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Es kann gute Gründe geben, ein notarielles spanisches Testament zu erstellen  zurück
strichel_hori


Dies bedeutet allerdings nicht, dass hierfür dann in der Sache das spanische Erbrecht zur Anwendung käme.

Das massgebliche nationale Erbrecht bestimmt vielmehr weiterhin Ihre Nationalität. Sind Sie Deutscher, so bleibt das deutsche Erbrecht anwendbar, für Schweizer das schweizer Erbrecht.

Andererseits regelt ein deutsches Testament auch die Erbrechtsnachfolge in eine Spanienimmobilie, auch dann, wenn dieses Spanieneigentum im deutschen Testament in keiner Weise erwähnt wurde, respektive erwähnt werden konnte; etwa weil dieses zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung noch überhaupt nicht erworben war.

Gleichwohl kann es im Einzelfall gute Gründe geben, ein gesondertes notarielles Testament für das Spanienvermögen zu erstellen:

Hier die wichtigsten:
 


1.


Vermögen in mehreren Ländern mit spezifischer Rechtsnachfolge in Spanien.
Hier sprechen Gründe der Klarheit und Vereinfachung für ein eigenes Testament in Spanien. Stichwort: Trennung nach Ländervermögen.
 

2.

Der Vorteil des spanischen notariellen Testamentes liegt neben der vereinfachten Abwicklung in der Konfliktvermeidung. Oft sind dies Vermächtnistestamente mit klarer Vermögenszuweisung an bestimmte Personen.

Ein im deutschen Testament bestimmtes Vermächtnis würde nämlich nicht im deutschen Erbschein ausgewiesen. Dann müssen häufig Miterben erst ein neues Dokument erstellen, um die Rechtsnachfolge des Vermächtnisnehmers in eine Spanienimmobilie zu ermöglichen.
 

3.

Sicherheit der Realisierung der festgelegten Rechtsnachfolge.

Hier hat das spanische notarielle Testament den Vorteil, dass dieses automatisch beim spanischen Testamentsregister in Madrid registriert wird.

Ein solches Testament kann also weder zufällig noch „unzufällig“ verloren gehen.
 

4.

Spanienvermögen soll nicht allseits bekannt werden.

Dies mag für einige Miterben gelten oder für Pflichtteilsberechtigte oder das deutsche Finanzamt. Mitunter spielen hier auch psychologische Erwägungen eine grosse Rolle.
 

5.

Kostenreduzierung bei der Rechtsnachfolge in Spanien.

Die andernfalls notwendige Ausstellung eines deutschen Erbscheines kann bei grösseren Werten zu nicht unerheblichen Kosten führen. Hinzu kommen Aufwendungen für die Übersetzung und notwendige Apostillierung.
 


Bei alledem sollte man sich allerdings bewusst sein, dass man beim direkten Gang zum spanischen Notar keine vorausgehende Beratung in der Rechtsgestaltung des deutschen Erbrechts erwarten kann. Zum spanischen Notar geht man vielmehr mit der vorbereiteten gewünschten Gestaltungslösung, con la solución prefabricda.

Zuvor hat Ihnen also ein spezialisierter Anwalt Ihre konkrete Situation unter den Gesichtspunkten von Erbschaftsteuerminimierung, Rechtssicherheit und optimaler Zielerreichung sondiert.

Die Empfehlung für oder gegen ein spanisches notarielles Testament ist dann Teil dieses anwaltlichen Rechtsgutachtens und die notarielle Umsetzung wird anwaltlich vorbereitet und beratend begleitet, meist einschliesslich der Übersetzung des notariellen Testamentes in die jeweilige Muttersprache des Testamentserstellers.


Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
 

strichel_hori

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