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Rechts- und Steuerrisiken in Spanien - die Sie minimieren können  zurück
strichel_hori

Wer in Spanien investiert oder hier berufstätig wird, ist bestimmten typischen Risiken ausgesetzt.

Wer sich diesen Risiken bewusst ist, hat schon den ersten Schritt zu deren Minimierung getan.

Zum Stichwort Risiko: Wer hat denn schliesslich den 11. September 2.001 und seine wirtschaftlichen Auswirkungen vorhergesehen?

1. Übernehmen Sie beispielsweise ein Geschäft oder Restaurant in Spanien, so gilt es auch die Laufzeit des Mietvertrages zu beachten, Umsatzzahlen sollten eigenständig eingeschätzt werden, der Traspasopreis auf seinen dauerhaften Gegenwert hin überprüft und zudem ein Risikoabschlag betreffend die eigenen Umsatzerwartungen getätigt werden.

2. Erwerben Sie auf den Balearen ein Grundstück, dann geht es heutzutage zuforderst darum, dessen Bebaubarkeit aktuell und für die Zukunft abzusichern.
Nicht selten zwingt dies heute auf den Balearen dazu, gleich mit dem Bau zu beginnen.

Bei der Bauunternehmerauswahl gilt es, sich durch entsprechende Empfehlungen abzusichern.

Der Bauvertrag sollte jeweils Teilzahlungen erst nach erfolgter Teilerrichtung vorsehen.

3. Wer eine Immobilie in Spanien erwirbt, sollte wissen, dass die oft noch angediehene Unterverbriefung neben aktuellen Grunderwerbssteuervorteilen ein weniger erfreuliches Ende der erhöhten Gewinnversteuerung im Verkaufsfalle nach sich zieht.

4. Gleichfalls bereits beim Immobilienerwerb zu beachten gilt es, die hohe spanische Erbschaftssteuer, die auch bei nächsten Verwandten nur geringe Freibeträge kennt, bei nichtverwandten Erben, insbesondere auch unverheirateten Lebenspartnern, mit grösserem Vorvermögen in Spanien zu Steuersätzen von 70 – 80 % führen kann.

5. Wer nach Spanien übersiedelt und dort eine geruhsame, angenehme Rentenzeit verbringen möchte, sollte seine selbständige oder gewerbliche Berufstätigkeit geordnet und gut beraten abgeschlossen haben, um insbesondere steuerlichen Nachforderungen des deutschen Finanzamtes nicht ausgesetzt zu sein.

Auch sollten die spanischen Sprachkenntnisse kurzfristig optimiert und neue Lebensinhalte gesucht werden.

6. Verkaufen Sie Ihre Spanienimmobilie, die Sie als Lebensmittelpunkt gewählt hatten, um sich in Spanien sodann ein neues Domizil zuzulegen, dann sollte zur Vermeidung einer hohen Gewinnsteuer zum einen der notarielle Erwerb des neuen Domizils erst nach dem notariellen Verkauf des vorherigen liegen und zum anderen kein längerer Zwischenraum als 2 Jahre zwischen den beiden notariellen Kaufvorgängen.

Dann nämlich können Sie regelmässig die sonst fällige 18 %ige Gewinnbesteuerung weitgehend vermeiden.

Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito

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