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Einen Fachanwalt für Erbrecht in Spanien, gibt es das?  zurück
strichel_hori


In der deutschen Anwaltschaft gibt es bereits eine Reihe von Fachanwaltstiteln, „Fachanwalt für Steuerrecht und Arbeitsrecht“, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Der Reigen der Fachanwaltstitel wird aktuell erweitert, so dass es in den kommenden Jahren auch Fachanwälte für Erbrecht geben wird. Einen länderspezifischen Fachanwalt, etwa „für Erbrecht in Spanien“ wird es allerdings auf absehbare Zeit nicht geben.

Gefragt ist hier im übrigen umso mehr die Erfahrung vor Ort in Spanien. Es gilt, die praktische Kombination des deutschen Erbrechtwissens mit der Nachlassabwicklung entsprechend dem spanischen Recht zu kombinieren.

Hier entsteht die Kompetenz in der Kombination zweier Rechtsordnungen. Deutsches Erbrecht und spanische Abwicklung treffen hier aufeinander.

Gesamtheitlich macht der Anwaltsberuf aktuell eine ähnliche Entwicklung durch wie zuvor bereits die Ärzteschaft. Nur die weitgehende Spezialisierung eröffnet eine wirtschaftliche und zugleich qualitativ hochstehende Tätigkeit. Letzteres allerdings mit einer gewissen Erleichterung für den Anwaltsberuf.

Während der Arzt immer den gesamten Körper im Blick behalten muss, kann sich der Erbrechtsfachmann doch weitgehend geistig ausklinken, wenn beispielsweise die Wehrpflicht gesetzlich novelliert wird; um nur ein Beispiel zu nennen.

Ausgehend davon, dass nach massgeblichem internationalem Privatrecht das jeweilige nationale Erbrecht der vererbenden Person oder Personen zur Anwendung kommt, findet sich im Bereich Erbrecht der Anwaltsexperte meist bei Berufsangehörigen der eigenen Nationalität.

Von einem spanischen Notar als Deutscher eine tiefgreifende erbrechtliche Beratung zu erwarten jedenfalls hat sich bereits häufig als folgenschweren Fehler erwiesen. Dessen Arbeitsfeld ist ein komplett anderes.

Wer also zu früheren Zeiten seine erbrechtliche Vermögensnachfolge in Spanien auf der Basis beiläufiger Bemerkungen spanischer Notare getätigt hat, ist gut beraten, die getätigte Regelung nochmals auf den Prüfstand zu stellen.

Verlassen wir den Bereich des Erbrechtes, dann verliert allerdings die Gleichung „Erbrecht = deutscher Anwalt“ ihre Plausibilität. Die weitgehende Anwendung des spanischen Immobilienrechtes könnte hier in Richtung spansicher Anwalt weisen. Allerdings bleibt naturgemäss die ursprüngliche fachliche Grundausbildung nicht das einzige Kriterium.

Spätere Spezialisierung, Sprach- und Mentalitätskenntnis spielen naturgemäss auch eine entscheidende Rolle. Gefragt ist der anwaltliche Spezialist mit kontinuierlicher Praxis in dem jeweiligen Spezialgebiet.

Blicken wir einmal auf die letzten zwanzig Jahre zurück, bleibt festzuhalten, dass es heutzutage ungleich leichter fällt, den im jeweiligen Fachgebiet spezialisierten Anwalt aufzufinden.

Die praktische Notwendigkeit von Spezialisierung und deren Bekanntmachung hat das früher geltende Werbeverbot, - wer kontinuierlich auf seine Spezialisierung hingewiesen hätte, wäre aus der Anwaltschaft ausgeschlossen worden! -, praktisch pulverisiert.

Eine Entwicklung von der Anwälte und Rechtsratsuchende gleichsam profitieren.



Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de

www.erbrechtskanzlei-spanien.de

strichel_hori

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