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Die
früheren gesetzlichen Schranken für die landesweite
Gerichtstätigkeit sind in den letzten Jahren entfallen.
Noch
bis vor wenigen Jahren war es einem Anwalt untersagt direkt
vor einem anderen Land- oder Oberlandesgericht in
Gerichtsverfahren aufzutreten, welche nicht im eigenen
Gerichtsbezirk des Kanzleistandortes stattfanden. Bei
wichtigen Prozessen ist man dann gleichwohl angereist musste
aber zusätzlich noch einen zweiten örtlich ansässigen Kollegen
als allein postulationsfähigen.
Ein zeitlich paralleler Entwicklungsprozess hat sich in
Spanien abgespielt.
Wer als Anwalt sowohl bei einer deutschen wie auch einer
spanischen Anwaltskammer zugelassen ist, kann als
Erbrechtsexperte die Mandatsbetreuung vom ersten
Beratungsgespräch bis zum Prozessabschluss in beiden Ländern
in einer Hand durchführen.
Da heutzutage die Entfernungen schneller überwunden werden
können als man sich Fachkenntnisse aneignen kann wird künftig
der Fachmann im Erbrecht landesweit auch alle wesentlichen
Prozesstermine wahrnehmen. So bemerkte ein Kollege kürzlich
durchaus treffend: „Als anwaltliche Spezialisten gehören wir
heute zum Reisegewerbe.“
Wenn Spanienvermögen zum Nachlass gehört, vereinfachen zudem
die Kenntnisse der in der Praxis zu berücksichtigenden Aspekte
des spanischen Rechtes bei der Abwicklung sowie die Kontakte
durch einen Kanzleistandort in Spanien die Angelegenheit
derart, dass die Anreise zu einem Prozesstermin demgegenüber
kaum ins Gewicht fällt. Dies gilt besonders bei einem
Kanzleistandort Mallorca mit 2-Stunden Flugverbindung in eine
Vielzahl deutscher Städte.
Auch der Mandant profitiert vom Fachwissen des
Erbrechtsspezialisten. Gleiches gilt natürlich für anwaltliche
Spezialisten in anderen Rechtsgebieten. Als typische
landesweite Arbeitsfelder von fachlich spezialisierten
Anwälten mit tendenziell örtlich unbegrenztem Tätigkeitsfeld
seien neben Patentanwälten auf Arzthaftungsfälle
spezialisierte Kollegen genannt.
Und die Tatsache, dass sie dem beauftragten Erbrechtler nicht
gleich bei der ersten Besprechung gegenüber sitzen, ergeben
sich hieraus Probleme für die Zusammenarbeit? In aller Regel
ist dies in der Praxis kein Problem.
Die überregional oder international tätige Anwaltskanzlei
verfügt regelmässig über eine Internetpräsentation, so dass
Sie sich von Anwalt und Standort oft auf diesem Weg bereits
ein sehr plastisches Bild machen können.
Liegt der Kanzleistandort im übrigen im Umkreis eines
Flughafens mit guten Flug- oder Bahnverbindungen, so ist bei
längeren komplexeren Verfahren die Realisierung einer
vertieften Fallbesprechung ohne grösseren Aufwand realisier-
oder mit anderen Terminen verbindbar.
Noch attraktiver ist der Kanzleistandort freilich für einen
Mandaten, wenn Besprechungs- oder Notartermin mit einem
Kurzurlaub verbunden werden können, wie beispielsweise auf
Mallorca.
Hinzu kommt ein weiterer Vorteil, wenn kombinierte Hotel- und
Unterkunftsangebote ausserhalb der Saison genutzt werden
können, wie häufig im Winterhalbjahr auf den Balearen. Dann
leben Sie vielleicht in den zwei verbundenen Urlaubswochen
noch kostengünstiger als zu Hause.
Die Fahrt zum Anwalt wird dann zur „geschenkten“ Urlaubsreise.
Dies bietet sich beispielsweise dann an, wenn die familiäre
Vermögensnachfolge weitsichtig vorbereitet werden soll.
Insbesondere bei Vermögen in Spanien wird solche Weitsicht
regelmässig mit der Realisierung hoher Steuervorteile für die
Familie belohnt.
Wer
intelligente Steuerminimierungsmassnahmen ergreift, für den
lassen sich die hohen Erbschaftssteuersätze in Spanien legal
vermeiden. Der Spitzensatz von über 81 % in Spanien wird so
nicht erreicht. Hohe Erbschaftssteuern zahlt in Spanien
derjenige, der sich nicht rechtzeitig ausreichend rechtskundig
macht. Um so besser, wenn dies mit einem angenehmen und
kostenneutralen Urlaubsaufenthalt verbunden werden kann.
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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