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Es sind
nicht nur Rechtsfragen, die Sie sich vor dem Immobilienerwerb
stellen und beantworten sollten. Wenn Sie sich aber für eine
Spanienimmobilie entschieden haben, stehen zunächst
Rechtsfragen im Mittelpunkt.
So optimieren Sie Ihre Entscheidungsfindung im cronologischen
Ablauf.
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1. |
Spanienimmobilie oder eine andere Lebensperspektive ?
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2. |
Welches ist das konkret für mich am besten
zugeschnittene Wohnumfeld in Spanien ?
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3. |
Gesichtspunkt der leichten Erreichbarkeit
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4. |
Wertentwicklung und Wiederverkäuflichkeit
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5. |
Habe
ich beim Erwerb die Aspekte der lebzeitigen und
erbrechtlichen Rechtsnachfolge berücksichtigt ?
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6. |
Optimierte Finanzierung und Berücksichtigung
steuerlicher Aspekte
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7. |
Absicherung der Objektqualität oder des Bauvorhabens
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8. |
Umfassende Rechtssicherheit beim Immobilienerwerb
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Besonders wertvoll für Sie in dieser Phase sind Gespräche mit
Personen, die über einschlägige Erfahrungswerte gerade in den
Lebensbereichen, Region, Kontaktbereichen, Berufs- oder
Hobbyfeldern verfügen, welche auch Ihrer konkreten
Zielrichtung entsprechen.
Der erste Schritt in diesem Zusammenhang geht dahin, hier
zunächst den Kontakt zu den geeigneten Gesprächspartnern zu
finden. So geht angesichts unserer langjährigen Erfahrung auf
Mallorca eine Tendenz von Kaufinteressenten dahin, das
juristische Erstberatungsgespräch mit uns neben konkreten
Rechtsauskünften auch zur Erfahrungswertaufstockung und dem
Erhalt von Kontaktempfehlungen mit ausserjuristischen Bereich
zu nutzen.
Die Erstberatungsgebühr von 190 € zzgl. USt. bleibt die
gleiche, aber der Nutzen des Beratungsgespräches reicht so oft
weit über rechtliche und steuerliche Aspekte hinaus.
Weitere rechtliche und ausserrechtliche Informationen finden
Sie im übrigen auch über die Website
www.erbrechtskanzlei-spanien.de; neben dem direkten Inhalt
dieser Website enthält sie auch viele Verweisungen und links
zu anderen Spanieninformationsquellen.
So können Sie den Nutzen einer spezialisierten Anwaltskanzlei
für sich potenzieren.
Eine andere oder parallele Variante zum Erlangen individueller
wertvoller Erfahrungswerte vor der Entscheidung ist eine Art
„Probewohnen“ in der spanischen Zielregion -, etwas mehrere
Monate in Miete -. Hier empfiehlt sich dann diese Phase
ebenfalls zur Kontaktaufnahme und intensivem
Erfahrungsaustausch zu nutzen.
Nur ist dies natürlich mit einer parallelen intensiven
Berufstätigkeit in Deutschland nicht einfach zu kombinieren.
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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