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Check-up für´s e-commerce  zurück
strichel_hori

(veröffentlicht im Palma Kurier, 18.02.2000)

Der Handel im Internet wird in Zukunft die Angleichung der nationalen Steuergesetze einfordern

Wer sich heute im Internet bewegt, sollte sich über zwei Dinge im klaren sein. Internationale Geschäfte können Doppelbesteuerung zur Folge haben. Und: Allgemeine Geschäftsbedingungen sollten wasserdicht sein.

Einen Vertrag im Internet abzuschliessen, ist trotz Signaturgesetz noch mit vielen Rechtsunsicherheiten verbunden. Dazu zählt sowohl die sichere Individualisierung der vertragsschliessenden Parteien wie auch die Manipulationsmöglichkeit des e-mail-Textes.

Zur Sicherheit sollte eine Auftragsbestätigung per Fax erfolgen. Doch Vorsicht: In Deutschland können Faxdokumente als prozessuntauglich erklärt werden, weil die Möglichkeit der Veränderung von Absende- und Eingangsdaten angenommen wird. Deshalb ist es ratsam, wichtige Rechtsgeschäfte durch den Austausch von originalunterzeichneten Dokumenten ergänzend abzusichern.

Dis gilt umso mehr für den Rechtsverkehr in Spanien. Hier wird regelmässig jede Vertragstextseite extra unterzeichnet. In vielen Prozessen hat nur das original unterzeichnete Dokument den notwendigen Beweiswert.

In Spanien ist theoretisch sogar ein Immobilienkauf im Internet per Mausklick möglich. Denn im Gegensatz zum deutschen Immobilienrecht ist hier beim Kauf kein notarieller Vertrag erforderlich, sondern ein privatschriftlicher oder gar mündlicher Vertrag ausreichend. Eine Investition in diese Höhe sollte generell nicht per Mausklick entschieden werden. Ein Immobilienkauf im Ausland bedarf zudem einer rechtlichen Beratung über erbrechtliche und steuerliche Aspekte.

Angebot lockt Nachfrage

Im Alltag werden heute über das Internet bereits viele Millionen Verträge abgeschlossen, ohne dass man diesem Medium mit grossen Vorbehalten begegnen müsste. Typische Geschäftsfelder sind der Versand- und der Buchhandel. Für den Anbieter hochwertiger Gegenstände ist es allerdings sinnvoll, das eigene Warenangebot im Internet nicht als rechtsverbindlich zu gestalten. Der Besucher einer Web-Seite sollte nach der Produktbeschreibung erst seinerseits aufgefordert werden, ein Kaufangebot abzugeben. Das ermöglicht dem Anbieter, rechtzeitig die Ernsthaftigkeit und Liquidität des Bestellers zu überprüfen.

Bedingungen machen Laune

Allgemeine Geschäftsbedingungen erleichtern den Rechtsverkehr. Jeder Kaufmann, der nicht vorwiegend Bargeschäfte tätigt, sollte AGB´s ausarbeiten, die auf seinen Betrieb abgestimmt sind. Für die sogenannte Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag sind einige Punkte wichtig: 1. Deutlicher Hinweis auf der Angebotsseite. 2. Online-Lesbarkeit, also Beschränkung auf wenige Seiten. 3. Einsehbarkeit ohne technische Hindernisse.

Die Gültigkeit des AGB-Gesetzes erstreckt sich auch über die deutschen Grenzen hinaus. Selbst im Fall der Anwendbarkeit ausländischen Rechtes entsprechen dem internationalen Privatrecht kommt das deutsche AGB-Gesetz zur Anwendung. Und zwar dann, wenn der Vertag einen engen Bezug zu Deutschland aufweist.

Aus den zur Zeit üblichen Zahlungsformen ergeben sich keine neuen Rechtsfragen für deutsche Internetnutzer. Wer im Netz bei einem der klassischen Versandhäuser bestellt, wird meistens noch per Nachnahme oder auf Rechnung bezahlen müssen. Soweit mit Kreditkarte oder Überweisung im Internet-Banking gezahlt wird, wir die übliche Kreditkartenzahlung oder Überweisung verwendet. Lediglich der Auftrag wird nicht persönlich, sondern per Mausklick getätigt. Die Zahlung erfolgt also weiterhin von Bank zu Bank.

Keine Steuer fürs Internet

In den Vereinigten Staaten werden bei den Kreditkartenzahlungen von Internetnutzern seit Jahren mit Hilfe von Verschlüsselungsprogrammen Broker zwischengeschaltet, die aufgrund ihrer Deckungskenntnis des Kontos die Zahlungen autorisieren. Das aktuelle Steuersystem ist für den E-Commerce nur eingeschränkt tauglich. Es stellt sich die Frage, wie über das Internet abgewickelte Besteuerungsdaten erfasst werden können. Pauschale Bit-Steuern etwa dürften hier zu keinen adäquaten Lösungen führen.

Auch in rechtlicher Hinsicht stehen uns Probleme und letztlich Angleichungen der nationalen Steuerungssysteme bevor. Generell drohen dem international Tätigen Doppelbesteuerungen. Möglicherweise gelingt es findigen Unternehmen, gezielt legale Steuerlücken zu nutzen. Die Liste der Fragen wird immer länger: Wo befindet sich der Ort der Geschäftsleitung bei einem virtuell agierenden Unternehmen ? Führt das Betreiben eines Internet-Servers zur Annahme einer Betriebsstätte an dessen Standort ?

Eins zeichnet sich deutlich ab. Der Internet-Handel wird selbständigen Gewerbetreibenden und kleineren Betrieben künftig in weit grösserem Masse den Einstieg in den internationalen Handel eröffnen. Die aktuellen Rechtsunsicherheiten wird man mit Ausnahme der steuerliche Regelungen weitgehend klären können. Auf rechtlichem Gebiet könnte es dann in Zukunft heissen: "Fit für das E-Commerce".


Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito

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