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Man
könnte die Frage auch anders formulieren: Für wen ist der
Blick in das spanische Grundbuch hilfreich ?
Jedenfalls, das sei zunächst festgehalten, ist das spanische
Grundbuch ein öffentlich zugängliches Register, in welches
jedermann Einblick nehmen kann.
Der Nachbar, der Schwiegervater, der Geschäftspartner usw. bei
etwas höherem Aufwand, - Gebühr, Beantragung und
Bearbeitungszeit von ca. vierzehn Tagen -, kann man auch ein
erweiterter Grundbuchauszug beantragt werden aus welchem dann
auch die Immobilienhistorie ersichtlich ist.
dieser ist beispielsweise hilfreich, wenn nicht der aktuelle,
sondern der frühere Eigentümer einer Spanienimmobilie gesucht
wird. Wann und wen interessiert der frühere Eigentümer?
Öfter als Sie zunächst zu vermuten geneigt sind.
Den Pflichtteilsberechtigten, den Geschäftspartner oder die
Steuerbehörde, wenn Vermögenswerte verschwunden sind, um nur
einige Beispiele zu nennen.
Generell für spanische Grundbuchauszuge interessieren sich
auch Ehepartner, potentielle Käufer, finanzierende
Geldinstitute, der Nachbar, Gläubiger, Erben und nicht zuletzt
der Eigentümer selbst.
Über welche Informationen man verfügen muss um die Beschaffung
eines Grundbuchauszuges zu ermöglichen?
Oft wird uns die genaue Anschrift angegeben, verbunden mit der
festen Erwartung, dass damit der Erhalt des Grundbuchauszuges
möglich sein muss.
Nun, mitunter ist, - so auch hier -, die Rechtspraxis in
Spanien eine andere. Nach dem aktuellen spanischen
Grundbuchsystem sind Immobilieneigentümer schwerlich allein
mit Immobilienanschrift auffindbar. Vielmehr bedarf es der
genauen Namensbezeichnung, - möglichst mit allen Vornamen -,
oder er Angabe der Grundbuchregisterdaten des Grundstückes.
Eine häufig gestellte Frage: Wird auch ein
Grundstückseigentümer aufgefunden, welcher eine spanische
Immobilie über Anteile einer spanischen Immobiliengesellschaft
innehat?
Die Antwort: Das kommt darauf an und wenn ja, regelmässig nur
mit erhöhtem Aufwand. Bessere Chancen bestehen dann, wenn
entweder die konkrete Immobilienanlage oder der Name der
Immobiliengesellschaft bekannt sind.
Zumindest als erfahrender Anwalt in Spanien weiss man dann
gewisse erfolgversprechende Recherchen anzuschliessen.
Über die Jahre haben sich bei unserem
Online-Beschaffungsservice von spanischen Grundbuchauszügen
über die Internetseite
www.spanien-grundbuchauszug.de folgende zehn typische
Fallgestaltungen des Interesses an spanischen
Grundbuchauszügen herauskristallisiert:
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1. |
Kaufinteressent vor Immobilienankauf |
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2. |
Finanzierende Bank vor Hypothekenbelastung |
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3. |
Deutsche Steuerbehörde interessiert ich unter dem
Gesichtspunkt Einkommensteuer |
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4. |
Nachbarinteresse |
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5. |
Gläubiger mit oder ohne Titel |
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6. |
Ehepartner wegen Zugewinnausgleich |
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7. |
Erben zur Rechtsnachfolge oder Vererber bei
Rechtsnachfolgegestaltung |
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8. |
Pflichtteilsberechtigte zur Anspruchsgeltendmachung |
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9. |
Geschäftspartner wegen Bonität oder
Geschäftsauseinandersetzung |
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10. |
Eigentümer selbst wegen Gläubigerbelastung, vor Verkauf
und vieles mehr |
Rein
statistisch gesehen ist es der Eigentümer selbst, der einen
Grundbuchauszug seines Grundstückes anforder
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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