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Unternehmer bringen oft einen Teil ihrer Geldmittel im Ausland
in Sicherheit.
Nur stellt sich diese Sicherheitslage im Erbfall oft so dar,
dass auch die als Vermögensnachfolger vorgesehenen Familienangehörigen
über die oft anonymisierten Geldanlagen im Ausland respektive
deren Zugangsmöglichkeit nicht informiert sind.
Die systematische Auswertung vorhandener Papiere und Dokumente
Ist dann die erste Recherchemassnahme oft jedoch ohne durchschlagenden
Erfolg verlaufen, dann heisst es mit Erbschein als Erbennachweis
von bekannten Bankverbindungen die Kontoauszüge der letzten
Jahre zu beschaffen und nach ungewöhnlichen Kontenbewegungen
zu durchforsten. Manchmal lässt sich so eine interessante
Spur finden. Aufschluss geben auch Telefon- und Reisekostenabrechnungen.
Kontaktpersonensuche im In- und Ausland
Potentielle Informanten in dieser Situation sind sodann der
steuerliche, Finanz- oder Vermögensberater oder aber
der Bankbetreuer und mitunter auch der Anwalt.
Erfolgreich sein kann allerdings auch die Suche im privaten
Umfeld.
Der Segelfreund oder die frühere Lebensgefährtin
können oft Bausteine zu dem Informationspuzzle besteuern.
Bevorzugte Ziele von Geschäftsreisen und Urlaubsgebieten
können Ausgangspunkte für weitere Recherchen darstellen,
einschliesslich von Handelsregister- und Grundbuchauszügen
in den jeweiligen Ländern. Hierzu allerdings sind dann
oft bereits einschlägige Rechts- und Fremdsprachenkenntnisse
erforderlich, um zügig zum Ziel zu kommen.
Schwierig wird es bei systematisch anonymisierten Vermögenswerten
Dies beispielsweise ist bei Investitionen in Stiftungen,
Zwischenschaltung von Treuhändern, der Verwendung von
Nummernkonten oder der Verwendung von Gesellschaftern ohne
eigenen Namens- oder Themenbezug der Fall.
Verfügung nur per Vollmacht über eigene Vermögenswerte
Wer ganz gezielt den eigenen Erben den Vermögenszugriff
zeitweise oder auf Dauer entziehen will, der findet hierzu
auch legale und weniger legale, aber sichere Gestaltungsmöglichkeiten,
von der Anordnung der verwaltenden Dauertestamentsvollstreckung
bis zur Umwandlung von eigenem Vermögen über verschiedene
Geschäftsgänge in externes Vermögen mit eigener
vollumfänglicher Vermögensdispositionsbefugnis.
Aber dies dürfte wohl eher der Ausnahmefall sein.
Einsatz spezialisierter Detektivunternehmen
Weltweit recherchiert beispielsweise das schweizer Unternehmen
Scopras nach anonymisiertem Nachlassvermögen. Wer vorab
25 % - 50 % des wiedererlangten Nachlassvermögens abtritt,
muss bei diesem Unernehmen keine Recherchekosten zahlen.
In vielen Fällen dürfte allerdings der schrittweise
Rechercheeinstieg mit Stundenbegrenzung oder spezifische Auftragserteilung
an jeweils fachkundige Personen einen adäquateren Weg
darstellen.
Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito
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