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Internationale Tätigkeit erhöht die gesellschaftliche Verantwortung
- Wie eine Rechtsanwaltskanzlei zum Verständnis zwischen Deutschen und Spaniern beitragen kann -
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strichel_hori


Als Rechtsanwalt wird man automatisch zunächst mit unangenehmen Konfliktsituationen gleichgesetzt: „Mit einem Anwalt will ich nichts zu tun haben“, eine natürliche Reaktion.

Vielleicht noch positiv ist es, einen Rechtsanwalt persönlich zu kennen, für alle Fälle, man weiss ja nie, es könnte einmal von Vorteil sein. Tatsächlich kann man seine Funktion als Rechtsanwalt aber auch zum konkreten Konfliktabbau oder im positiven Sinne und zum erweiterten wechselseitigen Verständnis über Ländergrenzen hinweg nutzen; jedenfalls dann, wenn die eigene anwaltliche Tätigkeit sich auch über Ländergrenzen hinaus erstreckt.

Beruhen schon circa 80 % aller Konfliktsituationen auf Missverständnissen, so lässt sich hieraus die nicht allzu kühne Schlussfolgerung ziehen, dass auch noch ein erheblicher Anteil der Streitfälle, die auf dem Arbeitstisch eines Rechtsanwaltes landen, durch Offenlegung von Missverständnissen einer einvernehmlichen, oft aussergerichtlichen, Regelung zugänglich sind.

Dies gilt in erhöhtem Masse, wenn zwei verschiedene Kulturkreise betroffen sind. Betrachten wir nur das einfache Beispiel eines Streitfalles zwischen einem deutschen Bauherrn und dem spanischen Bauunternehmer bei der Vereinbarung einer Baustofflieferung für „manaña“, was für den Deutschen konkret „am folgenden Tag“ und für den Spanier „demnächst“ bedeuten kann.

Bei einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei liegt daher bereits in der Kenntnis und im persönlichen Leben und Erleben mehrerer Kulturkreise eine Qualität und ein Problemlösungspotential.

Hilfreich ist natürlich hier die direkte Zusammenarbeit von deutschen und spanischen Anwaltskollegen sowie ein paralleler Doppelstandort, der den kontinuierlichen Informationsaustausch, auch informell auf kurzem Wege, unter mehreren Rechtsanwälten ermöglicht.

Wird man frühzeitig, auch als Korrespondenzanwalt, in Konfliktsituatinen zwischen deutschen und Spaniern einbezogen, bevor sich die Fronten allzu sehr verhärtet haben, so zeitigt die erste anwaltliche Reaktion bei direkter Kontaktaufnahme mit der spanischen Gegenseite per Telefon „zur Abklärung von potentiellen Missverständnissen“ oft überraschende Erfolge, wenn man entsprechend den Gepflogenheiten des anderen Kulturkreises zu handeln imstande ist.

Multiplizieren kann man nun als international tätiger Rechtsanwalt die Funktion als „Bindeglied zur Völkerverständigung“, indem man typische, in der Anwaltspraxis auftauchende Missverständnisse in Medienbeiträgen und über Interviews publiziert, quasi mit vorbeugender Wirkung.

Über eine Einstellung ins Internet lässt sich die Breitenwirkung naturgemäss noch erhöhen.

Dagegen erreicht die Auslage einschlägiger Publikationen und Informationsfolder im eigenen Kanzleibereich nur einen verhältnismässig kleinen Kreis.

Im Einzelfall empfiehlt sich die Einrichtung eines Faxabrufes derartiger Informationen.

Auf Kanzleiebene jedenfalls können aufgeschlossene Mitarbeiterinnen im alltäglichen Umfang wertvolle Beiträge leisten.

Bleibt noch das persönliche Aktionsfeld und der Bekanntenkreis, der dann zugleich in zwei Kulturkreise hineinreicht: Lebenspraktische Beispiele und Informationen werden dort gerne aufgenommen und weiterverarbeitet.

Nicht zuletzt lassen sich interkulturelle Erfahrungen in nationale und internationale Arbeitsgruppen sowohl im juristischen wie im gesellschaftlichen bis hin zum parteipolitischen Aktionsfeld einbringen.

Zumindest theoretisch sollte die EU-weite Rechtsfortbildung hier einen fruchtbaren Fundos finden.

Mitunter werden sogar auch die richtigen Kollegen mit breitem anwaltlichen Erfahrungsfeld für leitende Funktionen in der Justiz ausgewählt. So geschehen, als ich kürzlich einen spanischen früheren Rechtsanwaltskollegen in den Schlagzeilen der Medien in spanienweit leitender Richterstellung wiederfand, der beim früheren Kollegenumgang als Persönlichkeit mit auffallend interkulturellen persönlichen Fähigkeiten in Erscheinung getreten war.

Die vorstehenden Handlungsmöglichkeiten sind allerdings nicht auf eine bestimmte Berufsgruppe begrenzt. Wer international tätig ist, hat eine erhöhte Verantwortung, seine Erfahrungen in die Gesellschaft mit einzubringen, insbesondere in unserer heutigen Zeit mit immer mehr internationalen Verflechtungen.




Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
 

strichel_hori

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