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Das ideale
Testament schafft keine Probleme sondern löst sie.
Ein Testamentsersteller wünscht sich mit diesem Akt oft
mehrere Ziele gleichzeitig zu erreichen. Allerdings muss man
auch hierbei meist Prioritäten setzen.
Gerechtigkeit will man walten lassen, zugleich aber alle
Steuersparmöglichkeiten nutzen.
Breites Zielspektrum
Es soll eine klare Regelung getroffen werden aber die
Möglichkeit der Verfügung über die eigenen
Vermögensgegenstände soll bleiben.
Unerwünschte Pflichtteilsansprüche sollen ausgeschlossen und
zugleich die Rechtsnachfolge optimal vereinfacht werden.
Mitunter soll das Vermögen in Spanien für die deutschen
Steuerbehörden zudem nicht transparent werden.
Und natürlich soll die letztwillige Verfügung auch tatsächlich
gegen Vernichtung gesichert und in ihrer Rechtswirksamkeit
abgesichert sein.
Erweitertes Gestaltungspotential
Gut durchdacht, - das zeigt uns die Rechtspraxis - ,
können die meisten dieser Ziele gleichzeitig erreicht werden.
Bei Spanienvermögen kommt hinzu dass das sogenannte Haager
Testamentsabkommen das Spektrum möglicher Testamentsformen
sogar noch erweitert, weil sowohl alle deutschen wie auch alle
spanischen Testamentsformen zur Auswahl stehen.
Auch ermöglicht die internationale Rechtslage per spanischem
notariellem Testament die Rechtsnachfolge in deutsches und
spanisches Vermögen komplett getrennt zu halten.
Die unterschiedlichen Steuersysteme in beiden Ländern haben
zwei Gesichter oder „dos caras“.
Ohne systematische Rechtsgestaltung führen sie oft zu
Steuernachteilen. Die richtigen Rechtsgestaltungen lassen
allerdings gezielt Steuervorteile erschließen.
Das ideale Testament bei einer Immobilie in Spanien ist ein
Testament welches zielgerichtet in ein ganzes
Rechtsnachfolgepaket eingebettet ist, welches Elemente wie
Wohnsitznahme, Flexibilität für die Vermögensumgestaltung und
im Einzelfall auch die Veränderung des Familienstandes mit
einbezieht.
Empfehlenswerte Gestaltungselemente
Welche Gestaltungselemente sind nun häufig, - nicht zwingend -
, bei der idealen Testamentsgestaltung mit Spanienvermögen
anzutreffen
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Das
notarielle spanische Vermächtnistestament für das Vermögen
in Spanien |
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Spezifische, oft wechselseitige, notarielle
Vollmachtserteilung für Spanien |
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Verlagerung von Schenkungsvorgängen nach Deutschland |
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Vorbehalten persönlicher Nutzungsrechte |
Der
Rechtsanwalt auf Mallorca oder den Kanaren wird Ihnen heute
also kein Standartformular zur Rechtsnachfolge mehr vorlegen,
wie dies oft früher durch Vertreter von Gestorias aber auch
durch manch spanische Notare oder Anwälte erfolgte ohne die
rechtliche und steuerliche Gesamtsituation mitzubedenken.
Und stellen wir noch die Kontrollfrage:
Welches Testament ist meist kein akzeptables bei
Immobilienvermögen in Spanien?
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Das
sogenannte Berliner Testament, die beliebteste Testierform
deutscher Ehegatten;
mit wechselseitiger Alleinerbeneinsetzung und
Rechtsnachfolge des Längstlebenden durch die Kinder |
Das
spanische Steuerrecht macht diese Testierform zur Steuerfalle.
Ein oft sicherer Weg zu Vernichtung Ihres Spanienvermögens.
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail:
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