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In einem Urteil aus dem Jahre 2002 hat der Bundesgerichtshof
die anwaltliche Beratung per Telefon für zulässig
erklärt.
Bei der streitgegenständlichen Rechtsberatungshotline
erfolgte die Vergütung automatisch über Einziehung
mit den Telefongebühren auf der Basis eines Preises von
knapp 2 € pro Beratungsminute, wobei ein Drittel dieses
Preises von der Telekom für ihre Dienstleistung einkassiert
wurde.
Mit dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofes wurden frühere
Einwendungen gegen die rechtliche Zulässigkeit der anwaltlichen
Telefonberatung wie die Bedenken wegen der Anonymität
der Anrufer und damit mögliche Interessenkollisionen
bei Beratung des Gegners in gleicher Angelegenheit und das
Argument der Unvereinbarkeit mit der Anwaltsgebührenordnung
verworfen.
Rechtlich zulässig ist die anwaltliche Telefonberatung
damit geworden, aber ist sie auch sinnvoll?
Die Erlangung einer schnellen Auskunft hat grundsätzlich
Vorteile, der Mandant ist schnell informiert und der Anwalt
gleich bezahlt.
Gleichwohl verbleiben eine Reihe praktischer Probleme.
? Stellt der Anrufer die richtigen Fragen?
? Wird überhaupt von einem zutreffenden Sachverhalt
ausgegangen?
? Bricht der Anrufer vielleicht beim ersten, logisch
klingenden Antwortstichwort die telefonische Rechtsberatung
ab oder verlängert der Anwalt künstlich die Beratung,
um mehr zu verdienen?
? Hat der Anrufer dem Anwalt überhaupt seine Gesamtzielrichtung
vermittelt?
? Ist der Anwalt wirklich der gut informierte Spezialist,
gerade auf diesem Rechtsgebiet?
Schliesslich eignen sich nur bestimmte Aufgaben- und Themenstellungen
für Hotlineauskünfte.
Während eine Hotline-Beratung für die Konzipierung
einer optimalen Vermögensnachfolge sicherlich ungeeignet
ist, dürfte eine Orientierung zu den Abwicklungsschritten
und Fristen bei einem Erbfall mit Spanienvermögen durchaus
Hotline-geeignet sein.
Beim Immobilienerwerb in Spanien ist die rechtliche Absicherung
eines vorliegenden Vertragesentwurfes wohl kaum per Telefonberatung
möglich, während durchaus denkbar ist, im Vorstadium
eines Immobilienkaufes generell wichtige Rechtsgesichtspunkte
abzufragen und abzuklären, ab welchem Zeitpunkt eine
intensivere anwaltliche Beratung sinnvoll erscheint.
So haben wir unter Berücksichtigung der eigenen Tätigkeitsschwerpunkte
für unsere Kanzlei ein spezifisches Angebot für
eine erste Telefonberatung sowie eine Onlineberatung per Internet
entwickelt und die Erbrechtshotline und Immobilienrechtshotline
Spanien haben sich als praxistauglich erwiesen.
Eingeleitet wird diese Hotlineberatung durch eine entsprechende
Voranmeldung per Telefon, Fax oder E-mail mit Kurzinformation
zum Sachverhalt und gegebenenfalls ergänzender Dokumentenbeilage.
Von der gesamtheitlich anfallenden Erstberatungsgebühr
von 180 € zzgl. USt. ist die Hälfte vor dem dann
zu vereinbarenden Telefonberatungstermin anzuweisen und die
weitere Hälfte in den Folgetagen nach diesem einzuzahlen.
Neben dem Faktor der schnellen Rechtsauskunft ermöglicht
die Rechtsberatungshotline jedenfalls problemlos auch die
Überwindung geografischer Entfernungen. So erreichen
uns auf diesem Wege Anfragen zur Onlineberatung aus Kanada,
den USA, Griechenland oder Fernost regelmässig zur Vorabklärung
von Rechtsfragen der künftigen Immobilieninvestition
in Spanien.
Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito
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