|
Das
Prinzip ist sehr einfach. Für umfassende Kontrollen fehlt der
Bauverwaltung die entsprechende personelle und finanzielle
Ausstattung. Liegt eine Anzeige wegen Verstoss gegen das
Baurecht, wie etwa die Errichtung von Bauten ohne
Baugenehmigung, vor, muss die Verwaltung tätig werden.
Also beschränkt man die Bauinspektion auf diese Fälle privater
Anzeigen und gegebenenfalls noch Anzeigen aus der jeweils
betroffenen Gemeindeverwaltung. Wer von dieser protegiert
wird, - nicht immer ohne Gegenleistung -, und wer von keinem
Nachbarn oder eigeninteressierter Intimfeind anzeigt, kann oft
baurechtswidrige Gebäude errichten, die nach Fristablauf von
acht Jahren legalisiert werden.
Im Umkehrschluss bedeutet dies zweierlei:
Erstens: Ein flächendeckender Schutz der Allgemeinheit
vor baurechtswidrigen Bauten ist nicht gewährleistet.
Zweitens: Wird das Denunziantentum gerade derjenigen
Personen gefördert, denen es im Grunde überhaupt nicht um eine
geordnete Bausituation geht, sondern bei welchen persönliche
Motive im Vordergrund stehen.
Ein häufiger Beweggrund: Der Angezeigte soll mit
Abrissverfügungen und Verwaltungsstrafen so finanziell
plattgemacht werden, dass dessen Grundstück billig erworben
werden kann.
Mitunter soll auch ein geschäftlicher Konkurrent aus dem Weg
geschafft werden; oft spielen auch sehr private Gründe die
zentrale Rolle . Nicht selten sind gerade die
Anzeigenerstatter ihrerseits Rechtsbrecher mit erheblicher
krimineller Energie. Bei alledem wird die Verwaltung als
Werkzeug missbraucht.
Das gleiche Spiel funktioniert auch bei Anzeigen wegen nicht
ausreichend oder rechtzeitigem Vorliegen der
Geschäftseröffnungslizenzen, wobei nicht selten gleichzeitig
vom Anzeigenerstatter Einfluss in Richtung auf eine –
rechtswidrige – Verzögerung der Genehmigungserteilung ausgeübt
wird.
Sehr beliebt ist auch die missbräuchliche Anzeige bei der
Polizei gegen den unliebsamen Widersacher, der doch mal schön
von der Polizei für einige Tage hinter Gitter oder besser eine
Nacht in der Zelle des Polizeireviers verbringen soll.
Hierzu werden Bedrohungssituationen erfunden, in denen
Morddrohungen erfolgt sein sollen oder Betrugssituationen
geschildert bei zivilrechtlichen Zahlungsangelegenheiten.
Der entscheidende Punkt ist hier, dass die Polizei, meist die
Guardia Civil, schlichtweg zunächst verhaftet, ohne
mitzuprüfen, ob tatsächlich dringender Tatverdacht besteht,
sprich die Anzeige fundiert und strafrechtlich relevant ist.
Kommen wir zurück zur missbräuchlichen Benutzung der
Bauverordnungsverwaltung. Wenn Sie diese Thematik mit
leitenden Bauinspektoren erörtern, bekommen Sie im Tenor
folgende Antwort: Die Häufigkeit solcher Missbruchssituationen
ist uns durchaus bewusst, aber die Arbeit einer
flächendeckenden Kontrolle mit einer entsprechenden Vielzahl
von Sanktionsverfahren können wir nicht bewältigen.
Aber vielleicht ginge dies bei entsprechender Umorganisation
von Arbeitsweise und Verkürzung des Verfahrensablaufes doch.
Dann nämlich verblieben nämlich auch wesentlich weniger
Baurechtsverstösse.
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
|