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Petitionsausschuss  zurück
strichel_hori
Leben und Arbeiten in der Europäischen Union:
Setzen Sie Ihr Recht über den Petitionsausschuss durch!

Es werden nach wie vor von nationalstaatlichen Einrichtungen oder den Mitgliedstaaten der EG selbst viele Rechtsverletzungen begangen, um, häufig vorsätzlich, Mitglieder eines anderen EG-Staates zu benachteiligen oder zu diskriminieren. Umso wichtiger erscheint es, dass Sie sich Ihrer Rechte als EG-Bürger voll bewusst sind und diese konsequent durchsetzen.

Eine sehr gute Abhandlung hierzu wurde 1998 vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung veröffentlicht.In einigen Aspekten hat sich die dort geschilderte Rechtslage pro Europa bereits weiter fortentwickelt.

Praktisch wichtig ist, dass Sie sich bei Verletzungen europäisch abgesicherter Rechte nicht auf den langwierigen Weg über die nationalen Instanzen verweisen lassen, sondern direkt Ihr Petitionsrecht zum Europäischen Parlament wahrnehmen.

Der weitere Fortgang stellt sich dann wie folgt dar:
Ihre Petition wird dem Petitionsausschuss des Europäischen Parlamentes zugeleitet
Sieht dieser eine Verletzung europäischen Rechtes für gegeben an, so kann er direkt die Europäische Kommission einschalten.
Der Europäischen Kommission steht das Recht zu, direkt diejenige Behörde eines Mitgliedstaates zu verklagen, welche mutmaßlich gegen europäisches Recht verstößt.

Die Petition kann unmittelbar gerichtet werden an:

Präsidenten des Europäischen Parlamentes
L-2929 Luxemburg
oder
Informationsbüro des Europäischen Parlaments
EU-Bürger beraten

Natürlich hat eine entsprechend fachkundig aufbereitete Petition erweiterte Erfolgschancen.

Wenn Sie sich hier unserer anwaltlichen Unterstützung bedienen wollen, ist dies wie folgt möglich:

1; Vorprüfung der Erfolgschancen einer Petition
2; Geltendmachung eines Rechtsanspruches auf dem Petitionsweg

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Problemschilderung:



Bearbeitungswunsch:
    Vorprüfung der Erfolgschancen einer Petition
    Petitionseinreichung und rechtliche Begleitung

Anwaltshonorar:
    Vereinbarung der Geltung der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung
    Einen Honorarvorschuss von 206 € incl. USt. überweisen wir zeitgleich
         auf Ihr Kanzleikonto bei der Castellbank Würzburg, BLZ 790.300.01, Kto. No. 200 2985.

Sonstige Anmerkungen:


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strichel_hori

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