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(veröffentlicht im El Aviso / Mallorca Anzeiger, Ausgabe
06/2001)
Gesetzliches Erbrecht jetzt auch für Partner einer
gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft
Dies sieht das neue Lebenspartnerschaftsgesetz, LPartG, vor
welches am 16. Februar 2001 vom Deutschen Bundestag beschlossen
wurde.
Voraussetzung für diese erbrechtlichen und andere Rechtswirkungen
ist die formelle Begründung einer Lebenspartnerschaft.
Die erbrechtlichen Rechtsfolgen sind in § 10 LPartG
geregelt.
Danach steht dem Lebenspartner u.a. ein gesetzliches Erbrecht
und ein Pflichtteilsrecht zu.
Weiterhin können Lebenspartner, ebenso wie Ehegatten,
ein gemeinschaftliches Testament errichten.
Weitere Informationen hierzu können Sie der Website
der Bundesarbeitsgemeinschaft schwuler und lesbischer Jurist(inn)en
www.lsvd.de entnehmen.
Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito
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