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Als
Rechtsanwalt wird man automatisch zunächst mit unangenehmen
Konfliktsituationen gleichgesetzt: „Mit einem Anwalt will ich
nichts zu tun haben“, eine natürliche Reaktion.
Vielleicht noch positiv ist es, einen Rechtsanwalt persönlich
zu kennen, für alle Fälle, man weiss ja nie, es könnte einmal
von Vorteil sein. Tatsächlich kann man seine Funktion als
Rechtsanwalt aber auch zum konkreten Konfliktabbau oder im
positiven Sinne und zum erweiterten wechselseitigen
Verständnis über Ländergrenzen hinweg nutzen; jedenfalls dann,
wenn die eigene anwaltliche Tätigkeit sich auch über
Ländergrenzen hinaus erstreckt.
Beruhen schon circa 80 % aller Konfliktsituationen auf
Missverständnissen, so lässt sich hieraus die nicht allzu
kühne Schlussfolgerung ziehen, dass auch noch ein erheblicher
Anteil der Streitfälle, die auf dem Arbeitstisch eines
Rechtsanwaltes landen, durch Offenlegung von
Missverständnissen einer einvernehmlichen, oft
aussergerichtlichen, Regelung zugänglich sind.
Dies gilt in erhöhtem Masse, wenn zwei verschiedene
Kulturkreise betroffen sind. Betrachten wir nur das einfache
Beispiel eines Streitfalles zwischen einem deutschen Bauherrn
und dem spanischen Bauunternehmer bei der Vereinbarung einer
Baustofflieferung für „manaña“, was für den Deutschen konkret
„am folgenden Tag“ und für den Spanier „demnächst“ bedeuten
kann.
Bei einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei liegt daher
bereits in der Kenntnis und im persönlichen Leben und Erleben
mehrerer Kulturkreise eine Qualität und ein
Problemlösungspotential.
Hilfreich ist natürlich hier die direkte Zusammenarbeit von
deutschen und spanischen Anwaltskollegen sowie ein paralleler
Doppelstandort, der den kontinuierlichen
Informationsaustausch, auch informell auf kurzem Wege, unter
mehreren Rechtsanwälten ermöglicht.
Wird man frühzeitig, auch als Korrespondenzanwalt, in
Konfliktsituatinen zwischen deutschen und Spaniern einbezogen,
bevor sich die Fronten allzu sehr verhärtet haben, so zeitigt
die erste anwaltliche Reaktion bei direkter Kontaktaufnahme
mit der spanischen Gegenseite per Telefon „zur Abklärung von
potentiellen Missverständnissen“ oft überraschende Erfolge,
wenn man entsprechend den Gepflogenheiten des anderen
Kulturkreises zu handeln imstande ist.
Multiplizieren kann man nun als international tätiger
Rechtsanwalt die Funktion als „Bindeglied zur
Völkerverständigung“, indem man typische, in der Anwaltspraxis
auftauchende Missverständnisse in Medienbeiträgen und über
Interviews publiziert, quasi mit vorbeugender Wirkung.
Über eine Einstellung ins Internet lässt sich die
Breitenwirkung naturgemäss noch erhöhen.
Dagegen erreicht die Auslage einschlägiger Publikationen und
Informationsfolder im eigenen Kanzleibereich nur einen
verhältnismässig kleinen Kreis.
Im Einzelfall empfiehlt sich die Einrichtung eines Faxabrufes
derartiger Informationen.
Auf Kanzleiebene jedenfalls können aufgeschlossene
Mitarbeiterinnen im alltäglichen Umfang wertvolle Beiträge
leisten.
Bleibt noch das persönliche Aktionsfeld und der
Bekanntenkreis, der dann zugleich in zwei Kulturkreise
hineinreicht: Lebenspraktische Beispiele und Informationen
werden dort gerne aufgenommen und weiterverarbeitet.
Nicht zuletzt lassen sich interkulturelle Erfahrungen in
nationale und internationale Arbeitsgruppen sowohl im
juristischen wie im gesellschaftlichen bis hin zum
parteipolitischen Aktionsfeld einbringen.
Zumindest theoretisch sollte die EU-weite Rechtsfortbildung
hier einen fruchtbaren Fundos finden.
Mitunter werden sogar auch die richtigen Kollegen mit breitem
anwaltlichen Erfahrungsfeld für leitende Funktionen in der
Justiz ausgewählt. So geschehen, als ich kürzlich einen
spanischen früheren Rechtsanwaltskollegen in den Schlagzeilen
der Medien in spanienweit leitender Richterstellung
wiederfand, der beim früheren Kollegenumgang als
Persönlichkeit mit auffallend interkulturellen persönlichen
Fähigkeiten in Erscheinung getreten war.
Die vorstehenden Handlungsmöglichkeiten sind allerdings nicht
auf eine bestimmte Berufsgruppe begrenzt. Wer international
tätig ist, hat eine erhöhte Verantwortung, seine Erfahrungen
in die Gesellschaft mit einzubringen, insbesondere in unserer
heutigen Zeit mit immer mehr internationalen Verflechtungen.
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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