|
(veröffentlicht in Palma Kurier, 04.05.2001)
Jedermann, der nach Mallorca kommt, braucht ein Kraftfahrzeug,
möchte man auf der Insel volle Bewegungsfreiheit geniessen
Eine Möglichkeit für Deutsche, die auf Mallorca
leben oder hier ihr Feriendomizil haben ist, sich gleich ein
Fahrzeug mit spanischen Nummernschild zuzulegen, was sicherlich
die einfachste Lösung darstellt. Für die Kfz-Anmeldung
ist dabei allein die Meldung beim Einwohnermeldeamt erforderlich
(empadronamiento), ebenfalls wird eine spanische Steuernummer
(N.I.E.) benötigt.
Bringt ein Deutscher sein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug
mit auf der Insel, so gibt es hingegen einiges zu beachten.
Grundsätzlich gilt, dass ein Fahrzeug mit ausländischen
Kennzeichen in Spanien nicht länger als sechs Monate
betrieben werden darf.
Wer also lediglich für den Urlaub auf Mallorca sein
Auto mitbringt, hat in der Regel keine Probleme.
Anders sieht es in bei den Deutschen aus, die auf Mallorca
ihren gewöhnlichen Wohnsitz begründen. Ab einem
Aufenthalt von sechs Monaten im Kalenderjahr besteht die Verpflichtung,
die Aufenthaltsgenehmigung (Tarjeta de residencia) zu beantragen.
Dies bedeutet gleichzeitig die Pflicht, ein in Deutschland
zugelassenes Fahrzeug umzumelden. Gleiches gilt, wenn sich
zwar der Eigentümer des Fahrzeugs nicht den erwähnten
Zeitraum in Spanien aufhält, aber dessen Fahrzeug.
Wird die Ummeldung nicht vorgenommen, drohen empfindliche
Geldbussen, wenn diese Pflichtverletzung festgestellt wird.
Um diese Schwierigkeiten zu vermeiden, gilt es also das
Fahrzeug umzumelden. Dies funktioniert folgendermaßen:
Zunächst braucht man die oben bereits erwähnte
Meldebescheinigung bei der zuständigen Gemeinde. Danach
führt man sein Fahrzeug beim spanischen TÜV (ITV)
vor. Im Anschluss lässt man die sog. Ficha técnica
durch einen Ingenieur erstellen; hierbei wird das KfZ vermessen
und eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.
Der Behördenweg führt dann weiter zum Finanzamt
(Hacienda), wo die sog. Zulassungssteuer (Impuesto de matriculación)
einzuzahlen ist. Hierfür ist das Formular 565 auszufüllen.
Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Zeitwert des
Fahrzeuges (7% bei Fahrzeugen bis 1600 ccm, 12 % auf Fahrzeuge
mit mehr ccm). Dies bedeutet z.B. für einen Golf Baujahr
84 bei einem Zeitwert von 160.000 Peseten (ca. 2.000 DM) eine
anfallende Steuer von 11.200 Peseten.
Der nächste Gang führt zur Verkehrsbehörde
(Jefatura de Tráfico). Dort hat man sämtliche
Bescheinigungen, einschliesslich einer zuvor besorgten Versicherungsbescheinigung,
abzugeben.
Man erhält dann zunächst die vorläufigen grünen
Kennzeichen, und nach gewisser Zeit dann die endgültigen
Kennzeichen.
Wer die zeitaufwendigen Behördengänge nicht selbst
tätigen möchte, sollte sich einem darauf spezialisierten
Verwaltungsbüro (Gestoria) anvertrauen.
Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito
|