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Wer in Spanien investiert oder hier berufstätig wird,
ist bestimmten typischen Risiken ausgesetzt.
Wer sich diesen Risiken bewusst ist, hat schon den ersten
Schritt zu deren Minimierung getan.
Zum Stichwort Risiko: Wer hat denn schliesslich den 11. September
2.001 und seine wirtschaftlichen Auswirkungen vorhergesehen?
1. Übernehmen Sie beispielsweise ein Geschäft oder
Restaurant in Spanien, so gilt es auch die Laufzeit des Mietvertrages
zu beachten, Umsatzzahlen sollten eigenständig eingeschätzt
werden, der Traspasopreis auf seinen dauerhaften Gegenwert
hin überprüft und zudem ein Risikoabschlag betreffend
die eigenen Umsatzerwartungen getätigt werden.
2. Erwerben Sie auf den Balearen ein Grundstück, dann
geht es heutzutage zuforderst darum, dessen Bebaubarkeit aktuell
und für die Zukunft abzusichern.
Nicht selten zwingt dies heute auf den Balearen dazu, gleich
mit dem Bau zu beginnen.
Bei der Bauunternehmerauswahl gilt es, sich durch entsprechende
Empfehlungen abzusichern.
Der Bauvertrag sollte jeweils Teilzahlungen erst nach erfolgter
Teilerrichtung vorsehen.
3. Wer eine Immobilie in Spanien erwirbt, sollte wissen,
dass die oft noch angediehene Unterverbriefung neben aktuellen
Grunderwerbssteuervorteilen ein weniger erfreuliches Ende
der erhöhten Gewinnversteuerung im Verkaufsfalle nach
sich zieht.
4. Gleichfalls bereits beim Immobilienerwerb zu beachten
gilt es, die hohe spanische Erbschaftssteuer, die auch bei
nächsten Verwandten nur geringe Freibeträge kennt,
bei nichtverwandten Erben, insbesondere auch unverheirateten
Lebenspartnern, mit grösserem Vorvermögen in Spanien
zu Steuersätzen von 70 80 % führen kann.
5. Wer nach Spanien übersiedelt und dort eine geruhsame,
angenehme Rentenzeit verbringen möchte, sollte seine
selbständige oder gewerbliche Berufstätigkeit geordnet
und gut beraten abgeschlossen haben, um insbesondere steuerlichen
Nachforderungen des deutschen Finanzamtes nicht ausgesetzt
zu sein.
Auch sollten die spanischen Sprachkenntnisse kurzfristig
optimiert und neue Lebensinhalte gesucht werden.
6. Verkaufen Sie Ihre Spanienimmobilie, die Sie als Lebensmittelpunkt
gewählt hatten, um sich in Spanien sodann ein neues Domizil
zuzulegen, dann sollte zur Vermeidung einer hohen Gewinnsteuer
zum einen der notarielle Erwerb des neuen Domizils erst nach
dem notariellen Verkauf des vorherigen liegen und zum anderen
kein längerer Zwischenraum als 2 Jahre zwischen den beiden
notariellen Kaufvorgängen.
Dann nämlich können Sie regelmässig die sonst
fällige 18 %ige Gewinnbesteuerung weitgehend vermeiden.
Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito
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