Die nicht oder nicht fristgerechte Rechnungsbegleichung
ist für Freiberufler und Gewerbeunternehmen sowohl
in Deutschland wie auch in Spanien gleichermassen ein Problem.
Jeder zusätzliche Zeitaufwand zur Sicherstellung der
Rechnungsbegleichung ist betriebswirtschaftlich ein Verlust.
Bei kleineren Beträgen ist dies ein Verlust in Grenzen;
bei grösseren kann dies bis zur Existenzgefährdung
des Betriebes führen. Lästig ist dies allemal
zudem der eigentliche Arbeitsgegenstand des Unternehmers
ja schliesslich ein anderer ist.
Arbeitet ein Unternehmen im Ausland so ergeben sich im
Bereich des Mahnwesens regelmässig zusätzliche
Probleme. Zudem spekuliert so mancher Zahlungsverpflichtete
mit dem Umstand, dass ein Unternehmen im Ausland angesichts
der grösseren Komplexität der Forderungsrealisierung
im Zweifel davon Abstand nehmen wird.
Speziell für deutsche Gewerbetreibende und Freiberufler
mit Fakturierung in Spanien hat unsere Kanzlei daher einen
besonderen Mahnservice eingerichtet, bei welchem dass oder
die Mahnschreiben zugleich in beiden Sprachen, deutsch und
spanisch, erfolgen.
Zudem hat unsere Kanzlei mit Doppelstandort in beiden Ländern
die Möglichkeit, eine eventuelle gerichtliche Forderungsdurchsetzung
je nach Rechtslage und praktischer Angemessenheit in beiden
Ländern zu tätigen; auch ein Aspekt, der beim
Zahlungsverpflichteten zu beschleunigter Begleichung führt.
Wenn Sie näheres über diesen Mahnservice wissen
möchten, dann setzen Sie sich doch mit unserer Kanzlei
in Spanien telefonisch, per Fax, per e-mail oder mit Rückantwortformular
(<- hier klicken) in Verbindung