Manche
Dinge im Leben haben die Tendenz, gerne auf die lange Bank
geschoben zu werden. Hierzu zählt mit Sicherheit, so unsere
langjährige Erfahrung als Anwaltskanzlei, auch die Regelung
der Rechtsnachfolge innerhalb der Familie, und zwar sowohl von
Seiten der Eltern, wie auch der Kindergeneration.
Die Zielsetzung
Dies obgleich meist beide Seiten im Grunde das gleiche Ziel
verfolgen: Das erarbeitete Vermögen soll möglichst
ungeschmälert von Steueransprüchen des Staates oder mehrerer
Staaten an die Folgegeneration weitergegeben werden; gerecht
verteilt und bei eigener finanzieller Absicherung im Alter.
Letztere sind weitere wichtige Zielsetzungen, welche das
deutsche Erbrecht nicht automatisch mit Eintritt der
gesetzlichen Erbfolge abzusichern pflegt.
Besondere Lebenssituationen
Mitunter gibt es auch spezifische Zielsetzungen, wie etwa
Bevorzugung oder Nichtberücksichtigung bestimmter Kinder
aufgrund konkreter Lebensumstände, es soll der
Vermögensübergang in die Schwiegerfamilie verhindert werden
oder von Kinderseite gilt es, den Pflichtteilsanspruch
möglichst abzusichern, wenn Lebenspartner von Elternteilen mit
nicht ausschliesslich emotionalen Beweggründen ins Spiel
kommen.
Die typische Situation
Meist schlummert oder brodelt der Gedanke „jetzt müssten wir
die Rechtsnachfolge doch einmal aktiv angehen“ längere Zeit
unter der Oberfläche und wird erst bei Eintritt bestimmter
Ereignisse wie Krankheit, Unfall, Vorenthaltung der
Enkelkinder oder Vergleichbarem zum aktiven Handlungsimpuls.
Mit einem solchen Abwarten handeln Sie sich allerdings
zusehens Nachteile ein, nicht nur steuerlicher Art.
Auch der Familienfrieden wird zusehens gefährdet und oft
schleichend der familiäre Gleichklang gestört durch die
schwelende Situation der Nichtregelung. Gefährdet ist
schliesslich aus Sicht der Elterngeneration auch die
finanzielle sowie die persönlich-familiäre Absicherung im
Alter.
Wer ergreift nun die Initiative?
Wenn Sie es nicht tun tut es keiner oder, wenn doch, erfolgt
die Regelung vielleicht nicht kompetent oder nicht in die
richtige Richtung.
Urlaubszeit – Zeit zum Nachdenken
Wenn Ihre Familie über eine Ferienwohnung in Spanien,
vielleicht auf Mallorca oder Menorca, verfügt, gilt es
natürlich, die spezifischen Rechts- und Steuerprobleme zentral
in die Rechtsberatung zur Rechtsnachfolge mit einzubeziehen.
Dann benötigen Sie einen spezialisierten Rechtsexperten.
Aber auch ohne diese besonderen Umstände kann Ihnen ein im
Erbrecht versierter Anwalt vielleicht gerade im Rahmen Ihres
Ferienaufenthaltes auf Mallorca weiterhelfen, etwa im Rahmen
eines sogenannten Erstberatungsgespräches, zudem mit
finanziell begrenztem Aufwand von 190 € zzgl. USt.
Fernberatung mit moderner Kommunikationstechnik
Und was ist dann, wen ich meinen Rechtsexperten nach dem
Urlaubsaufenthalt nicht mehr jederzeit persönlich kontaktieren
kann? Das ist heutzutage kein Problem mehr. Die Fortführung
der Beratung erfolgt mit moderner Kommunikationstechnik wie
email, Fax und Telefon, regelmässig völlig reibungslos.
So sind in heute Fernberatungen ohne persönlichen Kontakt von
Angesicht zu Angesicht an der Tagesordnung, wobei die
Anwaltswebsite mit Text- und Bildinformationen zum
Rechtsanwalt den direkten persönlichen Kontakt, verbunden mit
Telefonaten, leichter zu ersetzen vermag.
Zudem spart die Fernberatung Zeit und Wege und per email
können Sie Ihre Überlegungen zu jeder Tages- und Nachtzeit
sowohl formulieren wie auch absenden.
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
|