(veröffentlicht in Mallorca Zeitung,
2001)
Vermittelnd Konflikte lösen, das ist die Aufgabe des
Mediators. Bekannt geworden ist die Mediation bei der Bewältigung
von Scheidungssituationen, mittlerweile hat sich dieses Instrumentarium
auch bei der Nachlassauseinandersetzung und bei der Regelung
der vorweggenommenen Erbfolge bewährt.
Gesprächsbereitschaft ist Voraussetzung
Die Psychologie hat erkannt dass 90 % der Konflikte
auch oder allein auf Missverständnissen beruhen. Besteht
seitens der Mitglieder einer Erbengemeinschaft und sonstigen
Anspruchsberechtigten wie Vermächtnisnehmen und Pflichtteilsberechtigten
die Bereitschaft sich an einen Tisch zu setzen und ernsthaft
eine ausgewogene Lösung zu suchen, so hat der Mediator
gute Erfolgschancen bei seiner Tätigkeit.
Die Aufgabe des Mediators ist komplex
Die Aufgabe des Mediators ist eine anspruchsvolle, systematisches
von Fachwissen getragenes Vorgehen ist gefragt. Neutralität
wird vom Mediator ebenso gefordert wie Verschwiegenheit.
Führt die Mediation nicht zum gewünschten Erfolg
der Konfliktbewältigung so ist es dem Mediator untersagt
als Rechtsanwalt die Interessen einer der Parteien zu vertreten.
Im Mediationsvertrag können sich zudem alle Parteien
verpflichten auf eine Zeugenbenennung des Mediators im Falle
eines sich anschließenden Gerichtsverfahrens zu verzichten.
Das Streitpotential beseitigen und den Kuchen größer
machen
Die fatalen, oft über Generationen hinaus andauernden,
Erbengemeinschaftsstreitigkeiten vernichten nicht nur ein
großes Maß an Lebensqualität sondern oft
schrittweise auch den materiellen Wert des Erbes.
Das sind zum einen die nicht unerheblichen Prozesskosten
über mehrere Instanzen. Oft führt die zeitliche
Verhinderung der wirtschaftlichen Verwertung von Vermögensgegenständen
aber auch zu deren Unverkäuflichkeit oder nutzlosen
Unterhaltungskosten.
Ganz im Gegenteil hierzu ist es die Aufgabe des Mediators
durch gezielte Befragung die Möglichkeiten optimaler
wirtschaftlicher Verwertung mit den beteiligten herauszuarbeiten
und so die Vermögenswerte des Erbes praktisch zu "erhöhen".
Streitpotentiale werden oft dadurch abgebaut, dass die
eigenen Erwartungen und Befürchtungen der Beteiligten
wahrgenommen und gemeinsam auf Ihr Fundament hin abgeklopft
werden.
Nur Gewinner statt lauter Verlierer
Das ist die Zielrichtung einer Mediation. Zeit, Nerven
und Lebensqualität in Form von vernünftigen Beziehungen
und Zukunftsperspektiven haben alle Beteiligte gewonnen
bei einer freiwilligen Einigung im Rahmen einer Mediation
verglichen mit einer streitigen Entscheidung vor Gericht.
Dass zudem häufig auch alle Beteiligten zu finanziellen
Gewinnern werden zeigen viele Beispiele in der Praxis. Da
hat sich eine Erbengemeinschaft über die Zuordnung,
Verwendung und den preislichen Ansatz eines Baugrundstückes
in Spanien nicht einigen können. Nach einiger Zeit
wurde die notwendige Grundstücksgröße von
Baugrundstücken heraufgesetzt und die Erbengemeinschaft
hat von heute auf morgen praktisch den ganzen Grundstückswert
eingebüßt. Im gemeinsam geerbten Unternehmen
wird die Modernisierungsentscheidung blockiert zwei
Jahre später ist das Unternehmen nicht mehr konkurrenzfähig.
Der Unterschied zwischen Schlichtung und Mediation
Während im Rahmen einer Schlichtung in einem bestimmten
außergerichtlichen Verfahren einer bestimmten sachkundigen
Person, dem Schlichter, die Entscheidungskompetenz zuerkannt
wird besteht bei der Mediation nicht die Gefahr, dass zum
Nachteil eines Beteiligten entscheiden wird. Dem Mediator
kommt eher die Rolle des Moderators zu und der Erfolg der
Mediation ist davon abhängig, dass alle Beteiligten
sich auf eine gemeinsame Lösung einigen.
Wie läuft die Mediation ab?
Im wesentlichen sind dies fünf Phasen, die sich
wie folgt zusammenfassen lassen.
1. Abschluss eines Mediationsvertrages mit verbindlichen
Regeln
2. Bestandsaufnahme des Sachverhaltes und Vorsondierung
der Rechtslage
3. Sammeln der Streitpunkte, deren Gewichtung und Erkundung
des Hintergrundes der Konfliktpunkte
sowie einzelner Bedürfnisse
4. Konfliktbearbeitung mit Entwicklung von konsensfähigen
Regelungsalternativen
5. Entwurf und Abschluss einer rechtsgültigen Vereinbarung
Die Kosten der erbrechtlichen Mediation
Die Kosten der anwaltlichen Mediation sind jedenfalls
erheblich geringer als die einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Gemeinhin wird die Gebühr für die Erstellung eines
Rechtsgutachtens einerseits und sodann für die Mediationsstunden
ein Stundenhonorar in der Höhe von 150 € bis 200 € vereinbart.
Bei durchschnittlich nötigen 5 bis 10 Mediationsstunden
ergeben sich so Mediationskosten im Regelfall zwischen 750
€ und 2.000 €. Die streitige gerichtliche Auseinandersetzung
kostet die Beteiligten ein Mehrfaches.
Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito