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Juristische Schnellberatung per Telefon oder Internethotline, macht das Sinn ?  zurück
strichel_hori

In einem Urteil aus dem Jahre 2002 hat der Bundesgerichtshof die anwaltliche Beratung per Telefon für zulässig erklärt.

Bei der streitgegenständlichen Rechtsberatungshotline erfolgte die Vergütung automatisch über Einziehung mit den Telefongebühren auf der Basis eines Preises von knapp 2 € pro Beratungsminute, wobei ein Drittel dieses Preises von der Telekom für ihre Dienstleistung einkassiert wurde.

Mit dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofes wurden frühere Einwendungen gegen die rechtliche Zulässigkeit der anwaltlichen Telefonberatung wie die Bedenken wegen der Anonymität der Anrufer und damit mögliche Interessenkollisionen bei Beratung des Gegners in gleicher Angelegenheit und das Argument der Unvereinbarkeit mit der Anwaltsgebührenordnung verworfen.

Rechtlich zulässig ist die anwaltliche Telefonberatung damit geworden, aber ist sie auch sinnvoll?

Die Erlangung einer schnellen Auskunft hat grundsätzlich Vorteile, der Mandant ist schnell informiert und der Anwalt gleich bezahlt.

Gleichwohl verbleiben eine Reihe praktischer Probleme.
? Stellt der Anrufer die richtigen Fragen?
? Wird überhaupt von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen?
? Bricht der Anrufer vielleicht beim ersten, logisch klingenden Antwortstichwort die telefonische Rechtsberatung ab oder verlängert der Anwalt künstlich die Beratung, um mehr zu verdienen?
? Hat der Anrufer dem Anwalt überhaupt seine Gesamtzielrichtung vermittelt?
? Ist der Anwalt wirklich der gut informierte Spezialist, gerade auf diesem Rechtsgebiet?

Schliesslich eignen sich nur bestimmte Aufgaben- und Themenstellungen für Hotlineauskünfte.

Während eine Hotline-Beratung für die Konzipierung einer optimalen Vermögensnachfolge sicherlich ungeeignet ist, dürfte eine Orientierung zu den Abwicklungsschritten und Fristen bei einem Erbfall mit Spanienvermögen durchaus „Hotline-geeignet“ sein.

Beim Immobilienerwerb in Spanien ist die rechtliche Absicherung eines vorliegenden Vertragesentwurfes wohl kaum per Telefonberatung möglich, während durchaus denkbar ist, im Vorstadium eines Immobilienkaufes generell wichtige Rechtsgesichtspunkte abzufragen und abzuklären, ab welchem Zeitpunkt eine intensivere anwaltliche Beratung sinnvoll erscheint.

So haben wir unter Berücksichtigung der eigenen Tätigkeitsschwerpunkte für unsere Kanzlei ein spezifisches Angebot für eine erste Telefonberatung sowie eine Onlineberatung per Internet entwickelt und die „Erbrechtshotline“ und „Immobilienrechtshotline Spanien“ haben sich als praxistauglich erwiesen.

Eingeleitet wird diese Hotlineberatung durch eine entsprechende Voranmeldung per Telefon, Fax oder E-mail mit Kurzinformation zum Sachverhalt und gegebenenfalls ergänzender Dokumentenbeilage.

Von der gesamtheitlich anfallenden Erstberatungsgebühr von 180 € zzgl. USt. ist die Hälfte vor dem dann zu vereinbarenden Telefonberatungstermin anzuweisen und die weitere Hälfte in den Folgetagen nach diesem einzuzahlen.

Neben dem Faktor der schnellen Rechtsauskunft ermöglicht die Rechtsberatungshotline jedenfalls problemlos auch die Überwindung geografischer Entfernungen. So erreichen uns auf diesem Wege Anfragen zur Onlineberatung aus Kanada, den USA, Griechenland oder Fernost regelmässig zur Vorabklärung von Rechtsfragen der künftigen Immobilieninvestition in Spanien.


Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito

strichel_hori

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