auszugehen, dass eine solche
Erstberatung die anwaltliche Arbeitszeit nicht länger
als 90 Minuten in Anspruch nimmt.
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