Im Normalfall beginnt unsere anwaltliche Tätigkeit dann,
wenn sich das Ankaufinteresse nach Objektbesichtigung auf
eine bestimmte Immobilie konkretisiert hat.
Es kommt allerdings auch vor, dass zwar der Ankauf einer
besichtigten Immobilie nicht zustande kommt, aber sich
nunmehr das Kaufinteresse entweder auf eine ganz bestimmte
Region oder Gemeinde konkretisiert, oder aber sie das
gewünschte Haus oder Grundstück, also dessen
Charakteristika, genau beschreiben können.
Gleichwohl ist Ihnen die weitere Suche vor Ort aus
Zeitgründen nicht in der nötigen Intensität möglich.
Dann können wir Sie unterstützen, indem wir für Sie die zur
Verfügung stehenden Immobilien recherchieren. Möglich ist
uns dies aufgrund der mannigfachen Kontakte in allen
Gemeinden im Ostteil von Mallorca, welche sich in unserer
nun mehr als zehnjährigen anwaltlichen Tätigkeit vor Ort
herausgebildet haben.
Hinzu kommt, dass regelmässig auch aus unserem
Mandantenkreis Immobilien zum Verkauf angeboten werden.
Zur Inauftraggabe einer solchen Immobilienrecherche
können
Sie folgendes Formular nutzen
Kontakt zu
Rechtsanwalt & Abogado inscrito Günter Menth:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de |