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Mit
dieser Fragestellung werden neben deutschen Rechtsanwälten und
Nachlasspflegern mitunter auch Familienangehörige als Erben
oder Pflichtteilsberechtigte konfrontiert, ohne zuvor nähere
Kenntnis von dem Haus, der Finca oder der Eigentumswohnung in
Spanien gehabt zu haben.
Aber auch, wenn die Ferienimmobilie in Spanien im
Familienkreis bestens bekannt und nachhaltig genutzt wurde,
stellt sich die Frage:
Was ist im Erbfall zu tun, wie ist die eigene Rechtsnachfolge
in Spanien abzuwickeln, wie ist dies steuergünstig zu
realisieren, wann kann ich die Immobilie in Spanien
weiterverkaufen?
Hierzu diese Ratschläge zum praktische Vorgehen
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1. |
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2. |
Bei
Erbengemeinschaften ist auf der Basis des fundierten
Rechtsgutachtens eine zeitnahe Entscheidung herbeiführen
Das Argument der Kostenerhöhung bei verzögerter Abwicklung
des Spaniennachlasses ist hier oft hilfreich.
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3. |
Die
notwendigen Abwicklungsschritte konsequent durchführen
Die Sache ist zu bewältigen, wenngleich man sich gut und
gerne auch im Schnittpunkt der beiden Rechtssysteme und
deren unterschiedlicher Rechtspraxis verstricken kann.
Problematisch ist mitunter auch der Kontakt mit der
spanischen Bank zur Kontengeldfreigabe an die Erben.
Unsicherheit und Desinteresse auf Bankseite führen hier
des öfteren zum unerwünschten Stillstand.
Auf alle Fälle zu vermeiden ist der Eintritt des
Nachversterbens eines Erben.
Damit multiplizieren sich oft die Probleme.
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4. |
Erbfälle mit Spanienvermögen: Welchen Rechtsanwalt Sie
beauftragen
Natürlich müssen Sie auch den richtigen geeigneten
Experten mit Ihrer Nachlassfallabwicklung in Spanien
beauftragen.
Erfahrung in der Abwicklung deutsch-spanischer
Rechtsangelegenheiten ist hier ebenso von zentraler
Bedeutung, wie die Kenntnis beider Rechtsordnungen sowie
der Rechtspraxis vor Ort in Spanien.
Ein Kanzleisitz in Spanien mit praktischer Tätigkeit vor
Ort ist von zentraler Bedeutung, dessen genaue örtliche
Lage in Spanien. Hingegen ist eher sekundär, weil die
Rechtsnachfolge in das Spanienvermögen spanienweit
ortsunabhängig mit einer notariellen Erbschaftsannahme
eingeleitet wird.
Ob das Ferienhaus also in Menorca, Ibiza, Teneriffa, Gran
Canaria oder an der Costa Blanca liegt ist bei der
Anwaltsauswahl zur Erbrechtsnachfolge also nicht von
entscheidender Bedeutung.
Wenn Sie nicht perfekt der spanischen Sprache mächtig
sind, ist die Deutschsprachigkeit des Anwaltes wichtig.
Ein zweisprachiger deutscher Rechtsanwalt hat den Vorteil
der Kenntnis, des für die Erbrechtsnachfolge bei deutscher
Nationalität des Vererbers einschlägigen deutschen
Erbrechtes. |
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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