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Was tun, wenn das geerbte Geld verschwunden ist?  zurück
strichel_hori

Unternehmer bringen oft einen Teil ihrer Geldmittel im Ausland “in Sicherheit”.

Nur stellt sich diese Sicherheitslage im Erbfall oft so dar, dass auch die als Vermögensnachfolger vorgesehenen Familienangehörigen über die oft anonymisierten Geldanlagen im Ausland respektive deren Zugangsmöglichkeit nicht informiert sind.

Die systematische Auswertung vorhandener Papiere und Dokumente

Ist dann die erste Recherchemassnahme oft jedoch ohne durchschlagenden Erfolg verlaufen, dann heisst es mit Erbschein als Erbennachweis von bekannten Bankverbindungen die Kontoauszüge der letzten Jahre zu beschaffen und nach ungewöhnlichen Kontenbewegungen zu durchforsten. Manchmal lässt sich so eine interessante Spur finden. Aufschluss geben auch Telefon- und Reisekostenabrechnungen.

Kontaktpersonensuche im In- und Ausland

Potentielle Informanten in dieser Situation sind sodann der steuerliche, Finanz- oder Vermögensberater oder aber der Bankbetreuer und mitunter auch der Anwalt.

Erfolgreich sein kann allerdings auch die Suche im privaten Umfeld.

Der Segelfreund oder die frühere Lebensgefährtin können oft Bausteine zu dem Informationspuzzle besteuern.

Bevorzugte Ziele von Geschäftsreisen und Urlaubsgebieten

können Ausgangspunkte für weitere Recherchen darstellen, einschliesslich von Handelsregister- und Grundbuchauszügen in den jeweiligen Ländern. Hierzu allerdings sind dann oft bereits einschlägige Rechts- und Fremdsprachenkenntnisse erforderlich, um zügig zum Ziel zu kommen.

Schwierig wird es bei systematisch anonymisierten Vermögenswerten

Dies beispielsweise ist bei Investitionen in Stiftungen, Zwischenschaltung von Treuhändern, der Verwendung von Nummernkonten oder der Verwendung von Gesellschaftern ohne eigenen Namens- oder Themenbezug der Fall.

Verfügung nur per Vollmacht über eigene Vermögenswerte

Wer ganz gezielt den eigenen Erben den Vermögenszugriff zeitweise oder auf Dauer entziehen will, der findet hierzu auch legale und weniger legale, aber sichere Gestaltungsmöglichkeiten, von der Anordnung der verwaltenden Dauertestamentsvollstreckung bis zur Umwandlung von eigenem Vermögen über verschiedene Geschäftsgänge in externes Vermögen mit eigener vollumfänglicher Vermögensdispositionsbefugnis. Aber dies dürfte wohl eher der Ausnahmefall sein.

Einsatz spezialisierter Detektivunternehmen

Weltweit recherchiert beispielsweise das schweizer Unternehmen Scopras nach anonymisiertem Nachlassvermögen. Wer vorab 25 % - 50 % des wiedererlangten Nachlassvermögens abtritt, muss bei diesem Unernehmen keine Recherchekosten zahlen.

In vielen Fällen dürfte allerdings der schrittweise Rechercheeinstieg mit Stundenbegrenzung oder spezifische Auftragserteilung an jeweils fachkundige Personen einen adäquateren Weg darstellen.

Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito

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