» Erbrecht
» Immobilienrecht

» Informationen für besondere Personen-
gruppen
» Spanien- und Mallorcainfos
» Medienbeiträge

» Unser Rechtsservice
» Unternehmerservice
» Sprachservice
» Literaturtips
» Newsletter

» Kooperationsnetz
» Interaktive Website
» Weiterempfehlen dieser Webseite


In Spanien geerbt - was nun, was tun ?
Internetkanzlei, Erbrechtskanzlei
 zurück
strichel_hori


Oft hatte die Elterngeneration vor oder nach dem Eintritt in das Rentenalter ein Ferienhaus, eine Eigentumswohnung, oder spanisch verallgemeinert, eine „Finca“ in Spanien erworben, welche von der Kinder- und Enkelgeneration a und zu für Ferienaufenthalte mitgenutzt wurde.

Um sich mit der Thematik der Rechtsnachfolge in dieses Auslandsvermögen zu befassen allerdings blieb bei intensiver beruflicher und familiärer Beanspruchung wenig Zeit.

Ist allerdings, mitunter überraschend, der Erbfall eingetreten, gilt es schnell und richtig zu handeln.

Um so wichtiger ist dies, wenn eine, generell empfehlenswerte, frühzeitige Regelung der Vermögensnachfolge unterblieben war.
Was ist nun zu tun?
 

1.

Die Telefonhotline eines allgemeinen Anwaltsservice anrufen?

Dies mag eine adäquate Lösung sein für ständig wiederkehrende Rechtsfragen im Verbraucherbereich, wie etwa „kann ich von diesem Kaufvertrag noch zurücktreten?“.

Für die Thematik der Rechtsnachfolge in Auslandsvermögen hingegen benötigen Sie einen spezialisierten Rechtsexperten mit fundiertem Praxiswissen im betreffenden Land.

Bekommen Sie nicht schnell die richtige Rechtsinformation, kann dies im Ergebnis sehr teuer zu stehen kommen.

Also: Gleich direkt zum Fachmann.
 

2.

Wie finde ich schnell den Experten für spanisches Immobilienecht und Erbrecht bei Spanienvermögen?

Es gibt heutzutage mehrere erbrechtliche Vereinigungen, welche in ihren Reihen auch über auf bestimmte Länder spezialisierte Rechtsanwälte aufweisen.

Eine Möglichkeit ist auch die Anfrage beim nächstgelegenen deutschen Konsulat in Spanien.

Mitunter verfügen diese über entsprechende, natürlich unvollständige, Anwaltslisten.

Das Medium unserer Zeit allerdings ist das Internet. es ermöglicht durch Stichwortabfrage in den grossen Suchmaschinen, wie „google“ oder „yahoo“ den eigenen Direktzugang zum Angebot spezialisierter Rechtsexperten.

 

3.

Welche Kriterien gilt es anzuwenden, wenn mehrere Erbrechtsexperten für Spanien zur Auswahl stehen?

Die Beurteilung von Rechtsratangeboten ist für den rechtlichen Laien bekanntermassen eine schwierige Angelegenheit.

Welche Aspekte rechtfertigen ihr Vertrauen? Ohne Anspruch auf  Vollständigkeit seien hier folgende Kriterien genannt:

 

 

-

Spezialisierung gerade auf diese Thematik
Die “Spezialisierung“ auf eine Vielzahl von Rechtsgebieten, welche beim Studium vieler Websites transparent wird, rechtfertigt das Vertrauen eher weniger
 

 

-

Langjährige Tätigkeit und Publikation im thematisierten Spezialbereich
 

 

-

Die Kanzlei verfügt über einen bestimmten Rechtsanwalt mit Spezialwissen, welcher Sie dann auch direkt berät
 

 

-

Tätigkeit direkt von Kanzleistandort Spanien aus.
Dies schafft neben dem Praxiswissen auch die nötigen Abwicklungskontakte
 

4.

Eine gut sortierte Anwaltswebsite bietet Ihnen heutzutage einen mehrfunktionalen Service im Stile einer Internetkanzlei.

Dies ist zum einen der Fragebogen zur email-Beauftragung einer Erstberatung, bei dem Sie eine Rückantwort binnen 48Stunden erwarten können.

Mit dem Newsletter und Fachartikeln zum Themenschwerpunkt können Sie sich parallel schnell fortbilden und Gesprächskompetenz erwerben.

Der Beschaffungsservice von Spanischen Grundbuchauszügen und Handelsregisterauszügen per Internetformular, wie a. B. www.grundbuchauszug-spanien.de ,ist ein weiterer Baustein eines solchen Rechtsservices.

Auch eine Immobilienwertermittlung per Internetauftrag wird als wichtige ergänzende Leistung häufig angeboten und rundet das Leistungsangebot ab.

So kann sich der Erbe für einen geplanten Verkauf wichtige Eckwertinformationen beschaffen.

Fazit: Der schnelle Zugang zu entsprechenden Rechtsinformationen und zum kompetenten Beratungspartner ist wichtig und möglich, wenn Sie mit gewisser Systematik vorgehen.

Die Kompetenz und professionelle Abwicklung verschafft Ihnen mehr Vorteile als vermeintliche Preisvorteile beim Beratungseinstieg frei nach dem Motto „Lieber gleich zum richtigen Experten“.


Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de

strichel_hori

  © webDsign.net