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Es gibt
drei Dienstleistungsunternehmen, welche immer oder mitunter in
Spanien auch an spanischen oder örtlichen Feiertagen arbeiten
und dann oft in ruhiger Umgebung.
Diejenigen, welche für den deutschen Markt von Spanien aus
arbeiten, ohne dass dem Kunden der Arbeitsort im Ausland, z.B.
auf Mallorca, überhaupt jemals nachvollziehbar ist.
Internetdienstleister und Callcenter sind hier zwei typische
Beispiele.
Mit zeitweisen Telefonumleitungen arbeitet allerdings
heutzutage bereits eine grosse Anzahl von Geschäftsleuten von
der Finca in Spanien aus und freut sich, die angenehmere
klimatische Umgebung mit der Arbeit zumindest zeitanteilig
verbinden zu können.
Die modernen Kommunikationstechniken machen dies möglich.
Auch Firmen mit Doppelstandorten in beiden Ländern nehmen
diese Sondersituation vor allem an Tagen wahr, welche im
Feiertagskalender nur eines der beiden Länder als solche
notiert sind.
Dann wird einem nachvollziehbar, dass viele Länder, so auch
Spanien, nicht wie Deutschland, dazu tendieren, die
kirchlichen Hauptfeiertage wie Weihnachten, Ostern und
Pfingsten in zwei aufeinanderfolgende Feiertage auszudehnen.
In Spanien hingegen steht die Feiertagsbrücke, - spanisch „puente“
-, hoch im Kurs, indem man Arbeitstage zwischen zwei
Feiertagen doch gerne zum verlängerten Kurzurlaub nutzt.
Manche Behördenstellen sind dann, wie kürzlich in Felanitx
erlebt, an diesem Tag kurzerhand nicht erreichbar.
Bei Dienstleistungsunternehmen mit Doppelstandort und Klientel
in beiden Ländern geht im Prinzip die Erwartung dahin, an all
den Tagen erreichbar und operativ zu sein, an denen am
jeweiligen Kundenstandort gerade kein Feiertag ist. Und da
soll es ja auch in Deutschland kirchliche Feiertage geben,
welche nicht deutschlandweit als solche ausgewiesen sind.
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
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