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Wer träumt nicht manchmal davon, dem kalten deutschen
Wetter den Rücken zu kehren und stattdessen unter südlicher
Sonne zu praktizieren? Die rechtlichen Rahmenbedingungen für
Titelanerkennung und Praxisgründung sind heutzutage in
Spanien nicht mehr allzu schwer zu erfüllen. Ob der Schritt
in's südliche Ausland allerdings langfristig erfolgreich
ist, hängt von einer sorgfältigen Planung ab. Sprachkenntnisse
und Kontaktstärke sollte man genauso mitbringen wie ein
durchdachtes Marketingkonzept.
In der Europäischen Gemeinschaft besteht Niederlassungsfreiheit
Für Allgemeinmediziner, Fachärzte und Zahnärzte
ist die Niederlassung in Spanien heute nur noch ein formales
Problem. Die Anerkennung des Titels erfolgt auf Vorlage der
einschlägigen Dokumentation. In Spanien werden keine
spezifischen Fähigkeitsnachweise verlangt, dies zu verlangen
wäre auch nicht gestattet. Die ärztlichen Kammerorganisationen
der EG-Mitgliedstaaten haben sich darauf verständigt,
migrationswillige Ärzte im Zielland zu beraten. Es kann
Sie übrigens niemand zwingen, sich zwischen einer deutschen
oder spanischen Zulassung zu entscheiden, auch wenn dies in
der Vergangenheit von Behördenseite manchmal so dargestellt
wurde. Wer sich in Spanien niederlässt, kann selbstverständlich
seine deutsche Zulassung behalten. Auch eine Teilzeittätigkeit
im sonnigen Süden ist zumindest rechtlich unproblematisch.
Checkliste Niederlassung als deutscher Arzt in Spanien
Mindestens zwei Jahre vor dem geplanten Arbeitsbeginn in Spanien
beginnt die systematische Planungsphase. Nehmen Sie unbedingt
Kontakt zu Kollegen auf, die sich bereits in Spanien niedergelassen
haben.
Mindestens ein Jahr vor dem geplanten Arbeitsbeginn in Spanien
Titelanerkennung in Spanien beantragen - "Homologisierung":
Zuständig ist das Ministerium für Erziehung, Kultur
und Sport in Madrid, Paseo del Prado, 28, Tel.: 0034-91-506
56 00.
Die Dauer des spanischen Verwaltungsverfahrens für die
Titelanerkennung sollte drei Monate nicht übersteigen,
beginnend allerdings erst ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen
Vorlage sämtlicher Unterlagen. Und hier kann, angesichts
der teilweisen Überbürokratisierung in Spanien,
gut und gerne ein weiterer Zeitraum von drei bis sechs Monaten
ins Land gehen.
Folgende Dokumente müssen bei der Antragstellung vorgelegt
werden, vom vereidigten Übersetzer in die spanische Sprache
übertragen und versehen mit der Apostille, der Bescheinigung
der Dokumententauglichkeit für den internationalen Rechtsverkehr:
- Zeugnis über die ärztliche Staatsprüfung,
- Bescheinigung der Approbation als Arzt,
- Zeugnis über die ärztliche Vorbereitungszeit als
Medizinalassistent,
- die Bescheinigung des Bundesministeriums für Gesundheit,
entsprechend der Richtlinien 93/16 EWG
- eine beglaubigte Ablichtung des Reisepasses oder Personalausweises
Bei Fachärzten sind ergänzend die Facharztbescheinigung
sowie die Bescheinigung der zuständigen Landesärztekammer
erforderlich, welche bestätigt, dass alle Voraussetzungen
nach der Richtlinie 93/16 EWG erfüllt sind. Maßgebliche
Rechtsgrundlage für die Anerkennung des deutschen Ärztetitels
sind die sogenannten Königlichen Dekrete 1691/89 sowie
ergänzend 2072/95 für Ärzte und Fachärzte
aus der vormaligen DDR, welche die EWG-Richtlinien 93/16 und
81/1057 im spanischen nationalen Recht umsetzten. Die Anerkennungsvoraussetzungen
für Zahnärzte regeln insbesondere die königlichen
Dekrete 970/86,1607/87 und 675/92, ihrerseits zurückgehend
auf die EWG-Richtlinien 78/687 und 78/686.
Die langfristige Vermögensplanung in Spanien beginnt
spätestens mit dem Immobilienerwerb, genau genommen bereits
mit der Wohnsitznahme in Spanien. Bereits zu diesem Zeitpunkt
sind unter steuerlicher Sicht Überlegungen zur Vermögensnachfolge
zu tätigen.
Was spricht für eine Niederlassung in spanischen
Touristenzentren?
Wer im Urlaub krank wird, geht sicher gerne zu einem Arzt,
bei dem es keine Verständigungsprobleme gibt. Wer eine
Auslandskrankenversicherung hat, ist gut dran. Und wenn nicht?
Auf Mallorca hilft eine AOK-Beratungsstelle Urlaubern weiter.
Empfohlen wird den AOK-Patienten allerdings die kostenfreie
Behandlung in den staatlichen "Centros de Salud".
Auf gesetzlich versicherte Patienten stützen sollte man
das Fundament seiner Praxisgründung also nicht. Spannender
sieht die Situation für die Ärzte aus, die von Anfang
an Angebote für Privatpatienten bereithalten. Es ist
sicher kein Zufall, dass z.B. im Mallorca-Magazin etliche
Angebote aus dem Selbstzahlerbereich zu finden sind: von Checkups
bis zur Schönheitschirurgie. Häufig wird schon in
den Annoncen darauf hingewiesen, dass eine Kooperation mit
Ärzten in Deutschland besteht, so dass eine Nachbetreuung
gewährleistet ist.
Ob das gut geht?
Wer z.B. auf Mallorca eine Praxis aufmachen möchte,
befindet sich mit Sicherheit in "guter Gesellschaft":
Auf der Insel gibt es nicht wenige deutsche Ärzte, Zahnärzte,
Psychotherapeuten, Hebammen, Physiotherapeuten und auch Leichenbestatter.
Dass diese ausländische Gründungswelle bei den spanischen
Kollegen nicht nur auf Begeisterung stößt, versteht
sich eigentlich von selbst. So berichtet der auf Mallorca
tätige Rechtsanwalt Günter Menth, dass in der Vergangenheit
Einzelpraxen von deutschen Fachärzten wieder aufgegeben
werden mussten, weil die Zusammenarbeit mit einheimischen
Allgemeinarztkollegen nicht funktionierte.
Ärztemarketing ist bei in Spanien tätigen deutschen
Kollegen kein Fremdwort wie, -häufig noch-, bei uns,
sondern gängige Praxis. Ärztliche Anzeigen in deutschsprachigen
Zeitungen stellen eine übliche Werbeform dar, ebenso
grosse Werbeschilder in angrenzenden Strassen.
Probleme gibt es in der Regel allerdings nicht nur mit der
Praxis, auch der Traum vom süßen Leben unter südlicher
Sonne hat es in der Wirklichkeit oft schwer: Wer seine Freunde
oder auch Familienangehörige in Deutschland zurückgelassen
hat, braucht die Power, tragfähige neue Kontakte zu schaffen.
Das Hochgefühl über die Wärme reicht sicher
nicht aus, um sich längerfristig wohl zu fühlen.
Und man sollte den Traum der ständigen südlichen
Siesta etwas relativieren, wenn man an eine Übersiedlung
nach Spanien denkt. Allerdings, dies ist zutreffend, es lässt
sich der ärztliche Tagesablauf in entspannterer Atmosphäre
organisieren.
"Wer in Spanien als Arzt tätig werden möchte,
benötigt im Regelfall eine Immobilie", so Menth.
Zu berücksichtigen sind hier wichtige Unterschiede zwischen
deutschem und spanischem Recht: In Spanien können Immobilien
rechtswirksam auch per Privatvertrag erworben werden
wer sich ohne gute Beratung auf seinen Riecher verlässt
und überstürzt einen Kaufvertrag unterschreibt,
kann unangenehme Überraschungen erleben. Möglich
geworden ist es zwischenzeitlich, spanische Immobilien auch
über deutsche Banken mit Sicherheiten in Deutschland
zu finanzieren.
Die richtige Kooperation ist der entscheidende Erfolgsfaktor
Die Kooperation mit Kollegen und anderen Einrichtungen funktioniert
in Spanien anders als bei uns. Ein vielfach beklagtes Unwesen
auf den Balearen sind beispielsweise die "Kopfprämien",
die von Privatkliniken u.a. an Krankenwagenbesatzungen und
Hoteliers für angelieferte Patienten gezahlt werden.
Da muss ein niederlassungswilliger Arzt schon mal die Hotels
seiner Umgebung abklappern, um die Lage zu sondieren. "Es
lohnt sich auf jeden Fall, genaue Vorortinformationen in Spanien
einzuziehen, bevor man dort eine Praxis eröffnet",
so Menth, der in Einzelfällen auch schon einmal dafür
sorgt, dass der niederlassungswillige Deutsche auf der Insel
die "richtigen", gemeint sind langfristig seriös
und engagiert tätige Leute kennenlernt. Aber das Kennenlernen
reicht nicht, man muss sich auch verständigen können.
Menth: "Wer im Spanischen nicht verhandlungssicher ist
oder einen Crashkurs zum Einstieg zu absolvieren bereit ist,
sollte sich die Niederlassung zweimal überlegen. Am besten
ist es natürlich, neben Spanisch Englisch und auch so
viel Katalanisch zu sprechen, dass man einer einfachen Unterhaltung
folgen kann. Im Alltag geht es ohne den Kontakt zu deutschen
und spanischen Kollegen nicht, ein deutscher Arzt als Einzelkämpfer
hat es in Spanien nicht leicht.
Was tun, wenn die Zahl der deutschsprachigen Patienten nicht
ausreicht, um die eigene Praxis Tag für Tag zu füllen?
In Spanien ist der Betrieb von Zweitpraxen erlaubt, die parallele
Tätigkeit an mehreren Praxisorten ist also möglich.
Auf Mallorca gibt es inzwischen viele Fachärzte, die
an verschiedenen Wochentagen in verschiedenen Praxen oder
Kliniken tätig sind. Und es gibt auch in Deutschland
niedergelassene und tätige Spezialisten, die nebenher
in mehreren Praxen in Spanien tätig sind. Dies kann der
Kieferorthopäde oder ein spezialisierter Chirurg sein,
der nur wochen- oder tageweise im spanischen Ärztezentrum
tätig ist. Diese Art der Tätigkeit ist nicht unumstritten:
Eine deutsche regionale Wochenzeitung in Spanien titelte im
vergangenen Jahr "Deutsche Kollegen wettern gegen Jet-Set-Kollegen".
Mag sein, dass man sich auf diese Weise unbeliebt macht, "rechtlich
ist diese Art der Tätigkeit allerdings nicht angreifbar",
kommentiert Rechtsanwalt Menth "wenn der deutsche Arzt
sich eine Titelanerkennung auch für Spanien besorgt hat".
Problematisch wird es, wenn der Operateur beispielsweise die
Vor- und Nachsorge der behandelten Patienten nicht gewährleisten
kann.
Unter dem Stichwort "Patiententourismus" finden
sich keineswegs nur schönheitschirurgische Patienten,
die sich lieber im fernen und doch so nahen - Mallorca
liften lassen. Auch andere Eingriffe werden gerade von erfolgsgewohnten
Menschen gerne geheimgehalten: ein Manager hat offiziell keine
Hämorrhoiden, er fährt zum Golfen! Auch über
die Möglichkeiten, seine Zähne auf der Insel preisgünstig
sanieren zu lassen, wird in der deutschsprachigen Inselpresse
von Zahnärzten ausführlich informiert. "Für
meine Angestellten zahle ich weniger als in Deutschland. Und
eine Praxis dieser Größe würde mich drüben
das Dreifache kosten" so ein deutscher Zahnarzt
auf Mallorca. Er spricht von über 100 Patienten, die
Jahr für Jahr aus Deutschland zur Behandlung kommen,
weil sie hier für Zahnersatz bis zu 35% weniger bezahlen
als in Deutschland.
Also doch: nichts wie hin in den sonnigen Süden?
Steuerzahlung bei ärztlicher Doppeltätigkeit
in Deutschland und Spanien
Natürlich ist die Tätigkeit deutscher Ärzte
im Ausland kein steuerfreier Raum. Gleichwohl soll bei parallel
in Deutschland und Spanien unterhaltenen Arztpraxen auch keine
Doppelbesteuerung des gleichen Einkommens stattfinden. Aber
wo zahlt man seine Steuern, wenn man sowohl in Deutschland
als auch in Spanien Geld verdient? Grundsätzlich ist
die Sache einfach: Das internationale Steuerrecht arbeitet
mit dem Begriff der Steueransässigkeit. Wer in Spanien
steueransässig ist, wird mit seinem Welteinkommen in
Spanien besteuert, wer in Deutschland steueransässig
ist, unterfällt mit seinem Welteinkommen der deutschen
Einkommensteuer.
Soweit eine Betriebsstätte (sprich: Arztpraxis) als
feste Einrichtung in einem anderen Staat unterhalten wird,
sind die über diese Betriebstätte erzielten Einkünfte
im Lageort der Betriebsstätte zu versteuern. Ausgenommen
sind nur vernachlässigenswert geringe Einkünfte.
Streitfragen in der Praxis ranken sich also um die Frage,
wann ein zeitweise in Spanien tätiger deutscher Arzt
in Spanien einkommensteuerpflichtig wird: Wann ist die Mitnutzung
einer spanischen Ärztepraxis durch einen in Deutschland
ansässigen und hauptsächlich dort tätigen Kollegen
als eine Betriebsstätte auch für diesen in Spanien
anzusehen? Wann sind die Einkünfte in Spanien als relativ
vernachlässigbar gering anzusehen? Um einem Missverständniss
vorzubeugen: Die geringfügigeren Einnahmen in Spanien
sind auf jeden Fall zu versteuern, die Frage ist nur, ob dies
in Deutschland oder in Spanien zu erfolgen hat.
Weitergehende Informationen und eine Checkliste finden sie
hier: "Ärzte, die
in Spanien tätig werden wollen".
Buchtipp:
Zur Vororientierung sicherlich geeignet, ist das von dem
deutschen Notar Burckhardt Löber herausgegebene Buch
"Ausländer in Spanien", ISBN 3-921326-29-X
sowie spezifisch für Mallorca der praktische Wegweiser
"Reif für Mallorca" ISBN 3-89662-168-8.
Ruth Auschra, Hippokrates Verlag GmbH
Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito
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