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Manchmal ist es schlicht die lange Prozessdauer, die jeden
Kläger oder Antragsteller rechtlos macht.
Es werden zwischenzeitlich Fakten geschaffen vom Gegner die
die Rechtslage zu dessen Gunsten abändern. Dann geht
die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates verloren. Die Politik
muss schnellstens reagieren.
Ein solcher Bereich wäre auch die der Kindesmitnahme
in das Ausland durch einen Ehegatten unter Missachtung des
Mitsorgerechtes des anderen Ehegatten.
Hier hat die internationale Rechtsgemeinschaft allerdings
bereits reagiert. Gerade bei der Rückführung von
nach Deutschland verbrachter Kinder ins Ausland werden den
deutschen Richtern allerdings massive Vorwürfe der Nichteinhaltung
internationaler Abkommen gemacht.
Fälle der widerrechtlichen Kindesmitnahme sind im deutsch-spanischen
Rechtsverkehr häufig.
Ein Ehegatte nimmt das Kind unter Aufgabe des gemeinsamen
Ehewohnsitzes nach Spanien oder Deutschland mit.
Das allerdings kann für den mitnehmenden Ehegatten gravierende
Folgen zivil- und strafrechtlichter Art haben. Seine Chancen
später das Sorgerecht gerichtlich zugesprochen zu bekommen,
verschlechtern sich erheblich, wenn ....... ja wenn der verbleibende
Ehegatte sofort die Rückführung des Kindes gerichtlich
beantragt, gegebenenfalls auch unter Einschaltung der Bundesanwaltschaft,
welcher hier eine gewisse Hilfsfunktion zukommt.
Beim Verbringen des Kindes nach Deutschland ist dann das
Amtsgericht, - Familiengericht am Sitz des örtlich für
den neuen Kindesaufenthalt zuständigen Oberlandesgerichtes
-, entscheidungsbefugt und entscheidungsverpflichtet. Dies
allerdings mit vergleichsweise geringem Ermessensspielraum.
Das Haager Übereinkommen über zivilrechtliche Aspekte
internationaler Kindesentführung sieht vor, dass bei
Verletzung des Sorgerechtes eines Elternteils kurzfristig
eine Kindesrückführung stattzufinden hat, was im
Bedarfsfall per Gerichtsvollzieher unter Inanspruchnahme von
Polizeigewalt erfolgt. Dies sollte im Zeitrahmen von 3 Monaten
erfolgen.
Welchem Ehegatten dann später das Sorgerecht respektive
das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen wird, ist eine
andere Frage und richtet sich vorrangig nach dem Kindeswohl.
Allerdings spricht die einmal vorgenommene Kindesentführung
durch einen Elternteil tendenziell gegen dessen Sorgerechtsbefähigung.
Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito
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