Angesichts unserer
Länderspezialisierung ist unser erster Kontakt mit der
Mandantschaft oft nicht derjenige eines persönlichen
Besprechungstermines.
Zudem ist es bei Erbfällen mit Spanienvermögen nicht
unüblich, dass die komplette Rechtsnachfolge anwaltsseitig
entweder per Vollmacht der Erben oder mittels nachträglicher
Urkundenratifizierung abgewickelt wird.
Dann müssen sich die Erben weder an den spanischen Lageort
einer Nachlassimmobilie noch zum Kanzleistandort des
Anwaltes begeben.
Mitunter wäre dies auch schwerlich machbar, nicht nur bei
gesundheitlicher Einschränkung oder berufliche
Unabkömmlichkeit. Bei Erben in Kanada, den USA, China,
Hongkong, Singapur oder Australien ist allein die
geographische Entfernung nicht immer leicht überwindbar. Wie
aber dann entscheiden, welcher Rechtsanwalt in Spanien mit
der Nachlassabwicklung und gegebenenfalls
Grundstückrechtsnachfolge beauftragt werden soll?
Nun können Sie im Internet nach einem deutschen oder
deutschsprachigen Anwalt in Spanien mit Arbeitsschwerpunkt
Erbrecht und Immobilienrecht suchen. Wie aber erhalten Sie
Sicherheit, dass der ausgewählte Rechtsberater auch die im
Erbfall noch verbleibenden Rechtsgestaltungsmöglichkeiten
zur Reduzierung der Erbschaftssteuern optimal nutzt?
Diesbezügliche langjährige Erfahrung ist hier wohl ein
Indiz, gibt aber keine Sicherheit.
Ein Kanzlei- oder Anwaltsvideo mit bildlichem Eindruck der
Anwaltskanzlei, deren Umgebung, sowie insbesondere des
Rechtsberaters, verbunden mit Ihrer Lebenserfahrung,
vereinfacht dann eine sichere Entscheidung auch aus der
Entfernung.
Nicht selten ist es heute noch die Generation, etwa die
Kinder der Erben, welche ihren Eltern per Laptop oder
I-Phone Anwaltswebsite und Kanzleivideo präsentieren.
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Kanzleivideo:
http://www.youtube.com/watch?v=-Py8EB0B_0w
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
Internet:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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