Rechtzeitige Information ist angesagt, um
ungerechtfertigte Ausschlusssituationen zu vermeiden
Namentlich wer in Deutschland und Spanien im
Angestelltenverhältnis tätig war und mit 63 Jahren in Rente
gehen möchte, sollte seinen Rentenbezug schon Jahre im
voraus genau planen.
So müssen sowohl für den Bezug der deutschen wie der
spanischen Altersrente ab 63 Jahren 35 Beitragsjahre
nachgewiesen werden. Die höheren Abzüge wegen des
vorzeitigen Renteneinstieges gibt es in Spanien.
Während die Mindestbeitragszeit für den Bezug der deutschen
Rente bei 5 Jahren angesiedelt ist, erfordert der Bezug
einer spanischen Rente 15 Rentenbeitragsjahre, was mitunter
zu wenig gerechten Ergebnissen führt: Wer beispielsweise
vier Jahre in Deutschland und 9 Jahre in Spanien gearbeitet
hat, erhält keine spanische Rente.
Zwar werden ihm die vier Jahre in Deutschland als
Beitragsjahre angerechnet, aber da die dann summierten 13
Jahre die spanische Mindestbeitragszeit nicht erreichen,
entfällt die spanische Rente, - beide Renten werden getrennt
berechnet und ausgezahlt, ganz!
Weniger problematisch ist im allgemeinen die Steuerzahlung
auf die Rente mit Freistellungen bei deutscher Rente in der
Grössenordnung von 18.000 € Jahresrentenbetrag; in Spanien
erheblich niedriger: Nur 8.500 €.
Die wichtigsten Fragen zum „grenzüberschreitenden“
Rentenbezug finden Sie zusammengefasst in einem
Beitrag des Mallorca Magazins in dessen Ausgabe 10/2006.
Bei komplexen Situationen mit Bezugsmöglichkeit mehrerer
Renten in beiden Ländern empfiehlt sich das konsultieren
eines Rentenberaters.