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Die Besteuerung des Verkaufsgewinnes einer Immobilie in
Spanien mit 18 % ist nach wie vor ein erheblicher Kostenposten
den es zu reduzieren oder zu vermindern gilt, insbesondere
wenn der steuerliche Gewinn aufgrund früherer Unterverbriefung
noch erheblich höher ausfällt als der tatsächlich erzielte.
Unter bestimmten Zeitschienen kann diese Besteuerung durch
Reinvestition des Verkaufsgewinnes in eine neue
Hauptwohnsitzimmobilie vermieden werden. Wichtig ist hier die
Einhaltung der genauen gesetzlichen Vorgaben, also das
Kleingedruckte zu beachten.
Gilt diese Regelung auch bei Übersiedlung von Spanien nach
Deutschland und Erwerb eines neuen Immobilieneigentums in
Deutschland als Hauptwohnsitz?
Welcher Zeitraum darf zwischen Verkauf und Neukauf
verstreichen um die Steuervergünstigung in Anspruch nehmen zu
können?
Hierzu ist nun seitens der spanischen Steuerbehörde eine neue
Ausführungsverordnung in Vorbereitung, welche es vermöglicht
auch erst ein Jahr nach Ankauf und Umzug in die neue
Hauptwohnsitzimmobilie die bisherige Hauptwohnsitzimmobilie zu
veräussern. Man kann sich also mit dem Verkauf der bisherigen
Hauptwohnsitzimmobilie künftig etwas länger Zeit lassen. Oft
ist dies von wesentlicher Bedeutung zur Erzielung eines
angemessenen Verkaufspreises.
Im Prinzip gilt: Wer seine bisherige Hauptwohnsitzimmobilie in
Spanien zu veräussern gedenkt um sich zur Eigennutzung ein
neues Haus oder Eigentumswohnung in Spanien oder anderswo
anzuschaffen, sollte vom Rechts- oder Steuerberater zuvor eine
zweistufige Prüfung der Rechtslagen durchführen lassen.
In welcher Höhe fällt konkret beim Verkauf meiner spanischen
Immobilie Einkommenssteuer auf den Verkaufsgewinn an?
Welche Rahmenbedingungen sind genau bei Reinvestition in eine
neue eigengenutzte Immobilie einzuhalten um den Anfall dieser
Gewinnsteuer maximal zu reduzieren oder zu vermeiden?
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