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Gesundheitsvorsorgevollmacht oder Patiententestament - was ist das ?  zurück
strichel_hori
(veröffentlicht im "Gesundheitsführer" der Medienpräsenz Mallorca)

Es gibt Situationen im Leben, in denen man aus Gesundheitsgründen nicht oder nicht mehr selbst entscheiden kann.

Schliesst man die Situation des eigenen Versterbens mit ein, so lassen sich drei Situationen unterscheiden:


1. Vorübergehende Krankheitssituation, zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall

2. Anhaltende Krankheitssituation, etwa eine Alzheimererkrankung im Alter

3. Das eigene Leben war nicht mehr zu retten, zum Beispiel einen Flugzeugabsturz


Von der Ziffer 3, der erbrechtlichen Nachfolgeregelung, soll hier nicht die Rede sein, obgleich bei Vermögen in Spanien angesichts der minimalen Erbschaftssteuerfreibeträge und der Erbschaftssteuersätze bis zu 81 % im Regelfall ein frühzeitiger Handlungsbedarf gegeben ist.

Das "Patiententestament" müsste korrekterweise "Patientenverfügung" heissen. Geregelt wird nämlich darin nicht, das was nach dem Tode geschehen soll, sondern es ist auf Situationen ausgerichtet, in denen Sie selbst, etwa in einer Koma-Situation, nicht entscheiden können, ob und welche lebensverlängernden Massnahmen getroffen werden sollen. So können Sie mittels einer schriftlich niedergelegten Patientenverfügung entscheiden, ob und wann medizintechnische lebensverlängernde Massnahmen entweder getroffen werden sollen oder deshalb unterlassen werden sollen, weil dies lediglich einer Leidensverlängerung durch eine technische Lebensverlängerung gleichkommen würde.

Eine derartige Patientenverfügung richtet sich an jeden, der Sie in einer solchen Situation behandelt, insbesondere Mediziner, deshalb auch die Bezeichnung "Patienten"-Verfügung.

Parallel zu einer Patientenverfügung kann zudem eine Gesundheitsvorsorgevollmacht zu erstellen sinnvoll sein. In einer Gesundheitsvorsorgevollmacht wird eine andere Person von Ihnen benannt, die Entscheidungen über Ihre persönliche Weiterbehandlung an Ihrer Stelle trifft, wenn und soweit Sie selbst dazu nicht in der Lage sind.

Die Gesundheitsvollmacht hat hier den Vorteil, dass eine Person Ihres Vertrauens und nicht das sonst zuständige Vormundschaftsgericht entscheidet.

Bei längerem Aufenthalt im Ausland, insbesondere in Spanien, empfiehlt sich die ausdrückliche Bestimmung des deutschen Rechts in einem Gesundheitsvorsorgevollmachtsdokument. Beide, Patientenverfügung und Gesundheitsvorsorgevollmacht, sollten zweisprachig, deutsch und spanisch, abgefasst sein.

Zu überlegen ist ferner, ob aus rechtspraktischen Gründen ergänzend eine notarielle spanische Gesundheitsvorsorge- oder auch eine Generalvollmacht erstellt werden sollte.

Immer vorteilhaft ist es, bei einer Gesundheitsvorsorgevollmacht auch einen Ersatzbevollmächtigten zu benennen. Denn in der Praxis ist der Fall nicht selten, dass der Bevollmächtigte im Bedarfsfall, - aus welchen Gründen auch immer -, nicht oder nicht mehr zur Verfügung steht.

Um die praktische Wirksamkeit dieser Vorsorgemassnahmen weiter abzusichern, empfiehlt es sich, die eigenen Patientendaten zentral abzuspeichern und damit mit Bedarfsfall kurzfristig abrufbar machen zu lassen. Einen derartigen Service bietet beispielsweise die Ärzteorganisation "Health and Care 2000" an. Das Internet vereinfacht heutzutage diese sinnvolle Massnahme.

Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito

strichel_hori

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