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Networking als Zusatzrente, gegenseitiges Vererben möglich  zurück
strichel_hori
Im fortgeschritteneren Berufsalter noch einmal mit allem Investitionsaufwand, Geschäftsrisiko und 14-stündigem Arbeitstag in ein neues Geschäftsfeld einsteigen, das ist häufig nicht mehr gewünscht und im Grunde auch keine runde Sache.

Die bevorstehenden Arbeitsjahre lassen das Investitionsprojekt nicht mehr rentiertlich erscheinen. Andererseits prädestiniert einen die Berufserfahrung mit über fünfzig Jahren oft besonders, für bestimmte strategiegetragene Arbeitsfelder. Wie aber kann man von dem geschaffenen Geschäftswert profitieren?

Manche Geschäfte lassen sich traspassieren, also den aufgebauten Geschäftswert verkaufen; allerdings ist dies oft eine unsichere Angelegenheit. Wie oft geht gerade das Traspassieren von eingerichteten Restaurants oder Bars in Spanien schief. Es findet sich kein Nachfolger, die Restlaufzeit des Mietvertrages ist zu kurz oder der Übernehmer zahlt schlichtweg die vereinbarten Raten nicht mehr.

Und das aufgebaute Geschäft an die Folgegeneration vererben? Das ist zwar rechtlich immer möglich, funktioniert aber in der Praxis meist nur dann, wenn die Nachfolgegeneration frühzeitig und schrittweise in das Geschäft mit einbezogen wird.

Da bietet in einer derartigen Situation der Einstieg in ein Networking-Verkaufssystem interessante Perspektiven.

Die Vorteile im Überblick; keine Investitionskosten, freie Wahl des Arbeitsumfanges, Ihre Berufserfahrung kommt Ihnen zu Gute, keine Angestellten sondern nur Partner und das Einkommen fliesst noch weiter, auch wenn Sie die Arbeitsaktivitäten später auf einen geringen Umfang reduziert haben.

Eine komplette Einstellung der Aktivitäten würde allerdings nach den meisten Networkingmodellen zum Wegfall dieser Einkommensquelle führen. In einer solchen Situation empfiehlt sich dann, die erarbeitete Networkingposition zu veräussern.

Wichtig ist bei derartiger Perspektive die Vertragsgrundlage genau zu studieren und dort einzusteigen, wo der Veräusserung keine vertraglichen Hindernisse entgegenstehen.

Aber auch die testamentarische Vererbung der Networkingposition ist regelmässig möglich.

Eine elegante Form der gegenseitigen Absicherung von Ehegatten ist dies dann, wenn, wie in vielen Networkingsystemen, Ehegatten sowieso eine gemeinsame Geschäftsposition bekommen Im Versterbensfall eines Ehegatten führt dann der andere Ehepartner die Networkingtätigkeit alleine weiter.

Während in den Vereinigten Staaten das Networking Vertriebssystem, eine Art Empfehlungsmarketing, bereits erhebliche Marktsegmente erobert hat, bewegt sich dieses in Deutschland erst in der Grössenordnung von einem Prozent, allerdings mit steigender Tendenz.

Von besonderem Interesse für im Ausland wohnende Personen, wie beispielsweise in Spanien oder speziell auf Mallorca, ist die Ortsunabhängigkeit der Networkmarketingtätigkeit. Erfolgreich praktiziert und umgesetzt wurde das System auf Mallorca und in Hamburg u.a. von Herrn Frank Klose, der Interessierten auch gerne Auskunft erteilt, Tel.: 971 – 82 23 19, e-mail: frankklose@gmx.net.
Weitere Informationsbeschaffung ist auch über das Internet mit dem Stichwort „networking“ möglich.

Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito

strichel_hori

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