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1. |
Wertverlust durch Leerstand der Immobilie |
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u.a.
keine Mieteinnahmen, Verschlechterung der Bausubstanz.
Nachbarn und „Bekannte“ nutzen die Immobilie ohne
Autorisation. |
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2. |
Gefahr des Eigentumserwerbs Dritter durch Ersitzung |
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Hier
gibt es massgebliche Zeitabläufe von zehn oder zwanzig
Jahren
Auch ein im Grundbuch noch eingetragener Voreigentümer
kann die Immobilie rechtswirksam an Dritte verkaufen. |
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3. |
Kumulieren sich mehrere Erbfälle sind oft notwendige
Dokumente zur Eintragung der Rechtsnachfolger im Grundbuch
kaum mehr zu beschaffen. |
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4. |
Die
hohe spanische Erbschaftssteuer mit geringen Freibeträgen
kann nur durch fachkundige Nachlassplanung optimal
minimiert werden. |
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5. |
Durch
Vermächtnistestamente in Spanien kann die dortige
Rechtsnachfolge entscheidend vereinfacht werden. |
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Auch
eine Verquickung mit der Erbrechtsnachfolge in Deutschland
kann so vermieden werden. |
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6. |
Bei
Ehegatten spielt das Eigentum in Spanien oft eine zentrale
Rolle für die finanzielle Alterssicherung. |
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7. |
Ein
eventueller lebzeitiger Verkauf der Immobilie kann so
rechts- und steueroptimiert vorbereitet werden. |
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8. |
Mitinvestitionen vorgesehener Rechtsnachfolger in das
Spanieneigentum erleichtern die Unterhaltslast. |