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Bei ausländischem Erblasser ist zwar dessen nationales
Erbrecht für die Erbfolge massgebend.
Gleichwohl sind derartige Rechtsangelegenheiten wesentlich
geprägt von der Verfahrensabwicklung in Spanien inklusive
notarieller Erbschaftsannahmen vor einem spanischen Notar.
Die Praxis dieser internationalen Erbangelegenheiten zeigt,
dass die Unsicherheit über rechtspraktische Fragen auch die
gewünschte gütliche Einigung oft erschwert und lange
hinausgezögert haben.
Einigen sich hingegen die beteiligten Parteien, wie mehrere
Miterben oder Erbe und Pflichtteilsberechtigte, auf die
gemeinsame Einschaltung eines Fachmannes, so reduziert dies
nicht nur das zu verauslagende Anwaltshonorar und die
Bearbeitungszeit, sondern eröffnet auch die Möglichkeit des
vollen Ausschöpfens der Möglichkeiten von Steuer- und
Kostenminimierung.
Auch zeigt die Praxis, dass die klare Darlegung von Rechtslage
und die sichere Immobilienbewertung Parteien ohne sachlich
fundierte Argumentationslinien dann zeitnah zum Einlenken
veranlasst, wenn Vertrauen in die Sachkunde und Neutralität
des gemeinsam beauftragten Rechtsanwalt vorhanden ist.
Rechtzeitig richtig eingeleitet hat die internationale
Erbrechtsmediation gute Erfolgschancen.
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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