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Bei
spanienweit mehreren hundert tausend deutschen
Immobilieneigentümern ist bald in jedem kleineren oder
grösseren deutschen Dorf mindestens eine Person Inhaber einer
Spanienimmobilie. Wer hätte da nicht einmal gerne gewusst wo
denn sein Nachbar in Spanien immer wieder residiert. Aber
direkt fragen? Nun, so gut kennt man sich ja auch wieder
nicht. Auch will man doch nicht gleich den Eindruck erwecken
man wolle den Teilzeit-Spanien-Zeitgenossen übermorgen in
dessen südlichem Domizil gleich auf die Pelle rücken.
Ein Verhalten über das insbesondere Übersiedler nach Spanien
häufig klagen: “Plötzlich melden sich bei mir angeblich beste
Freunde zu Ferienaufenthalten in der spanischen Wohnung an,
die mich früher kaum auch nur grüssten oder gar mit
Missachtung an mir vorbeigingen, nur um mal billige Ferien in
Spanien verbringen zu können; natürlich zu Lasten und Kosten
des Gastgebers, dessen Vollpension und Reiseleitung als
Vollzeitbeschäftigung gleich eingeschlossen, wie
selbstverständlich in Anspruch genommen werden.
Nun, wenn aber die Neugierde bleibt: Näheres in Erfahrung zu
bringen ist gar nicht so schwer. Denn im Prinzip ist das
spanische Grundbuchregister öffentlicher Natur mit freiem
Zugang für jeden Interessierten. Und wer heutzutage rege ist,
wirft sogleich einen Blick ins Internet um dort über einen
Beschaffungsservice den Weg zum Grundbuchauszug in Spanien
gewiesen zu bekommen, praktisch per Online-Bestellung,
versteht sich.
Selbst die Sprachbarriere kann bei entsprechendem
Erläuterungsservice überwunden werden. Meist, so unsere
Erfahrung, ist es allerdings nicht die reine
Nachbarschaftsneugierde die dazu führt sich einen spanischen
Grundbuchauszug von der Villa des Zeitgenossen zu besorgen,
wenngleich bei entsprechendem Wissen um die Leichtigkeit
dieses Vorganges sich die Zahl der praktizierenden Neugierigen
schnell vervielfachen würde. Und reine Neugier als solche muss
ja nicht automatisch negativ sein.
Aber mal ehrlich, wie konnte sich dieser unser Zeitgenosse bei
seinem überschaubaren Einkommen überhaupt das Ferienhaus in
Spanien leisten. Auch hierzu können sich aus dem
Grundbuchauszug neue Erkenntnisse ergeben: Siehe da, die haben
ihr Chalet ja per Hypothekendarlehen finanziert. Nicht
ersichtlich, und da zeigen sich die Grenzen, ist aus dem
spanischen Grundbuch der Stand der Darlehensrückzahlung.
Überraschen mag mitunter dass nur die Ehefrau oder die Kinder
Immobilieneigentümer sind.
Übrigens den Eigentümernamen, jedenfalls die potentiellen,
sollte man schon wissen, sonst wird das Unterfangen
schwieriger.
Nun wenn es nicht die reine Neugierde ist, was veranlasst
einen Mitbürger dann das spanische Grundbuch zu konsultieren?
Wenn man gehört hat dass die Spanienimmobilie zum Verkauf
steht kann man sich so mal diskret ohne Kenntnis des
Eigentümers vorinformieren. Da war vor kurzem der Vater, der
Spanienenthusiast, verstorben und die Kinder haben doch gar
keine Zeit die sie im Süden verbringen könnten.
Natürlich pflegen sich auch weniger beliebte Zeitgenossen wie
Gläubiger mit und ohne Titel oder gar die Steuerbehörde
mitunter für Spanieneigentum zu interessieren. Wer dieses Übel
kommen sah, dem stehen allerdings auch manche Türen offen hier
Vorsorge zu treffen, vorausgesetzt er wurde rechtzeitig gut
beraten, weshalb sich des öfteren Vorrechte oder anonyme
Gesellschaften im Grundbuch wiederfinden. Dann mag sich der
Neugierige wundern, warum der Nachbar, von dem er doch sicher
weiss dass dieser in Spanien eine Immobilie besitzt, im
spanischen Grundbuch jedenfalls als Eigentümer nicht
auftaucht.
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail:
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