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Je grösser
die Spezialisierung einer Rechtsanwaltskanzlei ist, desto
grösser ist auch der geographische Einzugsbereich und die
Tendenz zur orts- und zeitunabhängigen Beratung per Internet.
So verwundert es nicht, dass in unserer auf deutsch-spanische
Rechtsangelegenheiten ausgerichteten Anwaltskanzlei die
Bearbeitung der meisten Rechtsfälle per Fernbeauftragung
eingeleitet werden.
Die Kanzlei wird zur Internetkanzlei, emails werden zum
Hauptkommunikationsweg.
Unabhängig von Ort und Zeit
Mandant und Anwalt müssen sich auf keinen Gesprächstermin
abstimmen, Verkehrsstaumeldungen beunruhigen nicht.
Sachverhaltsschilderung und Frageformulierung können zu
Nachtzeiten auf dem Home-Computer oder unterwegs auf dem
Laptop erfolgen und abgesandt werden.
Und auch der Rechtsanwalt seinerseits ist weniger an feste
Tagesarbeitszeiten gebunden, zumal in jedem Fall morgendliche
oder abendliche Arbeitszeiten jenseits der
Kanzleiöffnungszeiten ein konzentrierteres Arbeiten
ermöglichen.
Eine zeitsparende Alternative und spanische Dokumente
bedürfen keiner Übersetzung
Bereits mit der Beauftragung beginnt die Bearbeitung und die
Zweisprachigkeit. Von Anwalt und Mitarbeitern ermöglicht es
zudem jegliche Informationen oder Dokumente in deutscher oder
spanischer Sprache direkt mitzuübermitteln. Sie werden immer
verstanden in unserer Kanzlei, von jedem Mitarbeiter, auch per
Telefon, in beiden Sprachen.
Formularabrufmöglichkeit auf der Anwaltswebsite
unterstützen die Fernberatung
Dies gilt nicht nur für das Vollmachtsformular zur
Anwaltsbeauftragung.
Per Online-Beratungsformular werden die nötigen Personendaten
abgefragt, die Sachverhaltsschilderung dort eingetragen und
per Mausklick abgesandt.
Auch Handelsregister- und Grundbuchabfragen in Spanien können
so online in Auftrag geben werden.
Eine qualifizierte Website fördert die Qualität der
Internetkanzlei
Ergänzende Hinweise, welche Rechtsangelegenheit komplett per
Fernberatung abgewickelt werden können und welche Dokumente
möglichst mitgeliefert werden sollten, finden Sie ebenfalls
auf der Kanzleiwebsite.
Bei unseren Arbeitsschwerpunkten des Erbrechtes und
Immobileinrechtes in Spanien gilt dies etwa auch für die
Erbschaftsannahme und den Immobilienkauf in Spanien. Selbst in
diesen Fällen ist eine persönliche Anwesenheit in Spanien
nicht mehr erforderlich, wenn vorab eine formgerechte
Vollmacht erstellt oder im nachhinein die notarielle Urkunde
ratifiziert wird.
Standardablauf und Honorarzahlung bei einer
Online-Erstberatung mit Fixpreis.
In das Online-Auftragsformular ist hier ein Feld zum
Anklicken integriert, auf welche Bankverbindung der hälftige
Erstberatungsbetrag zeitgleich per Internetbanking überwiesen
wurde.
Die Erstberatung, als den Mandanten orientierender Einstieg,
wird üblicherweise auf der Honorarbasis von190 € zuzüglich
Umsatzsteuer erteilt.
Am Folgetag wird vom Anwalt der Erstberatungsauftrag bereits
bearbeitet.
Wird eine weitergehende Tätigkeit gewünscht, - wie die
rechtliche Begleitung des Immobilienverkaufes oder die
Erstellung eines Rechtsgutachtens zur steuergünstigsten
Gestaltungsvariante -, werden im Rahmen der Erstberatung auch
entsprechend Kostenhinweise erteilt.
Die Rechnungsstellung erfolgt mit Übersendung der
Erstberatungsinformation.
Die Online-Erstberatung schafft schnelle Rechtssicherheit
Laufen in meiner Angelegenheit Fristen? Habe ich vielleicht
einen wichtigen Punkt vergessen? Bei Massgeblichkeit einer
fremden Rechtsordnung ist Rechtssicherheit wichtig und kann so
zeitnah mit sehr begrenztem Kostenaufwand erreicht werden.
Und wenn Sie über noch keinen Internetanschluss verfügen?
Dann können Sie eine ähnliche zeitnahe und effiziente
Rechtsberatung durch den Einsatz Ihres Faxgerätes erreichen.
Die Möglichkeit des ergänzenden Telefonates bleibt im übrigen
immer eröffnet.
Die Einrichtung von täglichen Telefonsprechzeiten stellt einen
ergänzenden Service der Internetkanzlei dar.
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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