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„Nach mir
die Sintflut“ oder spanisch „detrás de mí el diluvio“ mag ein
griffiger Spruch sein, welcher von manch einem zelebrierend
oder im Stillen auch auf die eigene Erbschaft, den eigenen
Nachlass angewandt wird, oft allerdings mit verheerenden
Folgen.
Verständlich und im Regelfall weniger problematisch ist
sicherlich die Einstellung selbst erwirtschaftetes Vermögen im
Alter auch wieder selbst auszugeben oder einem sinnvollen
Zweck zuzuführen.
So lässt sich eine Immobilie wieder verflüssigen, umso mehr,
wenn die jetzt übergrosse Dimensionierung oder unpassende Lage
der Immobilie zur Unterhaltungslast wird.
Vertragt Ihr Euch noch oder habt Ihr schon geerbt?
Dieses Sprichwort in Frageform macht deutlich, dass
unbedachtes Vererben nicht nur den Wert des Vererbten
schmälert, sondern zum Ausgangspunkt von über Generationen
währenden Streitsituationen werden kann.
Wenig sachdienlich ist in diesem Zusammenhang nicht nur das
Hinterlassen von versteckten Vermögenswerten, sondern auch
nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlungen oder die
erbrechtliche Nichtberücksichtigung besonderer Leistungen
eines Erben für die Elterngeneration, wie Pflegejahre unter
Aufgabe eigener Berufstätigkeit oder mit der Folge
eingeschränkten Handlungsspielraumes für die eigene Familie.
Den Faktor „Gerechtigkeit“ klar begründen und rechtsicher
verankern
Damit Sie klare Entscheidungen treffen können, empfiehlt
es sich, die grundlegende Testamentserstellung nicht mehr
allzuweit ins Alter hinauszuschieben.
Damit Ihre Entscheidung von der Nachfolgegeneration verstanden
und akzeptiert wird, empfiehlt sich im Bedarfsfall ein
erläuternder Satz im Testament. Selbst, eine sogenannte
Sprechklausel.
Das Generationengespräch hat eine doppelte Funktion
Ein lebzeitiges Generationengespräch führt darüber hinaus
regelmässig dazu, dass die Rechtsnachfolgeentscheidung nicht
mehr angezweifelt wird.
Das Generationengespräch hat aber noch eine ganz andere
Funktion:
Es kann Lösungswege aufzeigen und Problemlösungen auf den Weg
bringen. Initiator und Vorbereiter sollte die
Vererbergeneration sein. Sie bringt das Konzept mit, bleibt
aber zugleich offen für andere Rechtsnachfolgegestaltungen;
beispielsweise wenn sich herausstellt, dass die
Spanienimmobilie nicht in gleicher Weise in die Lebensplanung
es Sohnes passt, diese von der Tochter aber genutzt werden
kann.
Die anwaltliche Beratung des Vererbers erfolgt in zwei
Phasen
Zum einen erfolgt diese im Zuge der Vorbereitung des
testamentarischen Grundkonzeptes zur Vorbereitung des
Generationengespräches. So bringt der Vererber keine noch
„unausgegorene“ Idee, sondern schon ein fundiertes
Lösungsmodell in das Generationengespräch ein.
Die zweite Phase ist die professionelle Ausgestaltung der
Rechtsnachfolgeregelungen nach dem Generationengespräch:
Formfehler werden so vermieden, Entscheidungsspielräume zur
Reaktion auf veränderte Umstände bleiben eröffnet,
Steuerminimierungspotentiale ausgeschöpft und
Abwicklungserleichterungen verankert. Letzteres ist von
besonderer Bedeutung beim Vorhandensein von Auslandsvermögen,
wie etwa die Immobilie in Spanien.
Hier können das, - vom Rechtsanwalt vorbereitete -,
Vermächtnistestament vor dem spanischen Notar ebenso wie
notarielle Vollmachten nach spanischer Ausgestaltung zu
erheblichen Abwicklungserleichterungen der Rechtsnachfolge,
namentlich in spanische Immobilien, führen.
Abschliessend noch einige Weissheiten und Zitate,
die es „in sich“ haben
und zum Nachdenken bei der Vorbereitung der eigenen
Rechtsnachfolge anregen sollten:
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“Auch richtiges Vererben will gelernt sein“
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“Vorher einigen statt nachher streiten“
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“Wer zu viele Einzelheiten ins Testament schreibt, gibt
oft Anlass zum Streit“
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“Die eigene Liquidität im Alter und die Liquidität des
Ausgleichspflichtigen nicht aus den Augen verlieren“
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“Erbengemeinschaften nach Möglichkeit vermeiden“
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“Gerecht ist nicht immer die formelle Gleichbehandlung,
auch Lebensschicksale und besondere Leistungen für den
Vererber gilt es zu berücksichtigen“
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“Zum Testamentsinhalt gehören auch eine Sprechklausel, -
Erläuterung der letztwilligen Verfügung -, und eine
Schiedsklausel zur Streitvermeidung“
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“Wer vorab in Rechtsberatung investiert, ist auch
hinterher noch gut beraten“
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“Mit jeder überzeugenden Nachfolgeregelung gewinnen Sie
für sich auch lebzeitig an Familienfrieden und stiften
Engagement“
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“Machen Sie sich keine Sorgen, sondern Gedanken“
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Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
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