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Spanieneigentum erfordert eine systematische Nachlassplanung
-  Rechtsanwalt MENTH erläutert warum
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strichel_hori


Bei internationalen Rechtsangelegenheiten wird die erbrechtliche Vermögensnachfolge oftmals über Jahre hinweg verzögert oder blockiert weil keine systematische Erbschaftsplanung erfolgte.

Hierdurch entsteht eine Vielzahl von Nachteilen, welche wir ihnen aus unserer langjährigen Praxiserfahrung mit der Abwicklung deutsch-spanischer Rechtsangelegenheiten wie folgt zusammenfassen können. Perspektiven werden hierbei mit aufgezeigt.
 

1.

Wertverlust durch Leerstand der Immobilie

 

 

 

u.a. keine Mieteinnahmen, Verschlechterung der Bausubstanz. Nachbarn und „Bekannte“ nutzen die Immobilie ohne Autorisation.

 

 

2.

Gefahr des Eigentumserwerbs Dritter durch Ersitzung

 

 

 

Hier gibt es massgebliche Zeitabläufe von zehn oder zwanzig Jahren
Auch ein im Grundbuch noch eingetragener Voreigentümer kann die Immobilie rechtswirksam an Dritte verkaufen.

 

 

3.

Kumulieren sich mehrere Erbfälle sind oft notwendige Dokumente zur Eintragung der Rechtsnachfolger im Grundbuch kaum mehr zu beschaffen.

 

 

4.

Die hohe spanische Erbschaftssteuer mit geringen Freibeträgen kann nur durch fachkundige Nachlassplanung optimal minimiert werden.

 

 

5.

Durch Vermächtnistestamente in Spanien kann die dortige Rechtsnachfolge entscheidend vereinfacht werden.

 

 

 

Auch eine Verquickung mit der Erbrechtsnachfolge in Deutschland kann so vermieden werden.

 

 

6.

Bei Ehegatten spielt das Eigentum in Spanien oft eine zentrale Rolle für die finanzielle Alterssicherung.

 

 

7.

Ein eventueller lebzeitiger Verkauf der Immobilie kann so rechts- und steueroptimiert vorbereitet werden.

 

 

8.

Mitinvestitionen vorgesehener Rechtsnachfolger in das Spanieneigentum erleichtern die Unterhaltslast.

Gesamtheitlich ist die rechtzeitige Vermögensnachfolgeplanung ein erheblicher Kosteneinsparfaktor einerseits sowie ein andererseits ein nicht zu unterschätzender Beitrag zum Familienfrieden. Das Sprichwort „Versteht ihr euch noch oder habt ihr schon geerbt“ macht deutlich, dass die Thematik der Erbschaft einen zentralen Konfliktpunkt im Familienleben darstellt.

Bei dieser Gelegenheit werden umfassend subjektive Gerechtigkeitsempfindungen aktiviert. Wer als Vererber oder Erblasser einen Beitrag zum langfristigen Familienfrieden in seiner Folgegeneration leisten möchte, sollte seine Nachfolgegestaltung gut durchdenken.



Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de

strichel_hori

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