|
Die Rechtsnachfolge im Spanienvermögen beginnt meist beim
Immobilienerwerb. Richtig verstanden ist ein Ferienhaus oder
eine Immobilie in Spanien als Haupt- oder Teilzeitwohnsitz
nichts Statistisches, sondern ein Prozess in kontinuierlichem
Wandel.
Dies gilt für die im Zeitablauf unterschiedlichen
Nutzungsschwerpunkte und –intensitäten ebenso, wie
Eigentümerzeiten und den interfamiliären Eigentumsübergang.
So verstanden ist auch die Thematik der Rechtsnachfolge, sei
sie lebzeitig oder im Erbwege, ein natürlicher Prozess im
Wandel der Zeit und vom weitsichtigen Eigentümer immer mit zu
berücksichtigen.
Zu bewältigen sind hier vom beratenden Rechtsanwalt
insbesondere die Themen der Besteuerung und der
Rechtssicherheit: Gewinnsteuer beim Immobilienverkauf,
Erbschaftssteuer, Freibetrag für Familienangehörige, das
richtige Testament in richtiger Form, Bewertungsfragen, dies
sind hier nur einige der zu berücksichtigenden Aspekte.
Besonderer Handlungsbedarf besteht bei nichtehelichen
Lebensgemeinschaften und dann, wenn die gesetzliche Erbfolge
nicht beibehalten wird oder ein Kind von der Nachfolge in das
Spanienvermögen ausgeschlossen oder aber gerade für diese
Rechtsnachfolge ausgewählt werden soll.
Erbengemeinschaften gilt es einerseits prinzipiell zu
vermeiden, während sich andererseits durch deren Beibehaltung
erweiterte Freibeträge erschliessen lassen.
Spezifische Gestaltungen ermöglichen es der erfahrenen
Rechtsberatung auch noch nach dem Erbfall
Steuereinsparpotentiale zu erschliessen.
Ein Beispiel: Die steuerstrategische Erbausschlagung, ein
anderes: die intelligente Wertfixierung.
Nun, die Kompetenz eines spezialisierten Rechtsanwaltes sollte
allerdings auch hier noch nicht enden. Als strategischen
Begleiter des „Investitionsprozesses Spanienimmobilie“ ist
seine Erfahrung vor Ort auch vor der konkreten Objektauswahl
äusserst nützlich, um so mehr im Umkreis des jeweiligen
Kanzleisitzes, sei es nun auf der Baleareninsel Mallorca oder
anderswo.
Der Einbau eines Erstberatungstermins beim Anwalt in der
Region des beabsichtigten Immobilienlageortes vor konkreter
Immobilienauswahl zeugt jedenfalls von strategischer
Intelligenz und vermeidet Fehlinvestitionen.
Der wahre Wert einer Auslandsimmobilie liegt darin, dass sie
vom Eigentümer im Rahmen von dessen Zielsetzungen optimal
genutzt wird. Thema zwei ist die ökonomische Rentabilität der
Investition.
Auch der Eigentümer erwirbt letztlich einen zeitlich
beschränkten Nutzwert mit Veräusserungswert am Ende der
Nutzungszeit. „Panta rhei“ oder „alles ist im Fluss“ wie
bereits die „alten Griechen“ die Dinge treffend auf den Punkt
brachten.
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
|