» Erbrecht
» Immobilienrecht

» Informationen für besondere Personen-
gruppen
» Spanien- und Mallorcainfos
» Medienbeiträge

» Unser Rechtsservice
» Unternehmerservice
» Sprachservice
» Literaturtips
» Newsletter

» Kooperationsnetz
» Interaktive Website
» Weiterempfehlen dieser Webseite


Unternehmer in Spanien und minderjährige Kinder.
Im Versterbensfall eine Katastrophe
 zurück
strichel_hori

Treffen mehrere Risikofaktoren zusammen, dann ist die Katastrophe perfekt.

So manch ein vitaler Spanienunternehmer hat mit 60 Jahren noch minderjährige Kinder aus 2. oder 3. Ehe. Dann kommt plötzlich der Herzinfarkt aus heiterem Himmel und die Familie versinkt in persönlichem und finanziellen Chaos.

Dem Unternehmer werden oft sämtliche Konten gesperrt, weil die spanischen Banken haften, wenn sie Kontengelder an Erben auszahlen, bevor der spanische Staat die Erbschaftssteuer kassiert hat.

Die Banksachbearbeiter, - so unsere Erfahrung -, sind völlig überfordert. Bevor sie persönlich einen Fehler begehen wird alles blockiert und damit das betroffene Unternehmen zerstört.

Kommt dann hinzu, dass die Erben minderjährig sind, verlängert die Notwendigkeit der Auswahl eines richterlich bestellten Vertreters die Unternehmenslähmung ins Unendliche.

Werden dann nicht von dritter Seite erhebliche Geldbeträge zur Überbrückung zugeschossen, geht jedes noch so gesunde Unternehmen an dieser Situation zugrunde.

Ist der verstorbene Unternehmensinhaber deutscher Nationalität, wird im übrigen regelmässig noch das internationale Privatrecht und in Konsequenz das deutsche Erbrecht missachtet.

Danach nämlich müsste der Ehegatte nach Erhalt eines Miterbenscheines zumindest befugt sein, diejenigen Massanahmen zu treffen und über diejenigen Vermögensbeträge zu verfügen, die erforderlich sind, um den normalen Unternehmensablauf fortzuführen.

Aber die Angst vor dem Regress des spanischen Finanzamtes ist wohl grösser als diejenige vor dem betroffenen Unternehmen.

Die Konsequenz oder literarisch ausgedrückt: Die Moral von der Geschicht´?

Jedes deutsche Unternehmen in Spanien bedarf eines gut durchdachten Ausfallszenarios für die immer mögliche Situation, dass die zentrale Unternehmerpersönlichkeit von heute auf morgen nicht mehr zur Verfügung steht.


Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito

strichel_hori

  © webDsign.net