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Diese
Frage hat in der Praxis oft erhebliche Bedeutung.
Erben Sie beispielsweise eine mit einem Hypothekendarlehen
belastete Immobilie, dann haben Sie zunächst einmal eine
zusätzliche monatliche Darlehenstilgungsschuld „geerbt“. Die
Erbschaft erweist sich als Belastung.
Zudem gibt es in Spanien eine 6-Monatsfrist zur Zahlung der
Erbschaftssteuer. Ein weiterer, oft erheblicher Betrag, der
zunächst belastet.
Muss die „Erbschaft“ vom Erben zudem zunächst restauriert und
in einen bewohnbaren Zustand überführt werden, ist ein
weiterer Geldbetrag zu investieren.
So kann die Erbschaft sehr teuer werden. Nicht selten führt
dies zu Notverkäufen unter Preis oder weiteren
Mehrbelastungen, wenn eine Erbengemeinschaft nicht in der Lage
ist, sich schnell zu einigen und eine effiziente
Vorgehensweise einzuschlagen.
Hier eröffnen sich dann die sogenannten Schnäppchen für
Spanieninvestoren..
Legen Sie als Erbe einer Finca in Spanien keinen Wert auf
monatliche Darlehensratenzahlung, erhöhte Erbschaftssteuer und
durch Verzögerung weiterhin erhöhte Bauinvestitionen mit
vorausgehenden Mietausfällen, dann müssen Sie und der von
Ihnen beauftragte Rechtsanwalt schnell handeln, konkret die
Abwicklung der Erbrechtsnachfolge beschleunigen.
Die schnellstmögliche Variante bei Vorhandensein eines
spanischen notariellen Testamentes nimmt bis zu ihrer
Eintragung als Rechtsnachfolger im spanischen Grundbuch etwa
eineinhalb Monate in Anspruch.
Haben Sie bereits einen Käufer, dann können Erbschaftsannahme
und Verkauf in einem Notartermin zusammengefasst werden.
Betreiben Sie die Erbrechtsnachfolge systematisch und
kontinuierlich, ist eine Abwicklung binnen vier bis sechs
Monaten möglich, üblich ist in der Praxis eher die
Gesamtrealisierung binnen einer Jahresfrist.
Wer also seinen Kindern oder anderen Rechtsnachfolgern keine
Probleme, Streitigkeiten oder finanziellen Engpässe
hinterlassen möchte, der hinterlässt eine geordnete, geregelte
Erbschaft mit einer gut erhaltenen Spanienimmobilie.
Die Realität sieht hier oft allerdings anders aus. Die letzten
relevanten Investitionen liegen oft ein bis zwei Jahrzehnte
zurück.
Letztlich ist die Dauer der erbrechtlichen Rechtsnachfolge in
Spanien auch wesentlich davon abhängig, wie gut diese vom
Vererber zu dessen Lebzeiten vorbereitet wurde. Und diese
Vorbereitung ist schliesslich auch ein Wertfaktor des
Nachlasses.
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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