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Oft hatte
die Elterngeneration vor oder nach dem Eintritt in das
Rentenalter ein Ferienhaus, eine Eigentumswohnung, oder
spanisch verallgemeinert, eine „Finca“ in Spanien erworben,
welche von der Kinder- und Enkelgeneration a und zu für
Ferienaufenthalte mitgenutzt wurde.
Um sich mit der Thematik der Rechtsnachfolge in dieses
Auslandsvermögen zu befassen allerdings blieb bei intensiver
beruflicher und familiärer Beanspruchung wenig Zeit.
Ist allerdings, mitunter überraschend, der Erbfall
eingetreten, gilt es schnell und richtig zu handeln.
Um so wichtiger ist dies, wenn eine, generell empfehlenswerte,
frühzeitige Regelung der Vermögensnachfolge unterblieben war.
Was ist nun zu tun?
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2. |
Wie
finde ich schnell den Experten für spanisches
Immobilienecht und Erbrecht bei Spanienvermögen?
Es gibt heutzutage mehrere erbrechtliche Vereinigungen,
welche in ihren Reihen auch über auf bestimmte Länder
spezialisierte Rechtsanwälte aufweisen.
Eine Möglichkeit ist auch die Anfrage beim nächstgelegenen
deutschen Konsulat in Spanien.
Mitunter verfügen diese über entsprechende, natürlich
unvollständige, Anwaltslisten.
Das Medium unserer Zeit allerdings ist das Internet. es
ermöglicht durch Stichwortabfrage in den grossen
Suchmaschinen, wie „google“ oder „yahoo“ den
eigenen Direktzugang zum Angebot spezialisierter
Rechtsexperten.
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3. |
Welche Kriterien gilt es anzuwenden, wenn mehrere
Erbrechtsexperten für Spanien zur Auswahl stehen?
Die Beurteilung von Rechtsratangeboten ist für den
rechtlichen Laien bekanntermassen eine schwierige
Angelegenheit.
Welche Aspekte rechtfertigen ihr Vertrauen? Ohne Anspruch
auf Vollständigkeit seien hier folgende Kriterien
genannt:
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Spezialisierung gerade auf diese Thematik
Die “Spezialisierung“ auf eine Vielzahl von
Rechtsgebieten, welche beim Studium vieler Websites
transparent wird, rechtfertigt das Vertrauen eher weniger
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Langjährige Tätigkeit und Publikation im thematisierten
Spezialbereich
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Die
Kanzlei verfügt über einen bestimmten Rechtsanwalt mit
Spezialwissen, welcher Sie dann auch direkt berät
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Tätigkeit direkt von Kanzleistandort Spanien aus.
Dies schafft neben dem Praxiswissen auch die nötigen
Abwicklungskontakte
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4. |
Eine
gut sortierte Anwaltswebsite bietet Ihnen heutzutage einen
mehrfunktionalen Service im Stile einer Internetkanzlei.
Dies ist zum einen der Fragebogen zur email-Beauftragung
einer Erstberatung, bei dem Sie eine Rückantwort binnen
48Stunden erwarten können.
Mit dem Newsletter und Fachartikeln zum Themenschwerpunkt
können Sie sich parallel schnell fortbilden und
Gesprächskompetenz erwerben.
Der Beschaffungsservice von Spanischen Grundbuchauszügen
und Handelsregisterauszügen per Internetformular, wie a.
B.
www.grundbuchauszug-spanien.de ,ist ein weiterer
Baustein eines solchen Rechtsservices.
Auch eine Immobilienwertermittlung per Internetauftrag
wird als wichtige ergänzende Leistung häufig angeboten und
rundet das Leistungsangebot ab.
So kann sich der Erbe für einen geplanten Verkauf wichtige
Eckwertinformationen beschaffen.
Fazit: Der schnelle Zugang zu entsprechenden
Rechtsinformationen und zum kompetenten Beratungspartner
ist wichtig und möglich, wenn Sie mit gewisser Systematik
vorgehen.
Die Kompetenz und professionelle Abwicklung verschafft
Ihnen mehr Vorteile als vermeintliche Preisvorteile beim
Beratungseinstieg frei nach dem Motto „Lieber gleich zum
richtigen Experten“. |
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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