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Die internationale Erbrechtsmediation beim Erbfall mit Vermögen in Spanien:
Die Kenntnis der Rechtspraxis in Spanien ist entscheidend,
auch für die gütliche Einigung
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strichel_hori


Bei ausländischem Erblasser ist zwar dessen nationales Erbrecht für die Erbfolge massgebend.

Gleichwohl sind derartige Rechtsangelegenheiten wesentlich geprägt von der Verfahrensabwicklung in Spanien inklusive notarieller Erbschaftsannahmen vor einem spanischen Notar.

Die Praxis dieser internationalen Erbangelegenheiten zeigt, dass die Unsicherheit über rechtspraktische Fragen auch die gewünschte gütliche Einigung oft erschwert und lange hinausgezögert haben.

Einigen sich hingegen die beteiligten Parteien, wie mehrere Miterben oder Erbe und Pflichtteilsberechtigte, auf die gemeinsame Einschaltung eines Fachmannes, so reduziert dies nicht nur das zu verauslagende Anwaltshonorar und die Bearbeitungszeit, sondern eröffnet auch die Möglichkeit des vollen Ausschöpfens der Möglichkeiten von Steuer- und Kostenminimierung.

Auch zeigt die Praxis, dass die klare Darlegung von Rechtslage und die sichere Immobilienbewertung Parteien ohne sachlich fundierte Argumentationslinien dann zeitnah zum Einlenken veranlasst, wenn Vertrauen in die Sachkunde und Neutralität des gemeinsam beauftragten Rechtsanwalt vorhanden ist.

Rechtzeitig richtig eingeleitet hat die internationale Erbrechtsmediation gute Erfolgschancen.



Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de

strichel_hori

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