» Erbrecht
» Immobilienrecht

» Informationen für besondere Personen-
gruppen
» Spanien- und Mallorcainfos
» Medienbeiträge

» Unser Rechtsservice
» Unternehmerservice
» Sprachservice
» Literaturtips
» Newsletter

» Kooperationsnetz
» Interaktive Website
» Weiterempfehlen dieser Webseite


Frauensache ? Richtig erben und vererben  zurück
strichel_hori
Einen erbrechtlichen Leitfaden, speziell für die Frau, hat nun das Deutsche Forum für Erbrecht e.V. herausgegeben. Erhältlich ist dieser von Prof. Dr. Klaus Michael Groll herausgegebene Leitfaden über ISBN 3-933320-09-07.

Warum eine besondere erbrechtliche Publikation gerade für Frauen?
Macht das deutsche Erbrecht oder das Recht anderer europäischer Länder, wie Spanien, etwa tatsächlich noch Unterschiede zwischen Frauen und Männern?

Nun, diese Problematik haben die meisten europäischen Rechtsordnungen zwar zwischenzeitlich überwunden, wenngleich sich Frauen in vielen Ländern erst im letzten Jahrhundert ihr Erbrecht erkämpfen mussten.

Das Problem liegt heute in der Lebenswirklichkeit.

Oft werden Frauen veranlasst, in Ehe- und Erbverträgen auf zentrale Erb- und Pflichtteilsrechte zu verzichten.

Mangels genauer Kenntnis der Rechtsfigur des „Vorerben“ werden Frauen als „Vorerbinnen“ häufig praktisch rechtlos gestellt.

Weiterhin geht es aber auch darum, dass Frauen als Erbinnen entsprechend fachgerecht mit ererbten Unternehmensanteilen oder Immobilien umgehen und ihre Interessen bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften gegen geschäftserfahrene Brüder oder Söhne geltend machen.

Schliesslich gilt es, die Pflichtteilsansprüche von Frauen konsequent auch bei lebzeitig verschenkten oder verschwundenen Vermögensgegenständen nicht ins Leere laufen zu lassen.

Das rechtliche Instrument ist hier die Geltendmachung des sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruches. Dieser ermöglicht die Berücksichtigung auch der in den letzten zehn Lebensjahren verschenkten Vermögensgegenstände seitens des Vererbers zugunsten des Pflichtteilsberechtigten.

So hat die Rechtsanwältin Ingeborg Copp-Menth der Thematik Frauen und Erbrecht eine extra Internetseite gewidmet:
www.erbrecht-fuer-frauen.de

Darin finden Sie auch einen Hinweis auf Umfrageergebnisse, welche die spezifische „erbrechtliche“ Sonderstellung der Frauen unterstreichen. So beerben beispielsweise 70 % der Ehefrauen ihre Ehemänner, während die umgekehrte Situation nur in 30 % der Fälle eintritt.

Hingewiesen wird in dieser Website auch auf Netzwerke, in welchen sich Erbinnen grösserer Erbschaften untereinander austauschen, Netzwerke, welche in den Vereinigten Staaten schon eine gewisse Tradition haben und in Europa eher im Aufbau begriffen sind.

Näheres hierzu findet sich u.a. in dem Buch von Marita Haibach „Frauen erben anders“· (ISBN 3-89741-075-3), in welchem die Autorin Erbinnen auffordert, mutig mit ihrem Vermögen umzugehen

Nun, die Weihnachtszeit und der Jahreswechsel laden zu Besinnlichem ein und auch einmal über den Alltag hinaus zu denken. Ideal, um in Ruhe über den Generationenwechsel zu reflektieren und langfristig wirkende Entscheidungen vorzubereiten.


Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito

strichel_hori

  © webDsign.net