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Eviva España oder so ähnlich:
Lohnt sich die Niederlassung als deutscher Arzt in Spanien ?
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strichel_hori

Wer träumt nicht manchmal davon, dem kalten deutschen Wetter den Rücken zu kehren und stattdessen unter südlicher Sonne zu praktizieren? Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Titelanerkennung und Praxisgründung sind heutzutage in Spanien nicht mehr allzu schwer zu erfüllen. Ob der Schritt in's südliche Ausland allerdings langfristig erfolgreich ist, hängt von einer sorgfältigen Planung ab. Sprachkenntnisse und Kontaktstärke sollte man genauso mitbringen wie ein durchdachtes Marketingkonzept.

In der Europäischen Gemeinschaft besteht Niederlassungsfreiheit

Für Allgemeinmediziner, Fachärzte und Zahnärzte ist die Niederlassung in Spanien heute nur noch ein formales Problem. Die Anerkennung des Titels erfolgt auf Vorlage der einschlägigen Dokumentation. In Spanien werden keine spezifischen Fähigkeitsnachweise verlangt, dies zu verlangen wäre auch nicht gestattet. Die ärztlichen Kammerorganisationen der EG-Mitgliedstaaten haben sich darauf verständigt, migrationswillige Ärzte im Zielland zu beraten. Es kann Sie übrigens niemand zwingen, sich zwischen einer deutschen oder spanischen Zulassung zu entscheiden, auch wenn dies in der Vergangenheit von Behördenseite manchmal so dargestellt wurde. Wer sich in Spanien niederlässt, kann selbstverständlich seine deutsche Zulassung behalten. Auch eine Teilzeittätigkeit im sonnigen Süden ist zumindest rechtlich unproblematisch.

Checkliste Niederlassung als deutscher Arzt in Spanien

Mindestens zwei Jahre vor dem geplanten Arbeitsbeginn in Spanien beginnt die systematische Planungsphase. Nehmen Sie unbedingt Kontakt zu Kollegen auf, die sich bereits in Spanien niedergelassen haben.

Mindestens ein Jahr vor dem geplanten Arbeitsbeginn in Spanien Titelanerkennung in Spanien beantragen - "Homologisierung": Zuständig ist das Ministerium für Erziehung, Kultur und Sport in Madrid, Paseo del Prado, 28, Tel.: 0034-91-506 56 00.

Die Dauer des spanischen Verwaltungsverfahrens für die Titelanerkennung sollte drei Monate nicht übersteigen, beginnend allerdings erst ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Vorlage sämtlicher Unterlagen. Und hier kann, angesichts der teilweisen Überbürokratisierung in Spanien, gut und gerne ein weiterer Zeitraum von drei bis sechs Monaten ins Land gehen.

Folgende Dokumente müssen bei der Antragstellung vorgelegt werden, vom vereidigten Übersetzer in die spanische Sprache übertragen und versehen mit der Apostille, der Bescheinigung der Dokumententauglichkeit für den internationalen Rechtsverkehr:
- Zeugnis über die ärztliche Staatsprüfung,
- Bescheinigung der Approbation als Arzt,
- Zeugnis über die ärztliche Vorbereitungszeit als Medizinalassistent,
- die Bescheinigung des Bundesministeriums für Gesundheit, entsprechend der Richtlinien 93/16 EWG
- eine beglaubigte Ablichtung des Reisepasses oder Personalausweises

Bei Fachärzten sind ergänzend die Facharztbescheinigung sowie die Bescheinigung der zuständigen Landesärztekammer erforderlich, welche bestätigt, dass alle Voraussetzungen nach der Richtlinie 93/16 EWG erfüllt sind. Maßgebliche Rechtsgrundlage für die Anerkennung des deutschen Ärztetitels sind die sogenannten Königlichen Dekrete 1691/89 sowie ergänzend 2072/95 für Ärzte und Fachärzte aus der vormaligen DDR, welche die EWG-Richtlinien 93/16 und 81/1057 im spanischen nationalen Recht umsetzten. Die Anerkennungsvoraussetzungen für Zahnärzte regeln insbesondere die königlichen Dekrete 970/86,1607/87 und 675/92, ihrerseits zurückgehend auf die EWG-Richtlinien 78/687 und 78/686.

Die langfristige Vermögensplanung in Spanien beginnt spätestens mit dem Immobilienerwerb, genau genommen bereits mit der Wohnsitznahme in Spanien. Bereits zu diesem Zeitpunkt sind unter steuerlicher Sicht Überlegungen zur Vermögensnachfolge zu tätigen.

Was spricht für eine Niederlassung in spanischen Touristenzentren?

Wer im Urlaub krank wird, geht sicher gerne zu einem Arzt, bei dem es keine Verständigungsprobleme gibt. Wer eine Auslandskrankenversicherung hat, ist gut dran. Und wenn nicht? Auf Mallorca hilft eine AOK-Beratungsstelle Urlaubern weiter. Empfohlen wird den AOK-Patienten allerdings die kostenfreie Behandlung in den staatlichen "Centros de Salud". Auf gesetzlich versicherte Patienten stützen sollte man das Fundament seiner Praxisgründung also nicht. Spannender sieht die Situation für die Ärzte aus, die von Anfang an Angebote für Privatpatienten bereithalten. Es ist sicher kein Zufall, dass z.B. im Mallorca-Magazin etliche Angebote aus dem Selbstzahlerbereich zu finden sind: von Checkups bis zur Schönheitschirurgie. Häufig wird schon in den Annoncen darauf hingewiesen, dass eine Kooperation mit Ärzten in Deutschland besteht, so dass eine Nachbetreuung gewährleistet ist.

Ob das gut geht?

Wer z.B. auf Mallorca eine Praxis aufmachen möchte, befindet sich mit Sicherheit in "guter Gesellschaft": Auf der Insel gibt es nicht wenige deutsche Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Hebammen, Physiotherapeuten und auch Leichenbestatter. Dass diese ausländische Gründungswelle bei den spanischen Kollegen nicht nur auf Begeisterung stößt, versteht sich eigentlich von selbst. So berichtet der auf Mallorca tätige Rechtsanwalt Günter Menth, dass in der Vergangenheit Einzelpraxen von deutschen Fachärzten wieder aufgegeben werden mussten, weil die Zusammenarbeit mit einheimischen Allgemeinarztkollegen nicht funktionierte.

Ärztemarketing ist bei in Spanien tätigen deutschen Kollegen kein Fremdwort wie, -häufig noch-, bei uns, sondern gängige Praxis. Ärztliche Anzeigen in deutschsprachigen Zeitungen stellen eine übliche Werbeform dar, ebenso grosse Werbeschilder in angrenzenden Strassen.

Probleme gibt es in der Regel allerdings nicht nur mit der Praxis, auch der Traum vom süßen Leben unter südlicher Sonne hat es in der Wirklichkeit oft schwer: Wer seine Freunde oder auch Familienangehörige in Deutschland zurückgelassen hat, braucht die Power, tragfähige neue Kontakte zu schaffen. Das Hochgefühl über die Wärme reicht sicher nicht aus, um sich längerfristig wohl zu fühlen. Und man sollte den Traum der ständigen südlichen Siesta etwas relativieren, wenn man an eine Übersiedlung nach Spanien denkt. Allerdings, dies ist zutreffend, es lässt sich der ärztliche Tagesablauf in entspannterer Atmosphäre organisieren.

"Wer in Spanien als Arzt tätig werden möchte, benötigt im Regelfall eine Immobilie", so Menth. Zu berücksichtigen sind hier wichtige Unterschiede zwischen deutschem und spanischem Recht: In Spanien können Immobilien rechtswirksam auch per Privatvertrag erworben werden – wer sich ohne gute Beratung auf seinen Riecher verlässt und überstürzt einen Kaufvertrag unterschreibt, kann unangenehme Überraschungen erleben. Möglich geworden ist es zwischenzeitlich, spanische Immobilien auch über deutsche Banken mit Sicherheiten in Deutschland zu finanzieren.

Die richtige Kooperation ist der entscheidende Erfolgsfaktor

Die Kooperation mit Kollegen und anderen Einrichtungen funktioniert in Spanien anders als bei uns. Ein vielfach beklagtes Unwesen auf den Balearen sind beispielsweise die "Kopfprämien", die von Privatkliniken u.a. an Krankenwagenbesatzungen und Hoteliers für angelieferte Patienten gezahlt werden. Da muss ein niederlassungswilliger Arzt schon mal die Hotels seiner Umgebung abklappern, um die Lage zu sondieren. "Es lohnt sich auf jeden Fall, genaue Vorortinformationen in Spanien einzuziehen, bevor man dort eine Praxis eröffnet", so Menth, der in Einzelfällen auch schon einmal dafür sorgt, dass der niederlassungswillige Deutsche auf der Insel die "richtigen", gemeint sind langfristig seriös und engagiert tätige Leute kennenlernt. Aber das Kennenlernen reicht nicht, man muss sich auch verständigen können. Menth: "Wer im Spanischen nicht verhandlungssicher ist oder einen Crashkurs zum Einstieg zu absolvieren bereit ist, sollte sich die Niederlassung zweimal überlegen. Am besten ist es natürlich, neben Spanisch Englisch und auch so viel Katalanisch zu sprechen, dass man einer einfachen Unterhaltung folgen kann. Im Alltag geht es ohne den Kontakt zu deutschen und spanischen Kollegen nicht, ein deutscher Arzt als Einzelkämpfer hat es in Spanien nicht leicht.

Was tun, wenn die Zahl der deutschsprachigen Patienten nicht ausreicht, um die eigene Praxis Tag für Tag zu füllen? In Spanien ist der Betrieb von Zweitpraxen erlaubt, die parallele Tätigkeit an mehreren Praxisorten ist also möglich. Auf Mallorca gibt es inzwischen viele Fachärzte, die an verschiedenen Wochentagen in verschiedenen Praxen oder Kliniken tätig sind. Und es gibt auch in Deutschland niedergelassene und tätige Spezialisten, die nebenher in mehreren Praxen in Spanien tätig sind. Dies kann der Kieferorthopäde oder ein spezialisierter Chirurg sein, der nur wochen- oder tageweise im spanischen Ärztezentrum tätig ist. Diese Art der Tätigkeit ist nicht unumstritten: Eine deutsche regionale Wochenzeitung in Spanien titelte im vergangenen Jahr "Deutsche Kollegen wettern gegen Jet-Set-Kollegen". Mag sein, dass man sich auf diese Weise unbeliebt macht, "rechtlich ist diese Art der Tätigkeit allerdings nicht angreifbar", kommentiert Rechtsanwalt Menth "wenn der deutsche Arzt sich eine Titelanerkennung auch für Spanien besorgt hat". Problematisch wird es, wenn der Operateur beispielsweise die Vor- und Nachsorge der behandelten Patienten nicht gewährleisten kann.

Unter dem Stichwort "Patiententourismus" finden sich keineswegs nur schönheitschirurgische Patienten, die sich lieber im fernen – und doch so nahen - Mallorca liften lassen. Auch andere Eingriffe werden gerade von erfolgsgewohnten Menschen gerne geheimgehalten: ein Manager hat offiziell keine Hämorrhoiden, er fährt zum Golfen! Auch über die Möglichkeiten, seine Zähne auf der Insel preisgünstig sanieren zu lassen, wird in der deutschsprachigen Inselpresse von Zahnärzten ausführlich informiert. "Für meine Angestellten zahle ich weniger als in Deutschland. Und eine Praxis dieser Größe würde mich drüben das Dreifache kosten" – so ein deutscher Zahnarzt auf Mallorca. Er spricht von über 100 Patienten, die Jahr für Jahr aus Deutschland zur Behandlung kommen, weil sie hier für Zahnersatz bis zu 35% weniger bezahlen als in Deutschland.

Also doch: nichts wie hin in den sonnigen Süden?

Steuerzahlung bei ärztlicher Doppeltätigkeit in Deutschland und Spanien

Natürlich ist die Tätigkeit deutscher Ärzte im Ausland kein steuerfreier Raum. Gleichwohl soll bei parallel in Deutschland und Spanien unterhaltenen Arztpraxen auch keine Doppelbesteuerung des gleichen Einkommens stattfinden. Aber wo zahlt man seine Steuern, wenn man sowohl in Deutschland als auch in Spanien Geld verdient? Grundsätzlich ist die Sache einfach: Das internationale Steuerrecht arbeitet mit dem Begriff der Steueransässigkeit. Wer in Spanien steueransässig ist, wird mit seinem Welteinkommen in Spanien besteuert, wer in Deutschland steueransässig ist, unterfällt mit seinem Welteinkommen der deutschen Einkommensteuer.

Soweit eine Betriebsstätte (sprich: Arztpraxis) als feste Einrichtung in einem anderen Staat unterhalten wird, sind die über diese Betriebstätte erzielten Einkünfte im Lageort der Betriebsstätte zu versteuern. Ausgenommen sind nur vernachlässigenswert geringe Einkünfte. Streitfragen in der Praxis ranken sich also um die Frage, wann ein zeitweise in Spanien tätiger deutscher Arzt in Spanien einkommensteuerpflichtig wird: Wann ist die Mitnutzung einer spanischen Ärztepraxis durch einen in Deutschland ansässigen und hauptsächlich dort tätigen Kollegen als eine Betriebsstätte auch für diesen in Spanien anzusehen? Wann sind die Einkünfte in Spanien als relativ vernachlässigbar gering anzusehen? Um einem Missverständniss vorzubeugen: Die geringfügigeren Einnahmen in Spanien sind auf jeden Fall zu versteuern, die Frage ist nur, ob dies in Deutschland oder in Spanien zu erfolgen hat.


Weitergehende Informationen und eine Checkliste finden sie hier: "Ärzte, die in Spanien tätig werden wollen".

Buchtipp:

Zur Vororientierung sicherlich geeignet, ist das von dem deutschen Notar Burckhardt Löber herausgegebene Buch "Ausländer in Spanien", ISBN 3-921326-29-X sowie spezifisch für Mallorca der praktische Wegweiser "Reif für Mallorca" ISBN 3-89662-168-8.

Ruth Auschra, Hippokrates Verlag GmbH
Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito

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