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Autoummeldung - von deutschem auf spanisches Kennzeichen  zurück
strichel_hori

(veröffentlicht in Palma Kurier, 04.05.2001)

Jedermann, der nach Mallorca kommt, braucht ein Kraftfahrzeug, möchte man auf der Insel volle Bewegungsfreiheit geniessen

Eine Möglichkeit für Deutsche, die auf Mallorca leben oder hier ihr Feriendomizil haben ist, sich gleich ein Fahrzeug mit spanischen Nummernschild zuzulegen, was sicherlich die einfachste Lösung darstellt. Für die Kfz-Anmeldung ist dabei allein die Meldung beim Einwohnermeldeamt erforderlich (empadronamiento), ebenfalls wird eine spanische Steuernummer (N.I.E.) benötigt.

Bringt ein Deutscher sein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug mit auf der Insel, so gibt es hingegen einiges zu beachten.

Grundsätzlich gilt, dass ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen in Spanien nicht länger als sechs Monate betrieben werden darf.

Wer also lediglich für den Urlaub auf Mallorca sein Auto mitbringt, hat in der Regel keine Probleme.

Anders sieht es in bei den Deutschen aus, die auf Mallorca ihren gewöhnlichen Wohnsitz begründen. Ab einem Aufenthalt von sechs Monaten im Kalenderjahr besteht die Verpflichtung, die Aufenthaltsgenehmigung (Tarjeta de residencia) zu beantragen. Dies bedeutet gleichzeitig die Pflicht, ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug umzumelden. Gleiches gilt, wenn sich zwar der Eigentümer des Fahrzeugs nicht den erwähnten Zeitraum in Spanien aufhält, aber dessen Fahrzeug.

Wird die Ummeldung nicht vorgenommen, drohen empfindliche Geldbussen, wenn diese Pflichtverletzung festgestellt wird.


Um diese Schwierigkeiten zu vermeiden, gilt es also das Fahrzeug umzumelden. Dies funktioniert folgendermaßen:

Zunächst braucht man die oben bereits erwähnte Meldebescheinigung bei der zuständigen Gemeinde. Danach führt man sein Fahrzeug beim spanischen TÜV (ITV) vor. Im Anschluss lässt man die sog. Ficha técnica durch einen Ingenieur erstellen; hierbei wird das KfZ vermessen und eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.

Der Behördenweg führt dann weiter zum Finanzamt (Hacienda), wo die sog. Zulassungssteuer (Impuesto de matriculación) einzuzahlen ist. Hierfür ist das Formular 565 auszufüllen. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Zeitwert des Fahrzeuges (7% bei Fahrzeugen bis 1600 ccm, 12 % auf Fahrzeuge mit mehr ccm). Dies bedeutet z.B. für einen Golf Baujahr 84 bei einem Zeitwert von 160.000 Peseten (ca. 2.000 DM) eine anfallende Steuer von 11.200 Peseten.

Der nächste Gang führt zur Verkehrsbehörde (Jefatura de Tráfico). Dort hat man sämtliche Bescheinigungen, einschliesslich einer zuvor besorgten Versicherungsbescheinigung, abzugeben.

Man erhält dann zunächst die vorläufigen grünen Kennzeichen, und nach gewisser Zeit dann die endgültigen Kennzeichen.

Wer die zeitaufwendigen Behördengänge nicht selbst tätigen möchte, sollte sich einem darauf spezialisierten Verwaltungsbüro (Gestoria) anvertrauen.

Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito

strichel_hori

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