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Das gilt in Spanien nicht nur für Polizei und Bauverwaltung:
Verwaltungspraxis fördert Denunziantentum
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strichel_hori


Das Prinzip ist sehr einfach. Für umfassende Kontrollen fehlt der Bauverwaltung die entsprechende personelle und finanzielle Ausstattung. Liegt eine Anzeige wegen Verstoss gegen das Baurecht, wie etwa die Errichtung von Bauten ohne Baugenehmigung, vor, muss die Verwaltung tätig werden.

Also beschränkt man die Bauinspektion auf diese Fälle privater Anzeigen und gegebenenfalls noch Anzeigen aus der jeweils betroffenen Gemeindeverwaltung. Wer von dieser protegiert wird, - nicht immer ohne Gegenleistung -, und wer von keinem Nachbarn oder eigeninteressierter Intimfeind anzeigt, kann oft baurechtswidrige Gebäude errichten, die nach Fristablauf von acht Jahren legalisiert werden.

Im Umkehrschluss bedeutet dies zweierlei:

Erstens: Ein flächendeckender Schutz der Allgemeinheit vor baurechtswidrigen Bauten ist nicht gewährleistet.

Zweitens: Wird das Denunziantentum gerade derjenigen Personen gefördert, denen es im Grunde überhaupt nicht um eine geordnete Bausituation geht, sondern bei welchen persönliche Motive im Vordergrund stehen.

Ein häufiger Beweggrund: Der Angezeigte soll mit Abrissverfügungen und Verwaltungsstrafen so finanziell plattgemacht werden, dass dessen Grundstück billig erworben werden kann.

Mitunter soll auch ein geschäftlicher Konkurrent aus dem Weg geschafft werden; oft spielen auch sehr private Gründe die zentrale Rolle . Nicht selten sind gerade die Anzeigenerstatter ihrerseits Rechtsbrecher mit erheblicher krimineller Energie. Bei alledem wird die Verwaltung als Werkzeug missbraucht.

Das gleiche Spiel funktioniert auch bei Anzeigen wegen nicht ausreichend oder rechtzeitigem Vorliegen der Geschäftseröffnungslizenzen, wobei nicht selten gleichzeitig vom Anzeigenerstatter Einfluss in Richtung auf eine – rechtswidrige – Verzögerung der Genehmigungserteilung ausgeübt wird.

Sehr beliebt ist auch die missbräuchliche Anzeige bei der Polizei gegen den unliebsamen Widersacher, der doch mal schön von der Polizei für einige Tage hinter Gitter oder besser eine Nacht in der Zelle des Polizeireviers verbringen soll.

Hierzu werden Bedrohungssituationen erfunden, in denen Morddrohungen erfolgt sein sollen oder Betrugssituationen geschildert bei zivilrechtlichen Zahlungsangelegenheiten.

Der entscheidende Punkt ist hier, dass die Polizei, meist die Guardia Civil, schlichtweg zunächst verhaftet, ohne mitzuprüfen, ob tatsächlich dringender Tatverdacht besteht, sprich die Anzeige fundiert und strafrechtlich relevant ist.

Kommen wir zurück zur missbräuchlichen Benutzung der Bauverordnungsverwaltung. Wenn Sie diese Thematik mit leitenden Bauinspektoren erörtern, bekommen Sie im Tenor folgende Antwort: Die Häufigkeit solcher Missbruchssituationen ist uns durchaus bewusst, aber die Arbeit einer flächendeckenden Kontrolle mit einer entsprechenden Vielzahl von Sanktionsverfahren können wir nicht bewältigen.

Aber vielleicht ginge dies bei entsprechender Umorganisation von Arbeitsweise und Verkürzung des Verfahrensablaufes doch. Dann nämlich verblieben nämlich auch wesentlich weniger Baurechtsverstösse.



Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
 

strichel_hori

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