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Mit der Wohnsitznahme die Erbschaftssteuer reduzieren - ein erhebliches Potential bleibt oft ungenutzt  zurück
strichel_hori

Dies gilt nicht nur für die Wohnsitznahme in einigen schweizer Kantonen, die ohne Erbschaftssteuer auskommen.

Nein, auch in der Rechtssphäre Deutschland-Spanien eröffnen hier interessante Gestaltungsvarianten die Möglichkeit weitgehender Steuerminimierung.

Es ist hier also nicht das Testament, welches im Vordergrund steht.

Vielmehr sind Gesichtspunkte massgebend, in welchem Land Sie Ihren Steuerwohnsitz begründen, bestehen lassen oder aufheben.

Vielleicht sind Sie der Auffassung, wer wo seinen Steuerwohnsitz habe, lege der Gesetzgeber fest und es bestehe insoweit kein Gestaltungsspielraum.

Wer dauerhaft 183 Tage in einem Land verbringe, gelte dort automatisch als Steuerresident. Das ist vom Grundsatz her richtig – aber eben nur vom Grundsatz her.

Zunächst können Sie häufig selbst bestimmen, ob Sie sich etwa 180 Tage oder 195 Tage im Jahr in Spanien aufhalten.

Ihr Gestaltungsspielraum besteht also im Schaffen oder auch Nichtschaffen bestimmter Tatsachen oder juristischer „Sachverhalte“.

Sie können aber auch einen konkreten Rechtsschein verursachen und damit die Steuerbehörde annehmen lassen, dass ein konkreter Steuerwohnsitz vorliegt.

Beispiel 1:
Sie wollen, - aus welchen Gründen auch -, immer einen spanischen Steuerwohnsitz anerkannt haben, obgleich Sie sich nur vier Monate im Jahr in Spanien aufhalten.

Dann beantragen sie in Spanien die „Residencia“ und melden sich beim Rathaus Ihrer Steuergemeinde in Spanien an „Empadronamiento“. Dann geht die spanische Steuerbehörde regelmässig ohne weitere Prüfung von Ihrem Hauptwohnsitz in Spanien aus.

Der Staat kann nicht jeden Fall überprüfen und muss mit vereinfachten praktischen Annahmen arbeiten.

Beispiel 2:
Sie wollen Ihren deutschen zweiten Wohnsitz trotz Umzug nach Spanien erhalten.

Sie vereinbaren schriftlich mit einem Freund ein dauerhaftes Nutzungs- oder Mitnutzungsrecht in dessen Wohnung in Deutschland und damit wird ihr Zweitwohnsitz in Deutschland anerkannt.

Zurück aus Ausgangsüberlegung der Erbschaftssteuereinsparung durch Wohnsitznahme:

Inwiefern bringt Ihnen die Wohnsitzgestaltung erbschaftssteuerliche Vorteile?

Beispiel 1:
Die Hauptwohnsitznahme in einer spanischen Finca bringt dem jeweiligen Ehegatten sowie den Kindern jeweils einen zusätzlichen Erbschaftssteuerfreibetrag in Spanien bezogen auf den Wert der vom Vererber als Hauptwohnsitz angegebenen Finca von je ca. 100.000 €. Bei einem Ehegatten und zwei Kindern als Erben ein stattlicher zusätzlicher Erbschaftssteuerfreibetrag von 300.000 €. Bei einem Steuersatz von 20 % sind allein damit 60.000 e eingespart.

Beispiel 2:
Sie haben trotz Umzug nach Spanien den deutschen Zweitwohnsitz beibehalten und erben sieben Jahre später das Haus Ihres Vaters in Deutschland.

Ohne deutschen Zweitwohnsitz entfällt in Deutschland Ihr persönlicher Freibetrag
von 205.000 €.

Bei einem Erbschaftssteuersatz von angenommen 15 % führt die einfache Massnahme der Zweitwohnsitzbeibehaltung in Deutschland zu einer Steuereinsparung von 30.750 €.

Nun mögen Sie sagen, manche dieser Steuergestaltungen würden bei Kenntnis der jeweiligen Steuerbehörde vom tatsächlichen genauen Sachverhalt nicht anerkannt.

Unsere Antwort hierzu:
Werden frühzeitig im Rahmen eines Wohnortwechsels oder kurz danach umfassend rechtliche Gestaltungsüberlegungen getätigt, dann ist der Spielraum völlig legaler Gestaltungsmöglichkeiten umso grösser.



Günter Menth
Rechtsanwalt / abogado inscrito
Würzburg - Mallorca
T: (0034) 971 - 55 93 77
F: (0045) 971 - 55 93 68
e-mail: mallorca@copp-menth.de
www.copp-menth.de
 

strichel_hori

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