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In der deutschen Anwaltschaft gibt es bereits eine Reihe von
Fachanwaltstiteln, „Fachanwalt für Steuerrecht und
Arbeitsrecht“, um nur zwei Beispiele zu nennen.
Der Reigen der Fachanwaltstitel wird aktuell erweitert, so
dass es in den kommenden Jahren auch Fachanwälte für Erbrecht
geben wird. Einen länderspezifischen Fachanwalt, etwa „für
Erbrecht in Spanien“ wird es allerdings auf absehbare Zeit
nicht geben.
Gefragt ist hier im übrigen umso mehr die Erfahrung vor Ort in
Spanien. Es gilt, die praktische Kombination des deutschen
Erbrechtwissens mit der Nachlassabwicklung entsprechend dem
spanischen Recht zu kombinieren.
Hier entsteht die Kompetenz in der Kombination zweier
Rechtsordnungen. Deutsches Erbrecht und spanische Abwicklung
treffen hier aufeinander.
Gesamtheitlich macht der Anwaltsberuf aktuell eine ähnliche
Entwicklung durch wie zuvor bereits die Ärzteschaft. Nur die
weitgehende Spezialisierung eröffnet eine wirtschaftliche und
zugleich qualitativ hochstehende Tätigkeit. Letzteres
allerdings mit einer gewissen Erleichterung für den
Anwaltsberuf.
Während der Arzt immer den gesamten Körper im Blick behalten
muss, kann sich der Erbrechtsfachmann doch weitgehend geistig
ausklinken, wenn beispielsweise die Wehrpflicht gesetzlich
novelliert wird; um nur ein Beispiel zu nennen.
Ausgehend davon, dass nach massgeblichem internationalem
Privatrecht das jeweilige nationale Erbrecht der vererbenden
Person oder Personen zur Anwendung kommt, findet sich im
Bereich Erbrecht der Anwaltsexperte meist bei
Berufsangehörigen der eigenen Nationalität.
Von einem spanischen Notar als Deutscher eine tiefgreifende
erbrechtliche Beratung zu erwarten jedenfalls hat sich bereits
häufig als folgenschweren Fehler erwiesen. Dessen Arbeitsfeld
ist ein komplett anderes.
Wer also zu früheren Zeiten seine erbrechtliche
Vermögensnachfolge in Spanien auf der Basis beiläufiger
Bemerkungen spanischer Notare getätigt hat, ist gut beraten,
die getätigte Regelung nochmals auf den Prüfstand zu stellen.
Verlassen wir den Bereich des Erbrechtes, dann verliert
allerdings die Gleichung „Erbrecht = deutscher Anwalt“ ihre
Plausibilität. Die weitgehende Anwendung des spanischen
Immobilienrechtes könnte hier in Richtung spansicher Anwalt
weisen. Allerdings bleibt naturgemäss die ursprüngliche
fachliche Grundausbildung nicht das einzige Kriterium.
Spätere Spezialisierung, Sprach- und Mentalitätskenntnis
spielen naturgemäss auch eine entscheidende Rolle. Gefragt ist
der anwaltliche Spezialist mit kontinuierlicher Praxis in dem
jeweiligen Spezialgebiet.
Blicken wir einmal auf die letzten zwanzig Jahre zurück,
bleibt festzuhalten, dass es heutzutage ungleich leichter
fällt, den im jeweiligen Fachgebiet spezialisierten Anwalt
aufzufinden.
Die praktische Notwendigkeit von Spezialisierung und deren
Bekanntmachung hat das früher geltende Werbeverbot, - wer
kontinuierlich auf seine Spezialisierung hingewiesen hätte,
wäre aus der Anwaltschaft ausgeschlossen worden! -, praktisch
pulverisiert.
Eine Entwicklung von der Anwälte und Rechtsratsuchende
gleichsam profitieren.
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für
Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de |