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Der Blick auf die individuelle Situation lohne sich auch
hier. Wer eine nachweisbare Behindertensituation dartun kann,
erhält bei einem Behindertengrad von mindestens 30 %
einen zusätzlichen Erbschaftssteuerfreibetrag in Spanien
von ca.40.000 €.
Dies ist umso wichtiger in Spanien, als die Verwandten- und
Ehegattenfreibeträge mit jeweils nur gut 15.000 €
bei gleichzeitig hohen Steuersätzen äusserst niedrig
angesiedelt sind.
So kann also die Beschaffung des Behindertenausweises die
effektivste Massnahme zur versorgenden Minimierung oder Vermeidung
von Erbschaftssteuer für ein potentiell anfallendes Erbe
von Spanienvermögen sein.
Für ein Ehepaar mit einer Eigentumswohnung in Spanien
bei jeweils hälftigem Miteigentum und gegenseitiger Alleinerbeneinsetzung
kann so der Längerlebende einen Wertanteil von über
55.000 € erbschaftssteuerfrei erhalten.
Bei alledem gilt es allerdings, die Nachfolgegeneration und
deren Steuerlast nicht aus dem Auge zu verlieren, jedenfalls
dann, wenn Sie insoweit nicht das Motto Nach mir die
Sintflut pflegen. Dann nämlich sollte die Nachfolgegeneration
gleich erbrechtlich mitberücksichtigt werden. Denn selbst
dann, wenn auch in der Nachfolgegeneration bereits ein Behindertenstatus
gegeben ist, lässt sich durch dessen Behindertenfreibetrag
regelmässig Steuerfreiheit nicht mehr erreichen.
Weitere interessante Varianten der Steuerminimierungsgestaltung
können die Wohnsitznahme in Spanien oder die lebzeitige
Übertragung unter Vorbehaltung des Niessbrauchsrechtes
sein.
Immer gilt es allerdings hier die Rahmenbedingungen und die
eigenen Lebensziele im Auge zu behalten.
Mit der Beantragung eines Behindertenausweises allerdings
sind regelmässig keine Rechtsnachteile verbunden. Zögern
Sie hiermit also nicht, wenn ein künftiges Erbe von Spanienvermögen
in Betracht kommt.
Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito
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