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Von einem Steuerberater – asesor fiscal – kann man in Spanien
gemeinhin ebenso wenig erwarten, dass systematisch Ihr
konkreter Einzelfall auf Steuersparmöglichkeiten durchforstet
wird, wie von einer Gestoria, welche die Erledigung von
Steuerangelegenheiten anbietet.
Dies korrespondiert dann mit relativ niedrigen Gebühren,
welche der tatsächlich getätigten Buchführung entsprechen.
Erwarten und verlangen Sie mehr von Ihrem Steuerberater,
empfiehlt sich, eine spezifische Suche in Richtung
Wirtschaftsberatung. Wertvoll sind hier Empfehlungen von
vertrauenswürdigen mallorcaerfahrenen Unternehmern.
Der Sektor der Immobilienvermittlung ist gekennzeichnet durch
sehr unterschiedliche Beratungsqualität und rechtssichere
Abwicklung. Nicht immer bürgt hier der „grosse“ Name oder viel
Werbung für entsprechende Qualität, insbesondere dann nicht,
wenn bei nach dem Franchise-Modell geführten Ketten die
Filialleiter selbst nicht durch langjährige Erfahrung
ausgewiesen sind.
Einen viel weitergehenden Service, als etwa in Deutschland
gewohnt, bieten oft Bankmitarbeiter, die Ihnen des Öfteren
auch nicht bankspezifische Angelegenheiten miterledigen,
insbesondere auch bei Ausländern. Dies natürlich ist sehr von
Ihren Fähigkeiten abhängig, einen guten persönlichen Kontakt
aufzubauen und auch diesen Kontakt nicht „überzustrapazieren“.
Hilfreich ist die ehrliche Kontrollfrage, um das
Serviceverlangen nicht unhöflich zu überziehen. Welchen
Service wäre ich selbst bereit zu bieten und wie sieht für den
Gegenüber die Relation Zeitaufwand – ökonomischer Nutzen aus?
Mallorquiner bleiben oft dann noch freundlich, wenn Sie selbst
schon längst ein klares kritisches Wort von sich gegeben
hätten. Dies gilt es zu berücksichtigen.
Thema Notare: Ihre Aufgabe in Spanien ist nicht diejenige der
Rechtsgestaltungsberatung. Hierfür gibt es die Abogados oder
Rechtsanwälte.
Notare sind verantwortlich für die gesetzeskonforme
Urkundenabfassung. Andererseits wird vom Notariat gegen Gebühr
in der Regel die weitere Abwicklung einschliesslich
Steuerzahlung bis zur Registereintragung übernommen.
Verfehlt ist es beispielsweise vom spanischen Notar eine
Rechtsberatung unter Einbeziehung des deutschen Rechtes zu
erwarten. Mit dieser, für ihn fremden Rechtsmaterie, kennt
sich ein spanischer Notar, - ebenso wie übrigens im Regelfall
ein spanischer Anwalt -, nicht näher aus.
Wenn Sie dann doch Ratschläge erhalten, basieren diese
beispielsweise bei der Testamentsgestaltung auf einer
Parallelbetrachung des anders gelagerten und für Deutsche
nicht anwendbaren spanischen Erbrechtes.
Wertvolle Hinweise kann man gelegentlich im einschlägigen
spanischen Immobilienrecht vom Bürovorsteher des Notariats
erhalten. Bei längerfristiger Kooperation weis man dann, was
man von wem erwarten kann.
Bei Mietvertragsprüfungen können sie bei der Kammer der
Fincaverwalter, - „Administradores de Fincas“ -, in
Palma de Mallorca persönliche Beratungstermine vereinbaren.
Auch für einige andere Spezialgebiete, wie das Thema
Krankenversicherung im Ausland, mit örtlicher
AOK-Beratungsstelle in Palma, ist der direkte Zugang zur
spezifischen Fachkunde sinnvoll.
Bei einzelnen Steuerfragen kann das von den Steuerbehörden
eingerichtete Steuertelefon weiterhelfen.
Bei Anwälten sollte man vorab wissen, wer tatsächlich seit
längerer Zeit in welchem Spezialgebiet tätig ist, damit Ihnen
die jeweiligen Erfahrungswerte zugute kommen. Eine
Orientierungshilfe bietet hier häufig die Website der
jeweiligen Anwaltskanzlei.
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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